Geschäftsreise / (Firmen)Buchung für einen Dritten

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Geschäftsreise / (Firmen)Buchung für einen Dritten

@Uwe25    @Till-and-Jutta0   @Evi-and-Markus0

Hey zusammen
vorliegender Fall in meiner geschlossenen Unterkunft. Gäste sind da und zT nett , aber Neulinge mit vielen holprigen Situationen/Fehler. Es werden hier auch unterschiedliche Threads/Tags angeschnitten, doch leider habe ich nichts Passendes gefunden und so bin ich hier gelandet.  Ich bin nicht die beste Schreiberin,  hoffe aber,  es gut rüber zu bringen. 

Schon der Start war ungewöhnlich !  Also los, ich versuche es mal und hoffe auf Tipps und Hilfestellung.  VORAB DANKE

Unverbindliche Anfrage von Aromas ohne Foto, ohne Bewertung, 3 Verifizierungen und ohne  Angabe eines Grundes zur Reise für  3 Personen. Im chat nach Foto und Grund gefragt und etwas smalltalk. Also versucht die Neulingen (Mitglied seit September 2018) auf den Weg zu bringen.

10 Minuten später ruft AirBnB aus Madrid an,  mit einer schlecht verständlich engl-sprechenden Mitarbeiterin. 3 Worte habe ich nur verstanden: Warnung, Stornierung und Drittbucher / Geschäftsreise. Auf meine Bitte einen deutschsprachigen Mitarbeiter an die Strippe zu bekommen wurde ich vertröstet mit dem Hinweis, ich schreibe dir eine mail zur Erklärung.  Diese mail ist nie angekommen, Namen der Mitarbeiterin kenne ich nicht, nur deren Telefonnummer in meinem Telefondisplay.

Während dieses Telefonates kamen im Chat mit Aromas eine Nachricht und ein Foto einer jungen Frau an. Grund der Reise ist der Messebesuch in Köln. Sie hatten eine Stornierung einer anderen Wohnung erfahren und suchten nun eine neue Bleibe.

Mich beunruhigte aber noch der ungewöhnliche Anruf  durch AirBnB , das hatte ich noch nie erlebt. Naja. Wie/wieso hat die Mitarbeiterin aus Madrid überhaupt Kontakt mit Aromas gehabt ?

Support angerufen um den Anruf in deutsch zu hinterfragen. 2 Stunden gebraucht um jemanden an die Strippe zu bekommen : ((.   Beruhigende Worte: das Profil ist ok etc. , chat und Telefonat nicht zu verfolgen oder zu verstehen…  Wir melden uns später nochmals.

Good will mit Bauchgefühl und die Buchung bestätigt.  Meinen üblichen anschließenden Begleittext geschickt zur Reisevorbereitung.  Wünsche abgefragt bzgl Bettenverteilung u.ä.  Prompte Antwort und dank erhalten.

1 Tag vor der Reise check-in Zeitrahmen abgefragt. Prompte Antwort mit dem Hinweis Jose würde den Schlüssel gegen 18h abholen. Soweit ok. Jose ist ein Kollege der Bucherin auf Nachfrage erfahren.

Check-in 2 Stunden später mit zwischenzeitlichen Telefonaten geschafft. Aber es standen 3 Männer vor mir.  
 In gebrochenem beiderseitigen Englisch wurde mir erklärt, daß Ada (Bucherin) erst am Montag kommt und der 3. Mann  verschwindet. Na gut: den Männern die Wohnung und Hausregeln auf spanisch !  gezeigt etc. und sie erweckten bei mir den absoluten Eindruck nichts von der Wohnung / Inserat zu kennen /wissen. Naja Gast liest nicht. Abends noch Gastronomie organisiert und Ende des 1.Tages.

Im chat gähnende Leere, ok es war Wochenende. Per Zufall googelte ich dann den Namen Aromas und kam auf die Website mit dem Hinweis,  die Firma ist auf der Kölner Messe vertreten.
Also,  ist das hier eine Geschäftsreise unter dem Account AROMAS und eine Mitarbeiterin namens Ada/Foto  bedient den Account ? !  Oder ist es hier eine unerlaubte Drittbuchung   Begründung siehe später. Die Mitarbeiterin von AirBnB aus Madrid hätte , wenn sie Aromas (Neuling)  geholfen hat doch darauf hinweisen müssen ….wie und was die Gäste buchen sollen.

