Hallo liebe Gastgeber, viele von uns wissen, dass die Kultur...
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Hallo liebe Gastgeber, viele von uns wissen, dass die Kulturförderabgabe für Airbnb-Vermietungen eine zusätzliche Belastung d...
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Moin!
Ich hatte vor Jahren mit Air BnB gute Erfahrungen gemacht gehabt. Als das neue Wohnraumschutzgesetz verabschiedet wurde, habe ich mit Air BnB aufgehört.
Ich erinnere mich an folgende Regel:
Man darf die gesamte Unterkunft als Ferienwohnung für maximal 6 Wochen im Jahr anbieten
oder
unter 50 % der Wohnung das gesamte Jahr (z.B. ein Zimmer)
für beides braucht man diese Wohnraumschutznummer.
Benötigt man diese Nummer auch, wenn man die gesamte Wohnung als "wohnen auf Zeit" anbieten möchte?
Mind. 3 Monate mit Wohnungsgeberbestätigung?
Moin @Hesam0!
Ich habe bei der Überschrift einmal "Hamburg" zugefügt, so fühlt sich ein Hamburger vielleicht eher angesprochen. 😉
Sollte dir hier niemand die Frage klar beantworten können, frage doch am besten bei den Behörden direkt nach. Nicht, dass ich unseren Gastgebern hier nicht traue, aber sicher ist sicher. Vielleicht kann ein Anwalt da auch entsprechend Beratung leisten, sollten die Behörden weniger hilfreich sein.
Eventuell bringt der Artikel zu Hamburg im Hilfe-Center auch etwas Licht ins Dunkel. Dort gibt es auch einige weiterführende Links.
Viel Glück und gutes Vermieten! 😊
Vielen Dank Juliane!
Bei meiner Recherche damals kam ich auf 3-6 Monate ist okay solange derjenige in Hamburg zu arbeiten oder studieren ist. Ich habe am dem Zeitpunkt dafür Beweise (Arbeitsvertrag usw) verlangt. Ich hatte auch bei der Behörde bezüglich der Zeitraum angefragt. Ich dachte aber, dass man bei Airbnb sowieso einen Wohnraum braucht.
Moin @Hesam0 , hast du mittlerweile dazu eine Antwort erhalten? Das würde mich auch sehr interessieren, da ich plane ausschließlich ab 3 Monaten zu vermieten. Danke dir!
Hey @Gamze22 !
Nein, dazu kam leider nichts mehr. Ich hab jetzt meine Wohnung ganz regulär (möbliert) vermietet. Ich glaube aber, wenn Du mind. 3 Monate vermietest, und auch eine Wohnungsgeberbestätigung deinem Mieter / deiner Mieterin gibst, ist die Wohnung regulär vermietet, dann bräuchte es (meiner Meinung nach) keine Wohnraumschutznr. (100 % sicher bin ich mir nicht).
Das gilt dann als "wohnen auf Zeit". Es wäre ein kurzfristiger Mietvertrag.
Guck mal hier zB.:
Erlaubter Mietzeitraum beim Wohnen auf Zeit | City-Wohnen - Wohnen auf Zeit in Hamburg
Danke dir!
Ich würde langfristig davon ausgehen, dass der Spagat zwischen "lange genug vermieten" um nicht unter die kurzfristige Vermietung zu fallen und gleichzeitig "kurz genug vermieten", um nicht unter die Mietpreisbremse zu fallen, nicht funktioniert.
Vielleicht klappt das im Moment noch mit 3-6 Monaten, vielleicht bleibt man unter dem Radar, vielleicht findet man nur Mieter, die dich wegen der Mietpreisbremse nicht verklagen, aber insgesamt wäre das für mich dünnes Eis.