Ich glaube @Carola141 meinte ob sie bei Buchungen einen Nachweis verlangen kann aus dem zu ersehen ist ob es eine geschäftliche Buchung ist ....
Ja Carola, selbstverständlich kannst du das und solltest du auch...
Du musst im Ernstfall beweisen können dass du nicht gegen die Verordnungen verstoßen hast und nur an legitimierte Reisende vermietet hast.
Dass das nur bei in sich abgeschlossenen Unterkünften geht braucht man wohl hoffentlich nicht mehr erwähnen.
PS.: @Monika--Elisabeth0 jetzt aber nicht Östereich mit anderen Ländern vergleichen.. bei Euch ist alles noch ein bisschen strenger als hier in DE.... Wir haben hier viele Österreicher die froh sind das sie noch Arbeiten können aber zuhause gesperrt wären.