Plötzlich rief ein weiterer deutshsprachiger Mitarbeiter von AirBnB an : er weiß nicht warum die Mitarbeiterin so proaktiv und verwirrend war. Er konnte es nicht nachverfolgen oder erklären. Stornierungen wurden durch AirBnB anscheinend für Köln vorgenommen, weil hier am Bahnhof in Anschlag war. AirBnB hat mails verschickt zu diesem Problem (ich habe keine bekommen – 20 km von Köln entfernt) . Kölner Gastgeber  Evi&Markus angeschrieben, sie haben keine mail diesbezüglich erhalten.  Verwirrung unnötig, Profil der Gäste ok, Abklärung ob Geschäftsreise oder Drittbuchung zweitrangig , da er es ggf jetzt genehmigen würde. Schriftliche Notiz zu diesem Gespräch gefordert und erhalten.   

Bei der Bewertung(1) meiner Leistung ist es eh egal, da die Schablone für Geschäftsreisende und Privatpersonen gleich ist.
Unterschied zwischen GS (Geschäftsreisenden) und PP (Privatperson) ist doch nur die Voraussetzung, die der Gastgeber leisten muss. Unterschied ist die mgl. Rechnungsstellung / Anschriftskopf (2) für die Steuerunterlagen beim Gast/Steuerberater.
Bewerten darf derjenige der bucht auch wenn er die Wohnung nicht betreten hat, nach hörensagen seiner Mitarbeiter.   (hoffe meine Aussagen sind richtig interpretiert zu GS und PP). Mehr Unterschiede habe ich noch nicht gefunden : ( oder überlesen.

Gut, der Roman geht weiter (sorry): Da die Gäste sehr an- und eingespannt in der Messe sind habe ich sie nicht zu Gesicht bekommen. Montag morgen habe ich solange meinen Hof gekehrt, bis ich sie endlich zu Gesicht bekam. Immer noch 3 Männer, passt für 3 gebucht—also was GS oder PP (Bucherin war und ist eine Frau).

Auf Ansprache am Montag erfuhr ich, dass Ada die Bucherin heute Nacht käme und der Monteur am Dienstag weg ist. So wollten sie abfahren, bis ich schaltete: Also jetzt 4 Gäste bingo, wie wollen die schlafen ??  Platz ist genug, aber mit welchem Bettzeug, in welchem Zimmer , mit welcher Verteilung, da sie anfangs alle alleine schlafen wollten.   Jose angehalten (im abfahrenden Auto) und folgendes abgesprochen: ich richte neue Betten her, Vater und Sohn Jose in einem Zimmer mit einem frischem Bett, Monteur wie gehabt im anfänglichen Zimmer und Ada frisches Bett an der alten Stelle von Jose. Von mich fragen ob es ok ist oder Vertrauensstörungen oder Zusatzkosten keine Rede wegen Sprachschwierigkeiten und Zeitmangel.
Gesagt getan, die Matratzen neu bezogen und die Bettdecken wie abgesprochen verteilt, sei es ein neues Bett hergerichtet und ein „altes“ Bettzeug umgelegt.
Brief  in spanisch in der Wohnung hinterlassen und angenehme Nachtruhe gewünscht. Zusatzkosten für die einmalige Übernachtung mit 4 Personen in dem Brief und im chat erwähnt: Die Kosten werde ich im Mediationszentrum anfordern, da eine Umbuchung nun wohl kompliziert wäre.  Keinerlei Antwort im chat oder auf anderem Weg.

Falls alles stimmt, ist heute Dienstag der Monteur weg, also wieder 3 Personen. Mir sollte es egal sein, wie die 3 heute nun schlafen für die restlichen 5 Tage, sofern sie nicht weitere Bettwäsche aus dem Schrank ziehen. Wie sieht die Bewertung für den Komfort / Gesamtergebnis  etc aus ?

