Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Hallo liebe Community,
Ich vermiete seit ca zwei Jahren bei Airbnb und besitzte 2 von insgesamt 42 Wohnungen und vermiete in einer(Hochhaus in Salzburg). Nun habe ich folgendes Problem: Meine derzeitigen Gäste haben mir ausgerichtet, dass ein Herr vom Magistrat vorbeigekommen sei und sagte, es sei unzulässig in diesem Haus zu vermieten und Hausbewohner hätten sich beschwert.
Meine Frage nun: Wie gehe ich am besten vor? Gibt es eine Möglichkeit das ich weiter vermieten kann? Gibt es Sondergenehmigungen?
Vielen Dank im Vorraus,
Danielle
@Danielle75 Hier bekommst Du vielleicht erste Hinweise: https://community.airbnb.com/t5/Regelungen-Steuern/Neue-Regelung-in-%C3%96sterreich/m-p/36516#M166
Ansonsten musste Du einfach mal im Community Center durchblättern; es gab schon öfter etwas zur Situation in Österreich. Der Österreich-tag scheint allerdings gerade nicht zu funktionierne.
@Florian-and-Theresa0 Funktionieren die Tags mit Umlauten überhaupt wieder? Bei "München" gabs ja auch Probleme.
@Till-and-Jutta0 Ha, gute Frage. Aber immerhin funktioniert die Suche mit Österreich.
Vielen Dank, ich werde das Forum mal dursuchen. Falls noch jemand Tipps aus erster Hand hat wäre ich sehr dankbar.
LG
Hallo, kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage, ob man in München zeitlich befristet an Praktikanten oder Leute vermieten darf, die in München für weniger als 6 Monate arbeiten? Viele Grüße Kerstin
@Kerstin242, natürlich darfst Du eine Wohnung für einen befristeten Zeitraum verrmieten. Du machst ja sicherlich auch einen befristeten Mietvertrag. Es ist nur nicht erlaubt, eine Wohnung länger als 8 Wochen im Jahr als Ferienwohnung zu nutzen. Hier gilt die Zweckentfremdungssatzung, siehe link.
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung (muenchen.de)