Hallo, ich beabsichtige ein weiteres Inserat auf meinem exis...
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Hallo, ich beabsichtige ein weiteres Inserat auf meinem existierenden Konto zu schalten. Die Immobilie befindet sich nicht in...
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Ich suche einen Steuerberater, der mich in Sachen Zimmervermietung in eigens genutzter Wohnung beraten kann.
Kann mir da jemand einen Kontakt nennen?
Danke vorab und beste Grüße
Stefan
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@Stefan3805, einen Steuerberater kann ich Dir zwar nicht empfehlen. Ich denke auch nur wegen der Vermietung brauchst Du auch nicht unbedingt einen.
In Deiner Steuerklärung musst nur die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) mit einreichen und Deine Einnahmen deklarieren.
Kennst Du diesen Link hier? Hier ist eigentlich alles sehr gut erklärt, auch die Berechnung für die anteilige Wohnfläche bei Gemeinschaftsräumen.
Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Vielleicht hilft Dir das weiter?
Die Zweckentfremdungssatzung für München betrifft Dich ja nicht, da Du in Deiner eigenen Wohnung ausschließlich 1 Zimmer zeitweise an Gäste vermietest. Du kennst sicher die Satzung.
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt, sonst würdest Du zwingend auch das Einverständnis des Vermieters für Untervermietung an wechselnde Gäste benötigen. Ansonsten riskierst Du die fristlose Kündigung.
@Stefan3805, einen Steuerberater kann ich Dir zwar nicht empfehlen. Ich denke auch nur wegen der Vermietung brauchst Du auch nicht unbedingt einen.
In Deiner Steuerklärung musst nur die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) mit einreichen und Deine Einnahmen deklarieren.
Kennst Du diesen Link hier? Hier ist eigentlich alles sehr gut erklärt, auch die Berechnung für die anteilige Wohnfläche bei Gemeinschaftsräumen.
Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Vielleicht hilft Dir das weiter?
Die Zweckentfremdungssatzung für München betrifft Dich ja nicht, da Du in Deiner eigenen Wohnung ausschließlich 1 Zimmer zeitweise an Gäste vermietest. Du kennst sicher die Satzung.
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt, sonst würdest Du zwingend auch das Einverständnis des Vermieters für Untervermietung an wechselnde Gäste benötigen. Ansonsten riskierst Du die fristlose Kündigung.
@Stefan3805
Konnten dir da @Christa0s Tipps weiterhelfen und vielleicht die Notwendigkeit eines Steuerberaters beseitigen? Oder konntest du anderweitig fündig werden? 🤔
Die Antworten waren sehr hilfreich. Vielen Dank 😊
@Gerlinde0
Das hatte mich jetzt auch interessiert, schaut aber danach aus. Ich habe einmal im Inserat geschaut und Bobby hat dort auch ein eigenes Foto (und du lagst natürlich richtig mit deiner Vermutung)! 😸
(Hoffe der Link funktioniert?)