Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerun...
Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, eine weitere Fragerunde im Community Center ankündigen zu können. Christy Schrader ist...
Hallo zusammen,
ich bin Catherine, Global Head of Hosting bei Airbnb. In der vergangenen Woche haben die Szenen der Gewalt in der Ukraine so viele Menschenleben erschüttert. In diesem Moment der globalen Krise richten wir unsere Aufmerksamkeit darauf, wie wir helfen können.
Wir möchten euch mitteilen, dass Airbnb.org sich verpflichtet hat, bis zu 100.000 Flüchtlingen aus der Ukraine kostenlose, vorübergehende Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Airbnb.org stellt Mittel und Unterstützung für gemeinnützige Partner vor Ort bereit, die den Flüchtlingen eine vorübergehende Unterkunft vermitteln.
Wir haben von Gastgeber:innen gehört, die direkt von der Gewalt betroffen sind oder sich Sorgen um Familie und Freunde in der Region machen. Und es hat mich sehr berührt, von so vielen von euch zu hören, die sich engagieren und helfen möchten. In den kommenden Tagen werden wir weitere Einzelheiten darüber veröffentlichen, wie ihr dies tun könnt.
In der Zwischenzeit könnt ihr euch für die Bereitstellung von Notunterkünften in eurer Region anmelden oder eine Spende an den Airbnb.org Refugee Fund tätigen. Wenn ihr mehr darüber erfahren möchtet, wie Airbnb.org Flüchtlinge aus der Ukraine vorübergehend unterbringt, schaut einmal im Info-Center vorbei.
Wir werden uns bald mit weiteren Informationen melden. Wenn du Fragen oder Anregungen hast, kannst du mich jederzeit direkt im Community Center markieren: @Catherine-Powell. Bis dahin, passt gut auf euch und einander auf.
Catherine
Aus aktuellem Anlass:
Falls ihr euer Inserat bei Airbnb.org gelistet habt oder einfach auch nur so gern Geflüchtete aufnehmen wollt: Wartet auf offizielle Buchungsanfragen, die über Airbnb.org kommen. Es werden Fälle berichtet (ich hatte soeben einen), wo Menschen über eine normale Anfrage (nicht über Airbnb.org) für Dritte eine Unterkunft suchen. Abgesehen davon, dass Buchungen für Dritte per se nicht gestattet sind: Nur bei einer Buchung über Airbnb.org habt ihr die volle Absicherung über das spezielle Programm, vgl. https://www.airbnb.de/help/article/1950/berechtigung-f%C3%BCr-die-inanspruchnahmen-von-notunterk%C3%...
Airbnb ergänzt: "We don’t offer housing directly to individuals at this time. Airbnb.org works with other nonprofit partners who book and coordinate stays for refugee guests.
Please reach out to the UN Refugee Agency (UNHCR) if you’re in need of immediate housing support." https://help.unhcr.org/ukraine/wp-content/uploads/sites/36/2022/02/Preparedness-key-messages-pillar-...
Super! Vielen Dank! Ich habe meine Ferienwohnung soeben bei arbnb.org eingetragen. Bin sehr gespannt...
Guten Tag, wie kann ich eine Unterkunft in Raum Nordersted für 2 Frauen und drei Kinder aus der Ukraine geflüchtet finden? Leider kann ich sie bei mir aufnehmen, dafür ist meine Wohnung zu klein
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Beste Grüße Iryna
@Iryna65 für solche Dinge ist bei uns die jeweilige Gemeinde zuständig...,
dort (in der Gemeinde) können Gastgeber ihren Wohnraum registrieren lassen wenn er für Flüchtlingsaufnahme geeignet ist... und falls sie das wünschen.
Die Gemeinden haben eigene Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und wenn diese erschöpft sind, greifen sie auf jene privaten Angebote zurück.
Also nochmal, alle Flüchtlinge die eine Bleibe suchen BITTE an die jeweilige Gemeinde wenden in der sie sich befinden !
Airbnb ist definitiv der falsche Platz dafür und dieses Forum sollte auch nicht politisiert werden... wie bereits mehrmals gesagt wurde und in den AGB's zu lesen ist (die sonst immer sehr hoch gehalten werden). @Catherine-Powell @Juliane @Gert-René0 !
Alle Unterkünfte die in Airbnb für Flüchtlingszwecke gelistet werden gehen den Gemeinden verloren... ist also Kontraproduktiv... , wenn auch gut gemeint !
