Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ohne mit mir zu reden Gast storniert buchung
Zum Thema
Stellt euch vor das Bett hat ein Laken auf welchem ein eingbrannter rotwein Fleck ist.. Super oft gewaschen aber man sieht es.. Erstatzlaken liegen im Schrank und airbnb behauptet doch knallhart das ist ein unzumutbarer Zustand und der Gast darf stornieren
Vielleicht hast du versehentlich auf der Fernbedienung einen anderen Sender eingeschaltet......
Scherz beiseite
Ich stelle hier in der Community seit einiger Zeit fest, dass vom eigentlichen Thema der Fragestellung total abgeschweift wird. Das Thema des "schmutzigen Bettlakens" wird langweilig, dann sucht man sich was anderes ?
Jetzt macht sich @Max526 darüber lustig, dass du deine "@ Erklärung" reingesetzt hast. Gerade neue Mitglieder beherzigen diese "@" nicht unbedingt, ich selbst musste es mir auch angewöhnen, da ich nicht in anderen Programmen unterwegs bin und diese "@" nicht schon verinnerlicht habe.
Man kann doch auch manchmal einfach über einen Beitrag hinweglesen und ihn unkommentiert gedanklich in den Papierkorb packen, nach dem Motto: war jetzt nicht wichtig für mich.
(Mein Beitrag hat auch nichts mit der Fragestellung zu tun, sollte aber @Patricia741 mehr als einen Kudo zukommen lassen)
ich finde es seltsam das mir airbnb die anschrift des gastes nicht mitteilt
ich moechte den bogen gerichtliches mahnverfahren online ausfuellen und ich brauche nunmal die anschrift
vor und nachnamen und stadt habe ich
Lieber @Alexander206
Das hat dir @Ute42 schon vor einer Woche geschrieben, dass du von airbnb die Adresse deines Gastes nicht bekommen wirst. Punkt ! Basta ! Das ist nun mal so. Damit musst du dich abfinden.
Von Airbnb bekommst du keine Adresse deines Gastes!
Vielleicht kannst du mit "Max xy. aus Münster" irgendwo fündig werden, im Internet, Einwohnermeldeamt oder wer weis wo.
Aber ist es die Sache wirklich wert ? Wegen 77 € irrsinnig viel Zeit und Nerven vergeuden ?
Auch wenn es dir "nur" ums Prinzip geht. Es gibt einige Dinge, die bei Airbnb nicht in Ordnung sind für uns Gastgeber. Entweder man akzeptiert dies oder nicht.
@Alexander206, für die Zukunft: Wenn du die Gäste bei Ankunft einen Meldezettel ausfüllen lässt, dann hast du auch die Adresse.
Das ist natürlich schwierig wenn man self check-in hat.
Ich seh kein Inserat mehr, hast du es momentan nicht online?
Ich würde niemals ein Laken mit einem sichtbarem Fleck aufziehen.
Warum sollte der Gast diese Verfärbung als Rotweinfleck ansehen?
Ich würde das als einen Blutfleck ansehen und würde mich auf keinen Fall in so ein Bett legen.
Außerdem würde ich die Messlatte was Sauberkeit automatisch höher ansetzen.
Statt Geld für einen Anwalt auszugeben würde ich das Geld lieber in vernünftige Bettwäsche investieren.
.
Du könntest versuchen die Adresse des Gastes über das zuständige Einwohnermeldeamt herauszubekommen. Vor- und Nachnamen sowie den Wohnort hast du ja, das Alter wirst du vermutlich eingrenzen können.
Grundsätzlich erteilen Einwohnermeldeämter keine Auskunft über den Wohnort vor Mitbürgern, es sei denn man kann ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das kannst du ja, denn du hast von diesem Gast noch Geld zu bekommen. Geldforderungen sind der häufigste Grund warum bei Einwohnermeldeämtern Adressersuchen eingehen, Inkassounternehmen fabrizieren sowas am Fließband.
Du müßtest also an das Einwohnermeldeamt einen Brief schreiben und darlegen, daß du von dieser Person noch Geld zu bekommen hast. Dazu druckst du möglichst viele Dukument der airbnb-Buchung aus. Sehr hilfreich wäre es natürlich wenn du das Profilfoto des Gastes mitschicken könntest. Dort anzurufen und die Adresse telefonisch zu erfragen ist sinnlos, denn das Amt will Dokumente sehen.
Ich vermute daß so eine Auskunft 10 Euro kostet, das kann bei jedem Einwohnermeldeamt anders sein. Der Mahnbescheid kostet auch nochmal Geld, vielleicht 40 Euro.
Wenn du dann an den Gast den Mahnbescheid schickst und er widerspricht nicht, dann kannst du den Gerichtsvollzieher zur Pfändung hinschicken, das kostet auch Geld. Wenn der Gast widerspricht mußt du ihn verklagen, das kostet auch Geld. Man muß die Gerichtskosten vorab einzahlen, sonst wird das Verfahren erst garnicht eröffnet.
Bevor du zuviel Geld ausgibst solltest du dich erkundigen, ob dieser Gast nicht eventuell pleite ist. Das kannst du beim zuständigen Amtsgericht in der Abteilung „Schuldnerverzeichnis“ erfragen. Wenn diese Person dort eingetragen ist weil sie schon mal eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dann sind natürlich alle Bemühungen sinnlos. Denn so jemand ist unpfändbar.
wenn Du Name und Wohnort hast, könntest Du auch mal über "Das Örtliche" versuchen, die Adresse herauszufinden oder über die sozialen Medien wie Facebook, Xing, LinkedIn o.ä. Dort stehen zwar keine Adressen der Mitglieder, aber manchmal gibt es ein Hinweis auf eine berufliche oder selbständige Tätigkeit, nach der Du dann wiederum in den Gelben Seiten oder einfach nur in Google nach einer eigenen Webseite suchen kannst. Mit etwas Suchgeschick und Glück solltest du die Adresse finden.
Auch wenn es Dir ums "Prinzip" geht, so würde ich mir intensiv überlegen, ob es die Zeit und den Aufwand wert ist. Vermutlich würde ich dies als Lehrgeld verbuchen und die Ratschläge meiner Vorschreiber beherzigen.