Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
ich kriegte mails von Airbnb bzgl. die Registrierung der Nummer beim Bezirksamt. Es hieß ich habe bis zum 01.08.18 um diese Nummer auf mein Profil einzugeben. Nun wollte ich es tun und was für eine Überraschung, die wollen 225€ von mir (Bezirksamt, nicht Airbnb).
Ich würde gerne meine Wohnung an Berliner Gäste anbieten, aber 225€ für eine Nummer finde ich extrem viel. Hat jemand hier damit Erfahrung schon gemacht? Irgendeine Idee was man sonst tun kann?
Danke im Voraus!
@Dhyana0, das sind vermutlich Gebühren die die Stadt für Antrag und Bewilligung einhebt. Wenn du damit offiziell vermieten darfst und keine Einschränkung bezüglich Zweckentfremdung zu befürchten hast, dann würde ich sofort zahlen. Du kannst den Betrag in die Einkommensteuererklärung mitaufnehmen.
@Dhyana0 ich habe vor 23 Jahren weit über 1.000,- DM an Kosten gehabt, da ich für die Genehmigung auch neue Architektenpläne brauchte. Wie alle Kosten für die Unterkunftvermietung kann man auch diese von der Einkommensteuer abziehen.
danke!
Hallo,
ich überlege gerade, ob mir die 225€, die die Registrierung in Berlin kostet, es wert sind. Aber abgesehen von den Kosten würde mich interessieren, hat jemand das schon gemacht? Wie lange dauert die Registrierung bis man die Nummer bekommt?
Und vor allem: kann es damit Konsequenzen geben, dass mein Vermieter dann irgendwie erfährt, dass ich auf Airbnb bin o.ä.?
Ich freue mich auf Erfahrungsberichte!
LG Nora
Es haengt vom Bezirksamt ab: z.B. von was ich gehoert habe: Mitte reagiert ziemlich schnell, Wilmersdorf nicht.
Die 225 EUR habe ich am Montag ueberwiesen, bis jetzt ist keine Registrierungsnr. angekommen.
@Nora89: Deinen Vermieter solltest Du vor Kurzzeitvermietung um schriftliche Genehmigung bitten,
sonst kann er Dich fristlos vor Deine ehemalige Tuer setzen.
Was muss man eigentlich auf dem Formular angeben: Ferienwohnung oder Fremdbeherbung? Ich finde auf Google überhaupt nichts zu "Fremdbeherbung". Was ist hier die Definition und Abgrenzung?
Ich habe beim Bezirksamt gefragt: es ist ziemlich egal was du auf dem Formular schreibst. Es ist das gleiche...
hier der Auszug aus der Antwort vom Amt:
"Fremdenbeherbergung ist die Überlassung einer Unterkunft an Personen, die dort ohne Verlegung ihres Lebensmittelpunktes nur vorübergehend unterkommen und typischerweise an einem anderen Ort eine Wohnung haben. Ferienwohnungsvermietung ist die tage- oder wochenweise Vermietung einer Wohnung an Touristen. Typischerweise dauert die Fremdenbeherbergung etwas länger als die Ferienwohnungsvermietung.
Wenn Sie wollen, können Sie auch beide Kästchen ankreuzen."
Daher, macht es keinen Unterschied was man ankreuzt...
@Enila0, eine Ferienwohnung wäre für mich eine ganze Unterkunft (Apartment, Wohnung) für mich allein. Fremdbeherbergung wäre dann das Anbieten eines Zimmers in der eigenen, bewohnten Wohnung.
Ich habe eine Frage zum Thema:
Weiss jemand, was mit der Registrierungsnr. passieren wird?
Wird airbnb an die Behoerden die Anzahl der vermietete Tagen weitergeben, so dass die Behoerden sehen koennen, wer mehr als 90 Tage die Zweitwohnung vermietet hat?
Werden die Behoerden selbst Rechnung halten, von wie vielen Tagen eine bestimmte Wohnung vermietet wird?
Ich wuerde mich freuen, wenn jemand etwas darueber weiss und es uns mitteilen wuerde.
Liebe Gruesse
Alex
@Alex1086Ich glaube da haben die selber nicht eine genaue Vorstellung. Vielleicht werden die es durhc die Steuer erfahren, das kommt noch dazu, die Setuer.
Und vergiss nicht, 90 Tagen geht es nur bei Nebenwohnungen.
Die Nummer muss man überall eingeben, also nicht nur airbnb sondern wg-gesucht, sogar dein Post auf Facebook, so viel ich es verstanden habe.
Dieses Video fand ich hilfreich:
https://www.facebook.com/homesharing.berlin/videos/841164066078365/
Hey @Dhyana0 ich habe eine Frage an dich. Du hast scheinbar erfolgreich deine Wohnung anmelden können. Wir sind gerade dabei alle Unterlagen zusammen zu suchen und vllt kannst du uns helfen? Wir fragen uns gerade was man unter dem Punkt "Antragsbegründung mit entsprechenden Belegen" versteht. Kannst du uns da deine Erfahrungen mitteilen?
Wir haben jetzt einfach eine halbe Seite zu unseren Beweggründen geschrieben.
Wir wären dir sehr dankbar, wenn du deine Erfahrungen mit uns teilst.
LG Marius & Jule