Vermietung an Arbeitnehmer

Carola141
Level 2
CB, Germany

Vermietung an Arbeitnehmer

Zur Zeit gibt es keine touristische Vermietung. Kann ich von eventuellen Gästen verlangen, mir eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber o. ä. für die Dauer Ihres Aufenthaltes zu überlassen (Mit der Ankündigung, sie ansonsten nicht aufzunehmen)?

Das dient meiner eigenen Absicherung, hier fährt sch hin und wieder mal das Ordnungsamt vorbei.

5 Antworten 5
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Carola141, versteh ich dich richtig?? - Du möchtest weiter an Gäste vermieten und dich durch getürkte Bestätigungen absichern, oder vermietest du an Firmen, die für ihre Mitarbeiter buchen?  Letzteres wäre in Ordnung.  Ersteres wäre rechtlich mehr als bedenklich, schließlich könnten auch die Gäste überprüft werden bzw. lieferst du dich ihnen vollkommen aus.

Abgesehen davon wäre mir so etwas grundsätzlich zu riskant.  Was ist wenn während des Aufenthaltes eine Infizierung festgestellt wird und Quarantäne angeordnet wird?  

Ich hab meinen Kalender geblockt.

 

Ich glaube @Carola141  meinte ob sie bei Buchungen einen Nachweis verlangen kann aus dem zu ersehen ist ob es eine geschäftliche Buchung ist ....

Ja Carola, selbstverständlich kannst du das und solltest du auch...

Du musst im Ernstfall beweisen können dass du nicht gegen die Verordnungen verstoßen hast und nur an legitimierte Reisende vermietet hast.

Dass das nur bei in sich abgeschlossenen Unterkünften geht braucht man wohl hoffentlich nicht mehr erwähnen.

 

PS.: @Monika--Elisabeth0  jetzt aber nicht Östereich mit anderen Ländern vergleichen.. bei Euch ist alles noch ein bisschen strenger als hier in DE.... Wir haben hier viele Österreicher die froh sind das sie noch Arbeiten können aber zuhause gesperrt wären.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, wenn sie das so meint, dann passt es ja auch - hab ich doch geschrieben. Mich hat nur der Begriff "eventuelle Gäste" irritiert. 

Danke Euch für Eure Meinungen. Bei mir ist es tatsächlich so , daß die Vermietung in einem separaten Gebäude stattfindet. Ich kann meinen Gästen also genauso aus dem Weg gehen, wie im Supermarkt.Und es wird nicht nur mir so gehen, daß die Einkünfte aus der Vermietung für den Lebensunterhalt gebraucht werden, zumindest teilwiese. Andererseits habe ich an die mögliche Quarantäne eines Gastes während seines Aufenthaltes auch noch nicht gedacht.

@Carola141  das mit der Quarantäne gibt es höchstens bei Langzeitbuchungen.,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dich jemand zwingen kann deine Unterkunft als Quarantänestation zur Verfügung zu stellen.

Wenn jemand krank wird kommt er ins Krankenhaus zur Beobachtung und wenn der Verlauf als harmlos eingestuft wird kann er in seinem eigenen Zuhause genesen.....

Mich würde mal interessieren wer das in die Welt gesetzt hat aber zur Zeit gibts ja allerlei "Expertisen"..

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts