Finanzamt 2019

Pietro18
Level 2
Frankfurt, Germany

Finanzamt 2019

Hallo liebe Airbnb-Community,

 

das Finanzamt will wissen, was wir mit Airbnb einnehmen. Gut, ich habe von Beginn an jeden Cent angegeben und auch im Gegenzug alle üblichen Ausgaben (Mietanteil, etc.) abgezogen. Vor einigen Jahren habe ich sogar nachgefragt, ob das so in Ordnung ist, wie ich das mache - mit angemeldetem Gewerbe allerdings ohne Umsatzsteuerabführung. Alternativ hätte ich ja die Einnahmen auch unter Mieteinnahmen angeben können. 

 

Jetzt fragt sich das Finanzamt, ob eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht besteht. Sie wollen außerdem ein Betriebskonzept (für Airbnb-Vermietung ...) und "wie auf die derzeitige Verlustsituation (2019) reagiert wird, ab wann mit Gewinnen zu  rechnen ist. Ich soll zudem erläutern, mit welche konkreten Maßnahmen ich "Aufträge mit meinen Mietern anbahne" und "gehen Sie auf ergriffene Promotionmaßnahmen ein". Und: "Bitte teilen Sie mit, wie hoch der Zeiteinsatz für diese Tätigkeit ist. 

 

Ich möchte noch erwähnen, dass ich die "Vermietung eines Zimmers" innerhalb unserer Wohnung bei der Stadt Frankfurt angemeldet habe und dafür auch noch eine Gebühr bezahlt habe.

 

Was also will das Finanzamt von mir bzw. uns? Auf der einen Seite wollen Sie die "Schwarzen Schafe" finden, die nichts von ihrem Nebenverdienst versteuern, die Kommunen wollen illegale Vermietungen von leerstehenden Wohnungen. Wer sich sich an Recht und Gesetze hält, wird nun auch angegangen. Was bitte nun, liebes Finanzamt soll man denn tun? Große Konzerne zahlen in Deutschland keine Steuern und hier wird wird nun mit der Peitsche gedroht.  

 

Und in diesem Jahr (2020) haben wir bisher noch gar nichts eingenommen. Es gab keine Messen mehr in Frankfurt. Soll ich vielleicht auch Coronahilfe beantragen. Ich werde dazu morgen das Finanzamt befragen. Ich glaube, die haben keine Ahnung um was es hier geht. 

 

Wie ist das bei euch so? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

13 Antworten 13
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Da fehlen jetzt zu viele Hintergründe zu deinem Fall, um den beurteilen zu können.

Ich würde auch was aus meiner Erfahrung dazu sagen. Aber nicht hier im öffentlichen Bereich.

Lass doch die Diskussion in den geschlossenen Bereich verschieben, dann kann Google und dein FA nicht mitlesen.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Pietro18  

 

Du schreibst

 

  • Ich werde dazu morgen das Finanzamt befragen.

 

 

Ich würde an deiner Stelle auf keinen Fall das Finanzamt „morgen“ dazu befragen. Das ist der größte Fehler den du machen kannst. Es gibt überhaupt keinen Grund hier überhastet zu reagieren. Wenn man so ein Schreiben wie du vom FA bekommt, dann steht da in der Regel:

 

  • Für die Beantwortung meines Schreibens habe ich mir den xx.xx.2020 vorgemerkt.

 

Was steht denn da für ein Datum? Lasse erst mal wie von @Till-and-Jutta0   vorgeschlagen deinen Beitrag von der Administratorin @Anna  in den geschlossenen Bereich verschieben. Dann bekommst du von uns ein paar hilfreiche Tips.

 

Pietro18
Level 2
Frankfurt, Germany

Hallo Ute42,

 

 vielen Dank - du hast natürlich recht. Ich habe Anna schon darum gebeten. 

 

Gruß

Pietro

 

Theresa
Moderator
Moderator

Hallo @Pietro18 @Till-and-Jutta0 @Ute42,

 

die liebe Anna ist diese Woche im Urlaub, deswegen habe ich als ihre Vertretung schnell die Unterhaltung in den geschlossenen Bereich verschoben.

 

Liebe Grüße,

Theresa

@Ute42  war gemeint.

@Theresa  wenn man das @ verwendet wird die Zielperson nicht mehr blau... funktioniert die Anredeinformation trotzdem oder ist das ein bug ?

Hallo @Sabine-Ingrid0,

 

Danke dir vielmals, ich hab's schnell geändert! 

 

Die Anredeinformation funktioniert, keine Sorge! Wir haben lediglich das Layout (und die Farben) etwas geändert 😊

 

Liebe Grüße,
Theresa

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Also, ich suche mal die Fakten zusammen. Du hast ein Privatzimmer in Frankfurt (genehmigt, die Frankfurter Bauaufsicht hat sich ja zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots instrumentalisieren lassen), seit mind. 2013, aber nur 16 Airbnb-Bewertungen, ein Gewerbe angemeldet, hast als dich Kleinunternehmer von der USt befreien lassen.

