Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo zusammen,
seit einem Monat bin ich dabei und es gefällt mir, hin und wieder ein oder zwei Zimmer zu vermieten, Menschen kennen zu lernen und mir auf diesem Weg auch noch die Abzahlung meines schönen Hauses zu erleichtern.
Allerdings werde ich nicht schlau aus den Gesetzen. Ist es nun grundsätzlich erlaubt, in meinem Fall sicher weniger als 120 Tage pro Jahr, muss ich es anmelden, muss ich Steuern zahlen etc.... Wer weiß dazu etwas in Nicht-Juristensprache. Es bezieht sich auf Münster.
Lieben Dank für eure Unterstützung,
Birgit
@Birgit55, zu Münster weiß ich nichts.
Aber die Besteuerung ist eine bundeseinheitliche Angelegenheit: Du musst u.U. eine Einkommensteuererklärung mit Anlage V abgeben. Aber dazu kann dir dein Steuerberater mehr sagen.
@Birgit55 Ich habe die Zweckentfremdungsverordnung von Münster jetzt nur grob überflogen, sie ist aber so ähnlich wie die in München. Dementsprechend liegt eine Zweckentfremdung nicht vor, wenn:
eine Wohnung durch die Verfügungsberechtigte / den Verfügungsberechtigten oder die Nutzerin / dem Nutzer zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, insgesamt jedoch die Wohnnutzung überwiegt (über 50 v. H. der Fläche) und Räume nicht im Sinne von Abs. 1 Nr. 3 baulich verändert wurden [...].
Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann melde Dich hier: http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnraumschutzsatzung.html
Und sage ganz klar, dass es sich um Zimmer und weniger als 50 % der Wohnfläche Deines Hauses handelt. Das solltest Du bei Deinen Zimmern und der Gästeanzahl nochmal nachrechnen. Im Übrigen brauchst Du für jedes Zimmer ein eigenes Inserat.
Airbnb hat alles, was Münster betrifft, auch hier in knackig und übersichtlich für Dich zusammengestellt:
https://www.airbnb.de/help/article/1629/m-nster
Danke, das ist ja alles sehr hilfreich.
hallo @Birgit55, @Florian-and-Theresa0,
in Münster ist auf jeden Fall die Beherbergungssteuer fällig. Aber nicht für jeden Gast. Schaue Dir wegen der Ausnahmen einfach die Satzung der Stadtverwaltung an. Ausgenommen sind Personen, die vom Arbeitgeber geschickt wurden, Personen, die zu Ausbildungszwecken kommen, usw.
Die Stadt Dortmund verlangt auch die sogenannte Bettensteuer. Zwei Abende war ich damit beschäftigt, mich selbst durch diese wenig prickelnde Materie durchzuarbeiten.. .
Dann meldete ich mich einfach telefonisch bei dem Steueramt (der Stadtverwaltung) und erhielt alle Informationen und Hinweise.
Der Sachbearbeiter war sehr freundlich und hilfreich.
Die nötigen Vordrucke fand ich auf dem Online-Portal der Stadtverwaltung.
Heute gab ich sehr verspätet die Steuererklärung für das 1. Quartal persönlich ab. Machte nix. Der Sachbearbeiter erklärte mir, was ich weiterhin zu tun habe.
Vielleicht bin ich auch nicht an einen Sachbearbeiter, sondern an einen verhinderten Sozialarbeiter geraten...
noch viel Spaß bei dem Gastgeben wünscht
Maria Anna