Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo zusammen,
vor 2 Wochen hatten wir am Wochende Gäste aus Taiwan.(Familie mit 2 Kindern).
Jetzt möchten Sie Ihr Geld zurück!!!
Unsere Wohnung liegt sehr zentral mitten in der Stadt in unmittelbarer Nähe zu Sehenswürdigkeiten.
Den Schlüsselcode für die Schlüsselbox habe ich bei Anreise übermittelt, wir wohnen nicht im Objekt, die Gäste habe ich nicht gesehen.
Hinter dem Haus haben wir 3 Parkplätze
Nach ca. 1 Stunde hatten Sie Rückfragen bezüglich dem Parkplatz .
Die Einfahrt wäre zu schmal.
Ich habe nachgefragt , ob Sie einen LKW haben.Die Abfahrt ist nicht sehr breit, aber mit einem Transporten noch zu schaffen.
Weiter 30 Minuten später haben Sie mir geschrieben, dass etwas sschlimmer passiert ist,wir haben Geister im Haus und er ist mit seiner Familie bereits ausgezogen.
Viele Grüße und herzlichen Dank für Euren Rat
Sofie
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Hallo @Sofie24 ,
du kannst deinen Gästen schreiben, daß Geister im Haus nicht zu einer Stornierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen qualifizieren.
Wie du siehst sind Geister im Stornierungskatalog nicht genannt. Die Gäste müssen die Miete also bezahlen.
@Ute42 . stimmt, derzeit sind das Vorhandensein ... oder evtl. auch Nicht-Vorhandensein von Geistern noch nicht im Katalog für ausserordentliche Stornierungen mit aufgenommen. Ich finde, sowohl als auch sollte ergänzt werden :DD
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Ich finde auch der Stornierungskatalog sollte erweitert werden. Was auch fehlt ist der Stornierungsgrund "Change of Heart". Airbnb hat die Stornierungsgründe ziemlich einseitig zum Vorteil der Gastgeber formuliert. Diese Host centric Policy vergrault die Gäste und ist für uns alle geschäftsschädigend.
@Sofie24 ... leider ist nicht ersichtlich, für was du einen Rat brauchst...
- betreffend Geld zurück -> klares Nein .. die Gäste haben deine Unterkunft blockiert und du hattest wegen ihnen keine Möglichkeit, diese an andere zu vermieten
- betreffend Umgang generell falls wieder jemals einer Geister sieht - oder sonst irgendwas -> umgehende Nachricht an den Gast, dass er gerne stornieren könne, wenn die Unterkunft, so wie sie angepriesen wurde, nicht ihren Wünschen entspräche, Refund würde dann anhand der Stornierungsbedingungen ausgelöst, sobald sie stornieren.
@Ute42 .. zum Glück trinke ich einfach zu schnell, als dass ich irgendwas vollprusten könnte 😉
Und unsere "Geister" heissen Alexa1, Alexa2, Alexa3, Alexa4, Alexa5, Alexa6 und Alexa7 🙂
Noch ein paar Gäste mehr, die Geister sehen und du könntest eine Airbnb Entdeckung anbieten 😉 "Ghost busters"
@Marco1307 oh ja, dann wird sich @Sofie24 vor britischen Gästen nicht mehr retten können. Die Briten stehen voll auf Geisterhäuser.
Ha, es gibt sie wirklich! Heute nacht hat unsere Hofkamera einen in flagranti erwischt:
@Anja236: nein, ich schwoere dass das Foto unveraendert gelassen wurde. Woher die weisse Gestalt kommt ist mir raetselhaft, vielleicht hat ein Scheinwerfer vom nachbarn einen Reflektion in der Webcam verursacht.
Und selbst ich waere nicht so kreativ, eine solche Gestalt zu designen. Die ist ja fast schon kuenstlerisch!
Oder doch ein echter Geist!
Noch eine andere Erscheinung in dieser Nacht: