Ich möchte mich zum ersten Mal über einen Gast beschweren.
Ausgemacht war zwischen 17 und 18 Uhr. Dazu muss ich 2.25h vorher Feierabend machen,
da ich weit entfernt arbeite.
Um 18: 30 war der Gast immer noch nicht da.
Keine Reaktion auf Handy per sms oder Anruf.
Ich kenne solche Aktionen: Ah das Wetter ist schön, der Gastgeber wird schon warten.
Mir sind dadurch rund 150 chf netto an Arbeitslohn Minus entstanden, aber egal.
Ich habe dem Gast abgesagt.
Gemeldet hat er sich dann um 19 Uhr, er wüsste von nichts, es sei abgemacht, ab 17:00.
Bitte leitet dieses Beschwerde weiter.
Auch möchte eine Entschädigung, denn ich habe oftmals sehr lange gewartet.
Harald