2G plus – Nachricht von Airbnb:

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

2G plus – Nachricht von Airbnb:

Wir wissen, dass die Vorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 nicht immer ganz einleuchtend sind. Um unseren Gastgeber:innen mehr Klarheit zu verschaffen, aktualisieren wir daher unsere Richtlinien. Als Gastgeber:innen könnt ihr eure eigenen Hausregeln festlegen – unter anderem könnt ihr in eurer Inseratsbeschreibung angeben, ob Gäste einen wirksamen Impfschutz oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test vorlegen müssen (es sei denn, dies ist nach den für euch geltenden Gesetzen oder Vorschriften untersagt). Mehr dazu erfahrt ihr in diesem aktualisierten Artikel im Hilfe-Center:

 

https://www.airbnb.de/help/article/2741/richtlinien-f%C3%BCr-angemessene-inhalte-und-das-coronavirus

 

Außerdem ist jetzt klargestellt, dass Geimpfte nicht wegen ihres Impfstatus abgewiesen werden dürfen (entsprechende Inserate wurden bereits gelöscht), und es dürfen andere nicht dazu aufgefordert werden, geltende Gesundheits- oder Reisehinweise zu ignorieren.

1 Antwort 1
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Till-and-Jutta0 ,

 

die Definition dieser Regeln war längst überfällig.

 

Was ich jedoch nicht verstehe, dass Quarantäne nicht im Inseratstitel vorkommen darf, wo es doch Länder gibt, die nach Einreise die Unterbringung in einer Quarantäne-Unterkunft zwingend vorschreiben. 

 

Schade ist auch, dass die Vorlage eines Impf-/Genesenen Zertifikats und/oder Negativ-Tests "nur" in der Inseratsbeschreibung angegeben werden kann und nicht etwa in einem  zusätzlichen Auswahlfeld.

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts