Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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. . . obwohl ich zu 100% und i.d. R. auch sehr kurzfristig antworte.
Hallo Community,
vielleicht weiß einer von Euch eine Erklärung:
Ab und zu gibt es Anfragen, die wollen irgendwas Banales wissen ("gibt es Schnee bei Euch im Winter?") - dafür benutzt der Anfrager einfach einen freien Tag - ohne dass dieser gebucht werden soll (das steht dann auch gleich schon in der Anfrage)
Ich schreibe brav eine Antwort ("ja, wir haben Schnee im Winter") und denke, damit ist das erledigt. Oder muß ich die Pseudo-Anfrage tatsächlich auch ablehnen?
Danke für einen Hinweis
helmut
Lieber @Helmut3, das kommt drauf an, siehe auch FAQ: Anfrage, Erkundigung oder Buchung. Was ist was!
Das System weiß ja nicht, ob es sich um eine echte oder um eine Pseudo-Anfrage handelt. Aber es sagt dir eigentlich immer genau, welche Optionen du hast, und wieviel Zeit zu reagieren.
danke für die prompten Antworten - ich versuch' mal, das zu verstehen.
Zumindest den letzten Anfrager habe ich gebeten, doch bitte zu stornieren, da ich sonst mögliche Nachteile befürchtete - hier seine Antwort:
""" da noch keine "Buchung" über Airbnb vorgenommen wurde, kann ich auch nichts stornieren 🙂
War lediglich eine Anfrage und sollte dir somit keine Minuspunkte bescheren """
Also nehme ich mal an, dass ich trotzdem auf "ABLEHNEN" gehen sollte . . .
helmut
@Helmut3 Bei allen Formen, mit denen Dich ein Gast auf Airbnb erreichen kann, ist es notwendig binnen 24 Stunden zu reagieren: bei einer Erkundigung genügt eine schriftliche Nachricht, damit der Countdown stoppt; bei einer Buchungsanfrage musst Dich binnen 24 Stunden entscheiden, ob Du den Gast möchtest oder nicht.
Aus Gastperspektive heißt es, glaube ich, "Anfrage zurückziehen" - aufgeführt wird eine zurückgezogene Anfrage allerdings mit "storniert".
@Helmut3, dein Gast kann die Buchungsanfrage zurückziehen, solange sie von dir noch nicht angenommen wurde.
https://www.airbnb.de/help/article/90/how-do-i-cancel-a-reservation-request
Ich weiß nicht, ob dem Gast, wenn er das häufig macht, Nachteile entstehen.
@Helmut3, jetzt merke ich erst, wieviel mir "erspart" bleibt, weil ich 3 Nächte Mindestaufenthalt habe und auch keine Sofortbuchung annehme. Die meisten fragen "unverbindlich" an und bekommen (soferne ich sie auch als Gäste möchte) eine Vorabbestätigung. Dann liegt es an ihnen, ob sie buchen wollen oder nicht. Und das funktioniert sehr gut. Mir liegt es auch gar nicht daran, möglichst "ausgebucht" zu sein, sondern interessante Gäste aus aller Welt zu haben.
@Helmut3 Mit dem gleichen Problem bin ich sehr häufig konfrontiert. Dies trifft vor allem Hosts bei denen man kurzfristig buchen kann, Übernachtung für einen Tag möglich ist mit kulanten Stornierungsbedingungen.
Ich habe dafür eine sehr praktische Lösung gefunden, die hier auch bereits mehrfach präsentiert wurde. Die "Erkundigung" wird einfach mit einem Gastgeberangebot gekontert, wenn der Gast die Anfrage nicht von selbst zurück zieht.
Ich fordere den Gast auf die Anfrage zurück zu ziehen.
Macht er das nicht innerhalb von 3 Stunden, sende ich ein überhöhtes Gastgeberangebot auf einen noch freien Zeitraum.
Danach läuft die 24 Stundenfrist für den Gast, und nicht mehr für dich.
In der Regel verfällt nach 24 Stunden das Gastgeberangebot, und die Welt ist wieder in Ordnung.
Grüße Jörg