Man könnte das neue Cleaning Protocol auch so interpretieren:
Da wir keine Lust haben, dass uns Airbnb-Reisende verklagen, indem sie behaupten - oder gar starke Indizien dafür haben - sich in deiner Unterkunft angesteckt zu haben, drehen wir jetzt sicherheitshalber mal die Beweislast um.
Denn wenn sich tatsächlich jemand ansteckt (also rein hypothetisch, wird hoffentlich nie passieren, aber falls doch), dann kannst ja nur du dran schuld sein (und nicht wir), weil du - entgegen deiner Zusicherung - das Protocol verletzt haben musst.
Also, wenn du dem Hygiene-Protocol zustimmst tun wir uns leichter, mögliche Klagen gleich an dich durchzureichen.
(und falls du nicht zustimmst, dann rutschst du halt in den Suchergebnislisten nach unten)
Mir läuft es bei diesem Gedanken ehrlich gesagt eiskalt den Rücken runter.
Handle ich mir etwa mit der expliziten Verpflichtung zum Cleaning-Protocol (nach meinem Verständnis wäre das eine im Beherbergungsvertrag zugesicherte Eigenschaft) ein zusätzliches Vertragsrisiko ein oder habe ich das in der aktuellen Situation eh schon, auch ohne Verpflichtung zum Cleaning-Protocol?
Oder anders herum gefragt. Als Gastgeber reinige und desinfiziere ich nach besten Wissen und Gewissen, und gerade jetzt erst recht. Ändert sich was aus rechtlichen Aspekten, wenn man sich zu konkreten Reinigungs-Richtlinien verpflichtet?
Wie seht ihr das?