Jetzt Dienstag Abend: klar ist Kölner Messe stressig, aber eine Reaktion darf ich doch wohl erwarten.  AirBnB Kundendienst angeschrieben am Dienstag Vormittag,  hat noch nicht geantwortet.

So, das Happy end schreibe ich wohl hoffentlich…………..

Also welche Fragen ergeben sich: 1. Definition Geschäftsreise, wer reist hier. 2. Wie buche ich um, wenn innerhalb einer Buchung die Personenzahl variiert oder ist die Zusatzkostenanforderung über das Mediationszentrum der optimale Weg. 3. Wer bewertet bei Geschäftsreisen, wenn der Chef für seine Mitarbeiter bucht ? Muss man diese Bewertung anerkennen? ( Ja, da auch bewertet werden darf , wenn man die Wohnung nicht betreten hat ) : (((.   4. Wie viele Sterne bekommt der Neuling für schlechte unbedachte Kommunikation und nicht lesen der AGB und meines Inserates / Hausregeln.

ENDE   Freue mich über Rektionen   HG Patricia

 

[*Titel bearbeitet]

50 Antworten 50
Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Liebe @Patricia741

 

es gilt das novellierte BMG vom November 2015 für Dich.

 

Wie @Veronica-and-Richard0 richtig schreibt, gilt das auch für Dich.

 

Und zwar §§ 29,30 i.v.m. §54.

 

Sobald Du auch nur eine Luftmatratze gegen Entgeld vermietest, ist es eine "geschäftsmäßige Aufnahme". Baurechtlich begtreibst Du nach dem Baurecht sowieso einen "nicht störenden Gewerbebetrieb".

 

Insofern: Ja, ich bin mir ganz sicher, dass Du der Meldepflicht nach §§ 29,30 BMG nachkommen musst. Und hier bist Du in der Pflicht diese zu erfüllen. Weigert sich der Gast, ist dies zu vermerken, falls eine Überprüfung kommt muss er dann das Bußgeld von bis zu 1000 Euro bezahlen, und nicht Du.

Du musst jedoch nachweisen, dass Du Meldescheine hast und dass Du alles dazu getan hast, der Meldepflicht nachzukommen.

 

Herzliche Grüße

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

MEIN ROMAN    Tag 6  Dinstag: Gast reagiert nicht auf chat oder persönliche Briefe in Landessprache.  Hausregeln werden nur zum Teil ausgeführt: Licht aus im Treppenhaus über Nacht klappt nicht: gegen 24h mache ich es aus , Rolladen runter zur Wärmedämmung in der Nacht (elektrische Rolladen). ...

Mir ist klar das ich weder Erzieher meiner Gäste bin noch das ich sie ändern kann. In meinem Profil steht aber meine Absicht für die nächste Generation Ressourcen zu schätzen.
Gn8  und bis morgen  Patricia

@Inge0   @Veronica-and-Richard0   @Uwe25 

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Patricia741  so wie ich es mitbekommen habe, sind deine Gäste Spanier.

Da gilt: 1.) Spanier lesen noch weniger als andere Gäste. 2.) Spanier halten sich nicht an irgendwelche Regeln.  3.) Das Wort Ressourcen ist für sie ein Fremdwort. Sie kommen aus einem Land was weder Pfandflaschen, Dosenpfand, noch vernünftige Recyclinganlagen kennt und wo der Müll in einer offenen Plastiktüte aus dem fahrenden Auto in Richtung Mülltonne geworfen wird. Wird die Mülltonne getroffen, klatschen die Autoinsassen - wird sie nicht getroffen und der Müll verteilt sich über sie Staße, dann wird laut gelacht und man fährt weiter........

 

.

@Ilona18, jetzt habe ich mal geprustet.

 

@Patricia741: ja, diese Meldepflicht gilt bei >6 Monaten.

Diese muss der Gast gegenueber dem Einwohnermeldeamt machen.