@Catherine-Powell
Bitte als Anregung zu weiteren Adminastoren weiterleiten
https://community.withairbnb.com/t5/Airbnb-Open/Ukraine/td-p/1581540
Danke
weitergeleitet
Wichtig zu wissen: Airbnb.com hat seine operative Tätigkeit in Russland und Belarus eingestellt.
Hallo @Patricia741 ,
Vielen Dank, dass du dich gemeldet hast. Ich verstehe, dass du gerne regelmäßig über die Krise in der Ukraine informiert werden möchtest und wir werden dies hier im CC und auf Airbnb.org tun.
Mit freundlichen Grüßen,
Catherine
Hallo,
ich habe eine direkte Anfrage an AirBnB: um ein deutsch-ukrainisches Pärchen aus Kiew kurzfristig aufzunehmen, bat ich einen Gast mit einer Buchung Anfang April um Zustimmung zur Stornierung. Er hat sie mir selbstverständlich erteilt nach Schilderung des Falles. Für einen vollen refund musste ich stornieren an seiner Stelle. Jetzt bin ich mit all den negativen Folgen bei AirBnB konfrontiert. Meine Anfrage geht deshalb dahin, wie das im diesen speziellen Fällen gehandhabt werden kann.
BG
@Jochen71 das hier ist ein Forum, hier wird nichts beschlossen und nichts entschieden..., wende dich bitte mit deiner Frage an den Airbnb-Support... BG2
Ein Tipp von mir als Gastgeber, @Jochen71 : Bei Stornierungen in besonderen Umständen oder in gegenseitigem Einvernehmen immer den Support hinzuziehen, wie @Sabine-Ingrid0 schon anregte - am besten von vornherein.
Anfangs der Pandemie gabs mal eine allgemeine Erleichterung: Um Langzeitaufenthalte zu ermöglichen, konnte man vereinzelt dazwischen liegende Kurzzeitaufenthalte einfacher stornieren. Inwieweit dies während des Krieges nun auch geplant ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Rechtliche Informationen zur Aufnahme von Flüchtlingen
Aus einer Kirchenorganisation teile ich Euch folgendde Info
bezueglich der Aufnahme von Fluechtlingen aus der Ukraine:
EINREISE:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Länder über folgendes informiert:
- Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
- Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Das heißt im Klartext: Sie können Familien direkt aufnehmen, ein Visum ist an der Grenze erteilt worden – über den biometrischen Reisepass gilt die 90/90 Tage-Regelung = Schengenvisum, dieses ist 180 Tage gültig. Wer KEINEN biometrischen Reisepass hat muss sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen, erhält dann eine Aufenthaltsgenehmigung über 3 Jahre.
Das ganz genaue Vorgehen ist beim BMI noch nicht abschließend geklärt. Diese Regelungen gelten also im Augenblick (Stand : 08.03.2022)
BITTE STELLEN SIE KEINEN ASYLANTRAG!!!!
Corona:
Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten u.a. Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Corona Einreise sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.
Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Sozialleistungen und Krankenversicherung:
Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten alle vom Anwendungsbereich von § 24 AufenthG erfassten Personen Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierzu erfolgt eine Registrierung z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden.
Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) ausgestellt, die bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.
Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Notbehandlung besteht. Ein Krankenbehandlungsschein wird von der Ausländerbehörde im Landratsamt/Stadtverwaltung/Kreisverwaltung ausgestellt. Im Falle eines Notfalls wird die Notaufnahme eine Behandlung nicht verweigern, auch wenn ein Krankenbehandlungsschein nicht/noch nicht vorliegt.
Auch gibt es einen Anspruch auf Leistungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, auch dies ist bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Wer also keine Gelder benötigt, kann 90 Tage einfach bei Gastgebern wohnen, ohne sich zu registrieren; danach muss eine Verlängerung um 90 Tage beantragt werden.
Wer Gelder in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.
Unter folgendem Link finden Sie die vorangestellten Informationen in deutsch, russisch und ukrainisch:
Heute früh auf Tageschau.de:
@Ilona18 hätte nicht gedacht, dass es so viele Airbnb-Gastgeber in der Ukraine gibt...
obwohl, wenn man 2 Übernachtungen pro Gastgeber rechnet sind es rund 30.000 von insgesamt 44 Millionen Ukrainern, also ca. 0,07% (wenn ich mich nicht verrechnet habe) , denen jeweils rund 60 Euro zugeflossen sind.... Das Geld wäre wohl bei einer Hilfsorganisation besser aufgehoben gewesen.