@Thore1, danke für die Warnung und mein Aufrichtiges Mitgefühl. Du bist auch nicht der Erste von dem man so etwas ließt, und das Airbnb keine Daten eines Verbrechers herausgibt.
Ich selbst habe mir schon häufig überlegt, was ich in so einem Fall tun würde, und das ist für mich inzwischen entschieden.
Sollte Airbnb nach Aufforderung die Daten des Übeltäters nicht herausrücken, würde ich Airbnb sofort bei der Staatsanwaltschaft wegen Vertuschung einer Straftat, Beihilfe zum Diebstahl und Gründung einer kriminellen Vereinigung anzeigen und das ganze an Europol weiterleiten lassen, damit eine Hausdurchsuchung in Irland stattfinden kann.
Airbnb stellt das Portal und ermöglicht dem Dieb die Straftaten. Durch nicht herausgabe der Daten macht sich Airbnb zum Mittäter, und da dies bereits öfters passiert ist und mehr als 3 Personen beteiligt sind, handelt es sich nach europäischer Definition um eine Kriminelle Vereinigung. Airbnb ist der Kopf der die Adressen rausgibt und die Userdaten verheimlicht, die Diebe sind die ausführenden Übeltäter und Airbnb wird an der Straftat über die Servicegebühren beteiligt. Wenn solche Anzeigen europaweit gegen Airbnb gestellt werden, werden die spätestens nach der 10. öffentlichen Hausdurchsuchung, ihr prozedere ändern.
Datenschutz und Deckung einer Straftat sind eindeutig voneinander zu unterscheiden, und wenn du gewinnst kannst du sogar Airbnb auf Schadensersatz verklagen.
Trotzdem hast hoffentlich gelernt, niemanden mehr ohne Meldeschein zu beherbergen.
Viel Glück