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Hallo zusammen,
ich bin Chris, ich arbeite als Gemüsegärtner und bin neu in der Community.
Ich möchte bald in Bad Nauheim...
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Neben den bekannten Stornierungen fester Buchungen durch Airbnb hab ich nun Probleme mit 2 weiteren Varianten und muss hier mal um eure Ansicht und Erfahrungen fragen,
Fall 1:
Ein Gast schreibt mir, er würde seine Buchung aufgrund von Corona stornieren, es passiert jedoch nichts. Die Buchung wird aufrechterhalten. Ich teile ihn mit, das Airbnb nicht storniert hat. Es passiert nichts, der Gast kommt nicht. Das Geld wird regulär ausgezahlt. Jetzt fragt der Gast über das Mediationscenter an und möchte seinen Betrag von mir zurück erstatt haben. Und schreibt sogar, das er von Airbnb da unterstützt würde.
Fall 2:
Gast storniert nach erster Nacht. Ähnlich wie im Beitrag von @Julia1236 vom 20-08-2019
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Gast-storniert-nach-erster-Nacht/m-p/1112773#M40581
beschwert sich ein Gast nach einer Nacht (von 4 gebuchten), die Wohnung sei ihm "zu unsauber". Als Beleg führt er an, er hätte "irgendwelche Krümel hinter dem Waserkocher" gefunden.
Ich antwortete, er könne, falls er tatsächlich welche gefunden hätte, diese ja einfach weg fegen,
Doch der Gast reiste einfach ab, ohne es mir mitzuteilen. Ich erhielt nachdem die Auszahlung bereits angekündigt wurde eine Stornierung über den gesammten Betrag, ohne das seitens Airbnb bei mir nachgefragt wurde. Nachrichten über Airbnb Plattform gab es keine. Also der Gast hat übernachtet, geduscht und seinen Müll hinterlassen und das für Lau?
Bei mir stellt sich das Gefühl ein, nicht nur durch die Corona-Stornierungen, Airbnb erkauft sich Kundenzufriedenheit auf den Rücken der Gastgeber.
Betreffend
1. Fall: hast du etwas von airbnb gehört?
ich würde jedenfalls nicht zu früh Geld zurück überweisen.
2. Fall: solch eine Handlung ist eine totale Frechheit. Da gebe ich dir recht airbnb geht es nur um den Gast.
airbnb hat bis jetzt noch nicht gemerkt das die Angebote der GASTGEBER die Gäste bringen.
Kein Angebot = kein Gast = kein Verdienst
@Tamara206 zu Fall 1 bekam ich lediglich die Aufforderung durch das Mediationstool, meinen Betrag zu erstatten. Die 30 Euro Provision von Airbnb Stand nicht zur Debatte. Ich hatte aber bereits gesagt, es wäre Aufgabe des Gastes bei Airbnb zu stornieren. Ich storniere nicht, weil mir dann dir Gefahr zu groß ist, hinterher zwischen allen Stühlen zu sitzen. Letztendlich war eine Stornierung sogar ausgeschlossen, dafür gibt es ja die 10% Rabat auf den Preis.
Fall 2 Ich bin kein Jurist, aber Airbnb ist ja nur ein Vermittlungsportal. Nach Rechtsprechung des OLG
Ist eine Haftung des Vermittlers ausgeschlossen. Wenn irgendwelche Mängel vom Gast beanstandet werden, ob zu Recht oder Unrecht, wäre der Vermieter der Ansprechpartner. Wenn aber über die Airbnb Plattform nichts kommuniziert wurde, kann man sich nur wundern, auf welcher Grundlage Airbnb dann meint, eine Stornierung zu 100% zu Lasten des Vermieters durchzuführen. Das läst, wie du schreibst wirklich tief blicken,
@Marco2441, zu deinem ersten Fall: Hast du dem Gast auf seine Nachricht, dass er wegen Corona storniere zurückgeschrieben dass er bei airbnb stornieren muss und die Nachricht an dich keine Stornierung ist? Das hat er vermutlich nicht getan und war der Meinung, dass die Nachricht allein ausreiche. Jetzt möchte er sein Geld zurück und fordert es von dir ein. Ob du ihm das abzüglich deiner Servicegebühr rückerstattest ist deine Entscheidung.
Rechtlich fraglich ist es , wenn du im besagten Zeitraum des Urlaubes des Gastes entweder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben gar nicht vermieten durftest oder der Gast wegen geschlossener Grenzen nicht einreisen konnte. Dann kannst du den Vertrag (ihn zu beherbergen) nicht erfüllen und im Streitfall müßte das ein Gericht klären.
Vielleicht kannst du mit dem Gast eine "Umbuchung" vereinbaren und er kommt zu einem anderen Zeitpunkt.
@Monika--Elisabeth0 ich habe selbstverständlich einen Rabatt eine spätere Buchung vorgeschlagen. Scheint aber nicht gewünscht. Der Gast ist bei Airbnb nicht ganz unerfahren, so das mein Hinweis, das Airbnb nicht storniert hat die Alarmglocken aktivieren müsste. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, ja was soll ich davon halten?
Die Corona Reisebeschränkungen sind ja vieleicht ein eigenes Thema. Bei uns in NDS waren nur Reisen zu touristischen Zwecken eingeschränkt. Da ich das nicht beurteilen kann, wäre es Aufgabe des Gastes zu schauen, ob die Regeln eingehalten werden.