Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich habe folgendes Problem.
Ich habe gerade begonnen, mit Airbnb ein Zimmer in unserem Haus zu vermieten. Ich bin ansonsten selbständig und daher freiwillig krankenversichert. Da mein Einkommen damit nicht so hoch ist, bekomme ich eine Beitragsentlastung, so dass ich "nur" von 1522,50 Euro Krankenkasse zahlen muss statt von 2283,75, was sonst die Beitragsbemessungsgrenze ist, obwohl mein Eimkommen auch deutlich darunter liegt. Nun habe ich gesehen und auch bei der Krankenkasse nachgefragt, dass für die Beitragsentlastung Vermietung jeder Art ein k.o. Kriterium ist. D.h., sobald in meinem Einkommenststeuerbescheid Vermietung erscheint, falle ich da raus, was bedeutet, dass ich dann 140 € etwa mehr Krankenkasse zahlen muss als jetzt.
Davon abgesehen, dass diese Beitragsbemessungsgrenzen sowieso sehr ungerecht sind, gibt es irgendeine legale Form, wie man die Einnamen über Airbnb zwar steuerlich geltend macht aber eben nicht als Vermietung sondern z.B. indem man ein eigenes Kleinunternehmen angibt, damit das sich nicht auch auf die Krankenkasse negativ auswirkt?
Hat von Euch jemand als Selbständiger mit wenig Einkommen Erfahrung gemacht?
Würde mich sehr freuen über Hilfe.
Es steht dir natürlich frei, dies als Gewerbe anzumelden. Aber dann hast du Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb, was die Krankenkasse genauso wenig erfreuen würde.
Ist generell eine blöde Sache. Hatten wir auch schon - da frägt man sich schon, ob sich das Ganze rechnet.
[Deine Krankenkasse kann hier im öffentlichen Bereich theoretisch mitlesen; du solltest dir überlegen, das ggf. in den geschlossenen Bereich verschieben zu lassen - siehe FAQ.]
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort. Mein Problem ist ja nicht per se, dass ich nicht meine Einnahmen angeben möchte, sondern nur, dass durch das Wort Vermietung sofort die Beitragsentlasung wegfallen würde, egal wie hoch die Einnahmen (oder sogar Negativeinnamen) wären, was ziemlich sinnlos ist. Bei den Einnamen aus einem Gewerbebetrieb würde doch nur die Einnahmen als solche relevant sich auswirken oder hätte das auch Auswirkungen auf diese Beitragsentlastung, wenn das Gesamteinkommen noch im Rahmen wäre? Wißt Ihr das zufällig auch?
Sorry, bei Gewerbeeinnahmen muss ich passen. Da kenne ich mich nicht aus und meide sie wie der Teufel das Weihwasser.
@Stefanie102...... das sollte Dein Steuerberater für Dich klären, ansonsten würde ich mal bei der für zuständigen Kammer nachfragen. ( IHK oder ähnliches) Meines Wissens nach kannst Du diese Einkünfte nicht anders deklarieren. Sie werden mit 7% versteuert und entsprechend in Deinen Erklärungen angegeben.
Axel schrieb: Sie werden mit 7% versteuert und entsprechend in Deinen Erklärungen angegeben.
Hallo @Axel31, nicht dass du da was verwechselst. Der Einkommensteuersatz ist individuell. So werden auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abhängig von der persönlichen Progression versteuert.
Die 7% beziehen sich auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Beherbergungen (nur relevant, wenn man über der Kleinunternehmergrenze liegt).
@Till-and-Jutta0.... vielen Dank für den Hinweis, ich bin da von meiner Situation ausgegangen.....deswegen am besten immer mit einem Steuerberater vor Ort klären. 🙂
Von einer Anmeldung als "Gewerbe" würde ich abraten - obwohl meine (hauptsächlich für den Eigenbedarf genutzte) Photovoltaik-Anlage nicht mehr als eine Handvoll Euro an Einspeisegebühr erbringt, wurde sie leider vom Netzbetreiber an das Finanzamt gemeldet, sodass ich nicht nur eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sondern auch noch drei weitere Erklärungen, für die ich ebenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen muss, sodass das Ganze ein Verlustgeschäft ist.
Und wie andere schon hier angemerkt haben: Dein Problem mit der privaten Krankenversicherung würde es wohl sowieso nicht lösen.
Vielleicht kommt ja in absehbarer Zeit die Bürgerversicherung mit hoffentlich besseren Bedingungen.
Hallo, es ist ein paar Jahre her aber ich habe aktuell dasselber Problem. Kannst du Bitte erzählen wie es ist es jetzt für dich ausgegangen?
Hallo @Rene97 , falls du @Stefanie102 meinst, erwähne sie mit @, dann bekommt sie es auch mit.
Hallo,
in dem Jahr, in dem ich erst mit AirBnb angefangen hatte, wo ich also nur Verlust zu verrechnen hatte, hätte die Krankenkasse von mir fürs ganze Jahr eine satte Nachzahlung verlangen können. als ich denen damals meinen Einkommenssteuerbescheid geschickt habe, hatte ich mich entschieden, ihnen in einem Brief auch meine Situation zu erklären, dass ich nicht ein Zimmer in meiner eigenen Wohnung vermiete und damit auf Privatsphäre verzichte, weil ich so reich bin, sondern weil ich auf die Zusatzeinnahmen angewiesen bin, um mein Haus abzahlen zu können. Glücklicherweise hatte das dann jemand zu entscheiden, der offenbar menschlich genug war, so dass mein Beitrag damals nicht erhöht wurde. Bald danach wurde von der Politik entschieden, dass die Beitragsbemessungsgrenze halbiert wurde. Damit brauchte ich auch keine Senkung dieser mehr zu beantragen. Seit dem wird nun einfach meine Einnahmen aus AirBnb zu meinen sonstigen Einnahmen dazu gerechnet und ich bezahle dann meinen fairen Krankenkassenbeitrag.
Ich wünsche Euch alles Gute und viel Glück und Erfolg.
Liebe Grüße
Stefanie
Hallo Stefanie,
Vielen dank für deine Antwort. Die KV verlang 1600 Euro Nachzahlung für das Jahr 2018 von mir.
Ich werde dein beispiel folge leisten. Ich hoffe ich erreiche auch jemand der menschlich genug ist und meine Lage versteht.
Liebe Grüße
Rene