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Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine Kreditkarte angeben, oder per Paypal zahlen. Ich möchte per Rech...
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Vielleicht sollten wir uns schon mal Gedanken zu unserem Hygienekonzept machen.
Hintergrund ist, dass die Landesverordnungen möglicherweise von den Gastgebern verlangen werden, ein solches zu formulieren und einzureichen. Es soll auch schon Gäste geben, die explizit danach fragen.
Also was könnte da rein müssen?
Ich bin sicher, das meiste machen wir schon richtig. Bei so einem Konzept geht es jedoch darum, es einfach mal zu dokumentieren. Vielleicht finden wir da noch den einen oder anderen Verbesserungspunkt.
Als Beispiel hatte @Ute42 ja schon mal auf die besonders krassen Maßnahmen des Four Season Hotels in New York hingewiesen.
Auf ein paar Punkte hatte ich auch schon im Neuen Gästeprotokoll hingewiesen.
Ein paar Hilfen:
Kostenlose Checklisten und Muster-Hygienekonzepte für Wiedereröffnung von Restaurants und Hotels
Reinigungshinweise vom RKI:
Beispiel Hinweise an Restaurant-Gäste:
Übersicht des DTV über die Länderverordnungen
Rheinland-Pfalz: Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung und Hotline für Betriebe
aus dem Hygienekonzept Leitfaden für Schleswig-Holstein:
"Bei Anreise haben die Gäste schriftlich zu versichern, dass sie selbst keine respiratorischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person hatten. Ebenso haben sie zu versichern, im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an ihren Erstwohnsitz anzutreten und Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen."
Jetzt gibt es auch von spanischen Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus Hygieneverordnungen für Herbergen, Campingplätze, Golfplätze, Hotels, Restaurants, u.s.w..
https://www.mincotur.gob.es/es-es/COVID-19/Paginas/Guias-sector-turistico.aspx
Von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen oder Ferienhäuser steht da nix.
Ich habe mir mal den Bereich Hotels durchgelesen weil ich schauen wollte ob ich etwas dazulernen könnte. Weder @Anja236 noch mich betreffen 99% der Vorschriften, da sie Gemeinschaftsräume, Aufzüge, Rezeption, Schutz des Personals, u.s.w. betreffen.
Aber die Reinigungsanleitungen für die Zimmer sind sehr lustig. Vor allem die Übersetzung von google:
Gut dass wir schon Automatik-Eimer haben 🙂
.....:-)))))))))))))))
Ich habe ja schon immer penibel geputzt, jetzt kommt halt alles noch etwas intensiver, Fenstergriffe und so ein Gedöns....
Die Dame von Rathaus gab mir folgende Hygieneregel mit auf den Weg: gut putzen, am Besten mit Lejia (Chlorreiniger) und eine Flasche mit Desinfektionsmittel für die Hände ins Apartment stelln, das wars......
Wir haben in unser Hygienekonzept noch den Passus aufgenommen, dass Gäste, bei welchen innerhalb von 14 Tagen nach Abreise Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber auftauchen, umgehend den Gastgeber zu informieren haben.
Meines Erachtens ergibt sich auch das aus §2 (1) der „CoronaVO Beherbergungsbetriebe“ Ba-Wü. Und ich möchte selber wissen, ob sich ein Gast während seines Aufenthaltes infiziert und er seine Viren womöglich in der Unterkunft verbreitet hat.
Diese Anregung kam von Jan, danke!
@Till-and-Jutta0: habt ihr Euer Hygienekonzept nur auf Deutsch oder auch in anderrn Sprachen verfasst?
Ist es Bestandzeil der Hausregeln oder wird darin auf das verwiesen?
Sorry, ich hatte keine Zeit, selbst Eure Inserate zu durchforsten 🙂
@Till-and-Jutta0: ok, auf die Schnelle habe ich die Hygieneregeln auf deutsch + engl in den Hausregeln gefunden 🙂
Ja das ist ein Dilemma, jedoch nur ein scheinbares:
Für den Aufenthalt gelten ja die Hausregeln zum Zeitpunkt der Buchung. Das Hygienekonzept basiert aber auf einer gesetzlichen Verordnung, und die kann sich jederzeit ändern. Ich habe also die wesentlichen Knackpunkte in die Hausordnung geschrieben und verweise dort auf die zum Zeitpunkt des Check-ins gültige Coronaverordnung und das darauf basierende Hygienekonzept. Letzteres umfasst drei Seiten.
Während unsere Hausregeln zweisprachig sind (deutsch/englisch), habe ich das Hygienekonzept (und die Selbsterklärung) bislang nur auf Deutsch. Das ist dann ein Luxusproblem, wenn ich die beiden kurz vor Check-in ins Englische übersetzen muss. Bislang sind keine Ausländer in Sicht.
😷
Musste doch unbedingt probieren, ob das hier funktioniert. 😄
Hier Tipps für die unterschiedlichen Bundesländer (Wohnung Zimmer FeWo uvm.) , wollte es gerne mit euch teilen HH&HG PW
https://gastgewerbe-magazin.de/kostenlose-checklisten-und-muster-hygienekonzepte-fuer-wiedereroeffnu...
Bemerkungen zu den Vor- und Nachteilen von Ozongeräten
--> Rost, Blumen, Raucherzimmer , Warnhinweise
wurde in diesem Link noch diskutiert
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Servicegeb%C3%BChr-CSV-Datei/m-p/1293781/highlight/true#M4...
@Patricia741, es gibt ein Gerät (hergestellt in Österreich), das mit weniger Ozon reinigt und eines davon mit Dauerbetrieb möglich ist. Leider sehr hochpreisig.
So, die Schwimmbaeder (duerfen wieder) eroeffnen.
Insofern habe ich unser Hygiene-Konzept um ein Schwimmbadkonzept fur unseren Pool und ein Parkplatzkonzept erweitert.
Inhalt des Parkplatzkonzepts:
"Dieses Konzept ist Teil unserer Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Es ist unser Anliegen, dass auf unserem Parkplatz die Gäste den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Anzahl an Parkplätzen: 3 (für PKW, Motorräder), zusätzlich 2 Stellplätze für Fahrräder.
Die Plätze werden beim Check-In zugewiesen. Dabei werden zur Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern entsprechende Sicherheitsdistanzen eingehalten.
Fremdfahrzeuge (nicht angemeldete Gäste, ...) sind auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs nicht zugelassen. "
Inhalt des Pool- und Wellnessbereichs- konzepts:
"
Unseren kleinen Pool und Gartendusche im Garten geben wir gerne für unsere Gäste zur Benutzung frei, dabei ist aber (von den Benutzenden selbst) auf ausreichend Abstand gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen zu halten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Pool wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird.
Eine lückenlose Überwachung des Pool-Betriebs durch den Gastgeber ist nicht üblich, hier sind der Verkehrs-Sicherungspflicht des Betreibers Grenzen gesetzt. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung zur Verkehrssicherungs-Pflicht im Zusammenhang mit der Benutzung von Wasser-Rutschen (Urteil vom 3. Feb. 2004 - VI ZR 95/03) eindrücklich zum Ausdruck gebracht.
Duschen Sie bitte vor Benutzung des Pools und waschen sich gründlich mit Seife oder Shampoo.
Benutzung des Pools mit offenen Wunden ist verboten (Hygiene, gesundheitliche Gefährdung durch Biostoffe).
Die Benutzung von Glas und scharfkantigen Gegenständen im Pool ist verboten (Verletzungsgefahr, Beschädigungsgefahr). (Hygiene, gesundheitliche Gefährdung durch Biostoffe).
Bedingt durch die Lage des Pools und der Außenduschen im Freien (100% Außenluft) werden extrem hohe Luftwechselzahlen erreicht und ermöglichen gute Voraussetzungen, um in Zeiten einer viralen Ansteckungswelle mit angepasstem Nutzerverhalten Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.
Es kann durch die Poolbenutzung durch Erkrankung, Verletzung oder massivem Fehlverhalten zu Verschmutzungen durch Erbrochenes, Blut oder Stuhl kommen. In diesem Fall ist der Betreiber zu informieren und wird, gesichert durch Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz eine Reinigung vornehmen. Die Reinigungskosten hat der Verursacher der Verschmutzung zu übernehmen.
Die große Pooldusche (Fontaine) ist sparsam zu benutzen und kann kontaktlos über die Hausautomation (Sprachassistent Alexa) ein/ausgeschaltet werden.
Ein Schwimmmeister zur Aufsicht des Badebetriebs wird nicht gestellt. Bei der Benutzung des Pools ist besondere Aufmerksamkeit (ggf Begleitung) auf Nichtschwimmer, insb Kinder, zu achten. Auch im Pool / Außenduschbereich ist auf gründliche Einhaltung von Sauberkeit zu achten und Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen.
Tiere dürfen den Pool nicht benutzen.
Bei Gewitter oder drohendem Unwetter ist Benutzung von Pool und Außenduschen aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
Elektrische Anlagen: im Pool / Dusche und deren Nähe dürfen keine elektrischen Geräte betrieben werden. Die vorhanden, doppelt abgesicherten und für den Außbetrieb zertifizierten Außensteckdosen dürfen nicht aus/ eingesteckt werden.
Zur Steigerung der Hygiene und Wasserqualität wird das Wasser im Pool regelmäßig mechanisch gereinigt und mit professionellen Chlor- und Anti-Algen-Mitteln behandelt. Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Viren durch das Chlor sicher abgetötet werden.
Bedenken Sie, dass das Wasser im Pool / beim Duschen zwar Leitungswasser ist, aber auf keinen Fall zum Trinken geeignet.
Notfallplan für den Betrieb des Pools:
In Notfällen ist der Pool zu verlassen un der Betreiber des Beherbergungsbetriebs zu informieren. Bei Bedarf sind die bekannten Notrufnummern zu benutzen um Hilfe zu erhalten. "
Teile des Poolkonzepts sind entnommen:
DGfdB Fachbericht: Pandemieplan Baeder fuer Betrieb / Wiedereroeffnung von Baedern
von der Deutschen Gesellschaft fue das Badewesen e. V.
Auch wenn dieser Pandemieplan keine Rechtsqualitaet hat,
so stellt er doch die "herrschende Verkehrsauffassung" dar.
Beim Poolkonzept fehlt noch "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei."
(aus einem alten Bundeswehrhandbuch)
@Till-and-Jutta0: das ist bei uns obsolet, da max 60cm Wasserstand erreicht werden 🙂
Und in den shared benutzten Baedern sind zwar normale Foens erlaubt,
aber keine Jetstream-Foens, siehe