Aber JEDER Gast muss der Meldepflicht bei DIR nachkommen und Du musst

die Dokumente aufheben, siehe

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html

 

 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

.. hatte gerade am Wochenende einen Fall, wo ein Gast sich weigerte den Meldeschein auszufüllen ... 'er hätte das noch nie machen müssen' .. tja, nicht mein Bier, wenn andere das nicht ausfüllen lassen. Die Dame vom Support hat es ihm dann erklärt.

 

Dass das Bussgeld auf den Gast übertragbar wird bei Weigerung, wusste ich nicht, @Inge0, allerdings hätte ich ja dann in solch einem Falle weder Anschrift noch Passinfo noch sonst irgendwas vom Gast (Name ist im Profil ja oft auch nicht der echte, bzw. Nachname nicht ausgefüllt) .. und airbnb rückt die Daten sicherlich nicht raus .. von daher, auf solch ein Spiel würd ich mich nicht einlassen. Jemand der sich weigert sich mir gegenüber auszuweisen hat eh nix in meiner Wohnung zu suchen.

 

 

Die Buchung vom Wochenende war aber eh ne ganz eigene Hausnummer und kam letztlich nicht zustande, nachdem ich um Haaresbreite die Polizei gerufen hätte. Bezahlt wurde ich, allerdings war die Dame vom Support mehr als unfähig und war klar überfordert mit dem System, damit sich zwei Zahlen zu merken sowie auch wie Geschäfte laufen. 

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Ja, Du hast vollkommen recht, @Mika8.

 

Viele Gastgeber denken das auch nicht mit allen Konsequenzen zu Ende.

 

Z.B. es kommt zu einen Schaden, den der Gast zu verantworten hat.

 

Nein, ich will an dieser Stelle nicht über die Gastgebergarantie sprechen, sondern über unsere Versicherung wie z.B. Hausrat, Feuer, Glas usw...

 

Die Versicherung wird immer den Schadenhergang prüfen und den Verursacher versuchen zu ermitteln. Dabei muss der Versicherungsnehmer mitwirken.

 

In der Ferienwohnung ist der Gastgeber also gesetzlich dazu verpflichtet, der Meldepflicht nachzukommen. Hier sind also Ausweisdaten etc. erfasst, der Gastgeber hat per Gesetz die Daten und Unterschrift geprüft.

(Ja, ich weiß, dass Ausweise auch gefälscht sein können, aber darauf kommt es hier nicht an.)

 

Ist der Schadenverursacher nun nicht ermittelbar, und es kommt heraus dass der Gastgeber der Meldepflicht nicht nachgekommen ist, was glaubt Ihr wird die Versicherung machen?

 

Abgesehen davon, dass dann eventuell ein Bußgeld fällig wird, wird sich die Versicherung unter Umständen fragen, ob der Gastgeber hier nicht fahrlässig war und damit zu verantworten hat, dass der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist.

 

Ansonsten habe ich exakt die gleiche Einstellung wie Du, Mika: wer sich mir gegenüber weigert sich per Gesetz auszuweisen, hat in meinem Haus nichts verloren.

 

Erschreckend finde ich auch immer wieder, dass der Support bezüglich der Meldepflicht Gastgeber immer noch darauf drängt Schlüsselsafe oder Selfcheck-in anzubieten - auf Biegen und Brechen.

 

Immerhin haben wir nach den Workshop an den Münchener Host-Day erreicht, dass Airbnb den Gästen B E I    B U C H U N G eine Information schickt, dass in Deutschland die Meldepflicht besteht, und der Gastgeber den Gast bitten wird, den Ausweis bereit zu halten.

 

Eigentlich wissen das also allen Gäste, die über Airbnb buchen, @Patricia741.

Nur einige Gastgeber scheuen noch den Verwaltungsaufwand.

 

Im Übrigen ist es tatsächlich so, wie @Veronica-and-Richard0 es bereits beschrieben hat, die Meldepflicht betrifft den Schengen Raum, ich musste bei verantwortunsvollen Gastgebern immer den Ausweis vorlegen und die Registrierung unterschreiben.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

genau, @Inge0 .. ich mache dies auch in erster Linie, damit ICH die Angaben des Gastes habe (im Falle eines Schadens) und nicht weil ich ein Bussgeld befürchte (die CH-Behörden brauchen da evtl. eh noch ein wenig länger, bis sie Druck auf Herausgabe der Daten bei airbnb machen .. aber wer weiss, wann das kommt).