 

Ich vermute, du hast viele Werbungskosten abgesetzt, über Jahre einen Verlust erklärt, und jetzt wird das FA stutzig. Hier kommt das Stichwort „Liebhaberei“ ins Spiel.

 

Du musst jetzt hier nicht deine steuerlichen Einkommensverhältnisse ausbreiten, aber: Besteht denn tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht?

 

Und: Läuft das beim FA auch als Gewerbe – oder nur beim Ordnungsamt?

Hallo!

 

In Frankfurt haben doch schon immer Leute ein Zimmer an Messebesucher vermietet. Nicht mehr oder weniger machen wir auch. Das sind ausschließlich Gäste, die eine Messe in Frankfurt besuchen. Wenn diese nun eine Steuerprüfung haben, dann kann man davon ausgehen, dass man ganz schnell unter die Räder kommt - als Steuerhinterzieher. Deshalb habe ich die Beträge, die im Jahr auf bis zu 3000 Euro gewachsen sind, immer in der Einkommenssteuer angegeben. Um dann auch Werbungskosten absetzen zu können, habe ich die Gewerbeanmeldung. Zwischendurch habe ich sogar beim Finanzamt nachgefragt, ob das denn so in Ordnung ist oder ob ich das nicht einfach unter Miteineinahmen verbuchen soll, ohne Gewerbeanmeldung. Die haben gesagt, ich soll das so weiterführen. 

 

Und nun kommen Sie und wollen die Werbungskosten streichen. Wie soll ich denn auf die Verlustsituation reagieren? Wie komme ich an die "Mieter" ... und ich soll ein Betriebskonzept vorstellen. Fakt ist doch, die haben Airbnb nicht verstanden. Ich folgere daraus, die wollen mich zur Steuerhinterziehung anstiften 🙂 

 

Wie bitte soll ich in diesem Jahr - wo wir nur Stornierungen hatten, auf einen Gewinn kommen? 

 

Ich werde das Gewerbe wohl abmelden und dann für mich die Einnahmenüberschussrechnung weiterführen, ohne diese in der Einkommenssteuer einzutragen. Bis dann vielleicht einmal wieder ein Gewinn erscheint ...

 

Ganz schlimm wäre es, wenn die Steuererklärungen rückwirkend geändert werden, aber das dürften dann wegen Verjährung max. 4 Jahre sein.

 

Das Gewerbe ist beim Ordnungsamt angemeldet, aber eben Umsatzsteueranmeldung.

 

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Pietro18   

 

In deinem Post erweckst du den Eindruck als ob du dich vom Schreiben des Finanzamts zu Unrecht persönlich angegriffen fühlst. Das mußt du nicht, dieses Schreiben ist ein Standardschreiben wie es von deutschen Finanzämtern jeden Monat an tausende und abertausend Steuerpflichtige geschickt wird. Solche Schreiben habe ich auch schon bekommen.

 

Es geht hier um die sogenannte „Gewinnerziehlungsabsicht“. Immer wenn ein Steuerbürger eine geschäftliche Aktivität startet und dazu (hoffentlich) Steuererklärungen abgibt geht die Finanzverwaltung davon aus, daß er/sie das macht um damit Geld zu verdienen. Wird damit kein Geld verdient vermutet das Finanzamt, daß es sich hier um die Finanzierung eines Hobbies handelt = Liebhaberei.

 

Beispiel: Die Ehefrau eines Ehemanns der eine Einzelfirma für Heizung und Sanitär betreibt ist begeistete Reiterin. Das ist ein teures Hobby wie wir wissen. Jetzt meldet der Heizungsbauer einen Reiterhof als Gewerbe an und stellt seine Ehefrau als Reiterin ein. Dieser Reiterhof erwirtschaftet Jahr für Jahr erhebliche Verluste, die der Ehemann mit den Gewinnen aus seiner Heizungsfirma verrechnet. Sowas mag das Finanzamt überhaupt nicht.

 

 

Ich habe mir dein Profil angesehen. Deine erste airbnb-Bewertung ist aus 2013, insgesmt hast du 16 Bewertungen von Gästen. Wenn airbnb dein einziger Vertriebskanal ist, was man bei einem 14qm Zimmer mit Badmitbenutzung annehmen muß, dann hast du dein Zimmer in 7 Jahren durchschnittlich weniger als 3 mal pro Jahr vermietet, obwohl deine Unterkunft direkt an der Messe Frankfurt liegt. In 2019 hast du mit der Vermietung einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet und in den Jahren davor wohl auch. Denn mit 3 Vermietungen im Jahr kann man einen Gewinn erzielen.

