Der Bundesrats-Gesetzentwurf vom 16.6.23 sieht für Wohnraum (nicht Kurzzeitmiete) in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor:Der Möbelzuschlag muss gesondert ausgewiesen werden.max. 1 % des Zeitwerts / MonatDer Zeitwert ergibt sich aus dem Anschaffung...
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