Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb ...
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Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb Game. Kann mir jemand mit der Preisgesaltung helfen ? Nutzt jeman...
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Liebe Community
mir ist klar das seit Stand 14.03. mit dem Update der Corona-Stornierungsbedingungen beide Seite , Gast und Gastgeber jede Buchung straflos/kostenlos WELTWEIT ohne Nachweise o.ä. stornieren dürfen die vor dem 14.03. gebucht wurde und mindestens eine Übernachtung im Zeitraum 14.3.-14..4. beinhalten.
diese Aktualisierung der Bedingungen ist bisher nur auf englisch verfügbar denke ich:
Aber, ich habe Langzeitbuchungen, Gäste die seit 01.03. bei mir wohnen und noch bis 5.4. bleiben. Die haben ja auch vor dem 14.3. gebucht und beinhalten Übernachtungen im Zeitraum 14.3.-14.4.
Dürfen die ihre LAUFENDE buchung stornieren und erhalten dann anteilig ihre schon bezahlte Buchung zurück?
Danke für Hinweise.
@Gregor1 ... naja, die neueste 'Verfügung' besagt zwar:
This policy now applies to existing reservations for stays and Airbnb Experiences made on or before March 14, 2020, with check-in dates between March 14, 2020 and April 14, 2020.
Aber du weisst ja, wie immer ist man da dem 'unbedarften' Support ausgeliefert, der die eigenen Regeln meist nicht kennt, oder wenn, dann sie nicht im Kontext lesen kann.
Siehe z.B. hier (Post von Micah70 betreffend einer bereits laufenden long-term Buchung)
Sowohl bei dir, wie auch bei der Buchung von Micah70 war der Check-in klar nicht zwischen 14.3. und 14.4 .... aber eben....
@Mika8 laut der Policy gehts aber NICHT um das check-in date sondern um mindestens 1 übernachtung im zeitraum 14.03.-14.04.
siehe hier:
Existing reservations made on or before March 14, 2020 for stays and Airbnb Experiences with a check-in date of April 14, 2020, or earlier, and with at least one night occurring between March 14, 2020, and April 14, 2020, are covered.
ok ... airbnb schafft's einfach wirklich nicht.
@Gregor1, dein oben verlinkter Link bringt mich automatisch auf die Infoseite in deutsch, welche noch nicht aktualisiert ist (einzig was aktualisiert ist, dass auf dieser Seite unten gleich meine nächste Buchung als Gast kommt, mit dem fetten Hinweis, dass ich die nun kostenfrei stornieren könne) ... wenn ich auf English umstelle, kommt dann der Text.
Jedenfalls, mein geposteter Text
This policy now applies to existing reservations for stays and Airbnb Experiences made on or before March 14, 2020, with check-in dates between March 14, 2020 and April 14, 2020.
Hab ich mir ja nicht aus den Fingern gezogen, sondern habe ihn von dieser Seite:
https://news.airbnb.com/extenuating-circumstances-policy-activated-around-the-world/
Die beiden Infos von airbnb widersprechen sich .. .tja, wie gesagt ... airbnb schafft's einfach wirklich nicht.
... und hier, wie ich meine nächsten Buchungen sehe (bzw. eine davon)
... wieso sollte man Gäste auch darauf hinweisen, dass sie vielleicht erstmal ihre Reiseversicherung fragen sollen .. oder ein wenig vernünftiges Handeln, Sprichwort fairness
mit ein ein bisschen recherche 🙂
@Mika8 ein tolles durcheinander.
deine info kommt aus ner pressemeldung:
https://news.airbnb.com/extenuating-circumstances-policy-activated-around-the-world/
das hier ist die anscheinend offiziell gültige corona besondere umstands policy
das ist die normale besondere umstands policy.
@Gregor1 @Mika8 gemeint sind zwar in diesem Text Buchungen die noch nicht angetreten sind stornieren zu können aber es ist natürlich logisch dass Gäste bereits laufende Buchungen aufgrund besonderer Umstände ebenfalls kostenlos stornieren dürfen.
Ich glaube nicht dass Airbnb da einen Unterschied machen kann.. man stelle sich nur die Rückholaktionen für die Staatsbürger vor, die es ja bereits gab.
Dass der Gastgeber alleine auf dem Schaden sitzen bleibt ist eine andere Geschichte die so nicht sein sollte.... aber wir reden ja nun schon seit Jahren darüber dass es eine Reiserücktrittsversicherung als Pflicht geben sollte (ob die in so einem Fall von höherer Gewalt allerdings zahlen würde ist auch wieder fraglich).
@Sabine-Ingrid0 dann dürfte ich als Gastgeber nach dieser Policy jetzt auch einen BESTEHENDEN langzeitgast stornieren, sozusagen vor die Tür setzen und hätte keine Bestrafung z befürchten.
Siehst du das auch so? Ich habs nicht vor aber ich dürfte - da airbnb ausdrücklich sagt diese Policy bezieht sich auch auf den Gastgeber.
@Gregor1 theoretisch schon... man konnte aber auch schon immer einen Kranken (bei ernsthaften Fällen) ins Krankenhaus senden ... Unterkünfte sind ja kein Ersatz für ein Hospital. Aber dann hast du wiederum das Geld verloren.
@Sabine-Ingrid0... derzeit zahlen viele Reiserücktrittsversicherungen nicht, weil sie darauf verweisen, dass einem von airbnb (ähm, natürlich host), ja der volle Betrag zustehe.
@Gregor1... ja das dürftest du .. natürlich nur unter full refund .. auch der bereits genutzten Nächte : DD
also, ich kenne Reiserücktrittsversicherungen, die zahlen nur, wenn man einen Todesfall in der Familie hat oder man selbst erkrankt ist.