 

Das Finanzamt fordert dich jetzt auf, ein betriebswirtschaftliches Konzept zu erstellen. In diesem Konzept mußt du jetzt über einen Zeitraunm von 30 (dreißig) Jahren darlegen, daß du in der Zeitspanne von 2013 bis 2042 in der Lage bist einen Totalgewinn zu erwirtschaften. Wenn du das nicht kannst, dann wird es eng für dich.

 

Ich gehe davon aus daß alle Steuerbescheide die du bisher bekommen hast unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“ ergangen sind. Das bedeutet, daß das Finanzamt diese Steuerbescheide, rückwirkend bis 2013, aufheben kann um dann neue Bescheide zu erlassen. Man wird dann deine Vermiettätigkeit zur Liebhaberei erklären und alle EKSt-Erstattungen die du in den letzten 7 Jahren erhalten hast zurückfordern.

 

Neben der Erstellung des Betriebswirtschaftlichen Konzepts und der Erläuterung deiner Werbeaktivitäten mußt du jetzt auch allmählich mal anfangen ernsthaft zu vermieten, und zwar noch in 2020. Wenn es in 2020 in FFM eine Messen gibt, mußt du deine Preise senken. Denn ich würde für dein 14qm Zimmer mit Badmitbenutzung außerhalb von Messezeiten bestimmt keine 65 Euro plus Nebenkosten und airbnb-Servicegebühr bezahlen.

 

Jedenfalls solltest du dich bei der Erstellung eines Betriebswirtschaftlichen Konzepts von einem Steuerberater beraten lassen. Denn wenn dieses Konzept nicht schlüssig ist, hast du sowieso gleich verloren.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Pietro18 , in deinen Aussagen passt was nicht zusammen. Und ich weiß immer noch nicht: Machst du Gewinne oder Verluste? Und warum brauchst du ein Gewerbe, um Werbungskosten abzusetzen?

 

Ich kann nur mutmaßen: Du machst Verluste.

Eine weitere Mutmaßung: Du machst Verluste, weil du zu viele Werbungskosten angegeben hast.

Und eine dritte Mutmaßung: Du hast Werbungskosten fürs ganze Jahr angegeben, obwohl du – wie du jetzt sagst – nur zu Messezeiten vermietest.

Und eine letzte Mutmaßung: du bist schlecht beraten.

 

Du merkst: Wir verlieren hier uns in zu vielen Mutmaßungen. Wir können und dürfen dich auch nicht beraten – sondern nur unsere Erfahrungen austauschen. Du solltest dich vielleicht mit einem/einer Steuerberater/in deines Vertrauens austauschen. Aber jemand, der/die kompetent ist in Kurzzeitvermietung!

 

Nicht zuletzt weil du hier ein Gewerbe angemeldet hast, kommst du sonst leicht in Teufels Küche.

 

Ich geb dir mal meine persönliche Erfahrung weiter:

  • Finger weg von Gewerbe.
  • Nicht übertreiben bei den Werbungskosten. Ich versteure einen Gewinn.
  • Sich dem FA offenbaren und die Sachverhalte darlegen. Wenn das FA eine andere Ansicht hat, meldet es sich. Ggf. (mit Hilfe des Steuerberaters) Einspruch einlegen.
  • Ich habe kein Gewerbe angemeldet, und kann dennoch Werbungskosten absetzen. Und ich tu dies nur zeit- und flächenanteilig, siehe dort.
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Und noch was @Pietro18 , bei den Ausstattungen im Inserat steht: "Frühstück ist inklusive".

 

Finger weg von Bewirtung! Mit dieser Serviceleistung verbaust du dir den steuerlichen Weg "Vermietung & Verpachtung“ (vgl. zahlreiche Beiträge hier im CC). Und du kommst Hygiene-mäßig in eine weitere Teufelsküche. Bewirtung ist eine Sache für Profis, nicht für Gelegenheits-Homesharer.

Hallo, zuerst einmal vielen Dank für die vielen Tipps und Anregungen. 

 

Natürlich hatte ich nicht nur Gäste aus Airbnb in dieser Zeit. Aber das mit den Bewertungen hätte ich ernster verfolgen müssen. Ich werde jetzt ein neues hoffentlich überzeugendes Konzept erstellen. 

@Pietro18  vielleicht noch eine Ergänzung zu oben geschriebenen da ich die Vermietung auch als Neben-Gewerbe angemeldet habe.

Grundsätzlich kann das durchaus Vorteile haben aber wenn die Vermietung eines einzelnen Zimmers tatsächlich dein einziges Gewerbe ist, ist eine private Vermögensverwaltung (Anlage V) sicher die einfachere Variante... deshalb wird hier im Forum oft davon abgeraten.

Rede auf jeden Fall zuerst mit einem guten Steuerberater darüber bevor du dich mit dem FA verzettelst.

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