 

Weiter kann man einer Anschriftsangabe eines Gastes theoretisch nicht vertrauen .. da kann man ja irgendwas hinschreiben .. lediglich auf Passnumer und Name ist letztlich verlass (ok, gefälschte Pässe mal aussen vor, aber so heiss wollen wir das ja nicht kochen 😉 )

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Mit dem Melderecht Schweiz habe ich mich seit den Workshop für die DACH Hosting-Day München und Hamburg in 2016 nicht mehr beschäftigt, @Mika8.

 

Damals hatte ich den Eindruck, dass das Melderecht in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich festgelegt ist.

 

Ist das so? Oder gibt es eine einheitliche Regelgung wie z.B. in Deutschland das Bundesmeldegesetz?

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Inge0 .. da kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben. Gemäss meiner Recherche (welche auch schon wieder ein wenig her ist) unterscheiden sich insbesondere auch die Aufbewahrungsfristen von Kanton zu Kanton (das wollte man zur Zeit meiner Recherche aber wohl ein wenig einheitlicher gestalten .. aber muss eingestehen, dass ich mich da nicht top-up-to-date halte 😕 )

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Ute42   @Mika8  @Inge0    Uwe   kann ich nicht adden

Hoffe auf Tipps und Danke Patricia  29-10-2018

@Ute42    Danke für die Anregungen auf dem anderen Thread   Gast kommt nicht !!!

Ute42
Level 10
Germany

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Hallo @Patricia741 ,

 

ich schlage vor wenn Du eine Geschichte wie diese erzählst, daß Du alle posts chronoligisch hintereinander einstellst. Vor 2 Stunden hast Du wieder etwas neues auf Seite 1 geschrieben, man verliert da einfach den Überblick.

 

Wenn Du auf etwas antworten willst was vor ein paar Tagen mal geschrieben wurde, kannst Du ja die Funktion "zitieren" verwenden.

 

- Ute - 29.10.2018 / 11 Uhr

 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany


@Ute42  schrieb:

.

Hallo @Patricia741 ,

 

ich schlage vor wenn Du eine Geschichte wie diese erzählst, daß Du alle posts chronoligisch hintereinander einstellst.........................


Danke für den Tipp, aber wie genau, ist mir nicht ganz klar: der Thread wurde von mir zT begonnen (alter Thread von Dimitri in den jetzigen umgesetzt). ok 
--der Roman beginnt an 1. Stelle des Threads. Hin und wieder kam eine Rückmeldung , die sich anschloss ok
--dann erweiterte sich der Thread um den Meldeschein (leider habe ich den Workshop aus Frühjahr/2018) nicht dazu erwähnt
--dann habe ich Kurzmitteilungen zu dem Aufenthalt verfasst, die dann im Datumsablauf passten, aber in den den anderen Antworten vllt untergingen.
-- Chronologie und Zusammenhang des Textes kann ich dann wie aufrecht erhalten ? Immer wieder den Roman komplett markieren/zitieren und dann ergänzen .

-- Danke für eine Hilfestellung um das Problemchen zu beseitigen

P.S. seit heute 30-10-2018 habe ich die Funktion zitieren kapiert dank Mikas Hilfe :))))
Wenn man zitiert, wird derjenige dann auch benachrichtigt, wie bei Kudo u.ä. ?

Schönen Tag heute    bis bald Patricia   30-10-2018  6:19h

 


 

Dimitri0
Former Community Manager
Former Community Manager
London, United Kingdom

@Patricia741 beim Benutzen der Funktion fürs Zitieren kommt keine Benachrichtigung. Wenn man diese Funktion benutzt, immer darauf achten, dass ein Abstand zwischen deiner Antwort und dem zitierten ist, sonst verschmilzt deine Antwort mit dem zitierten, wie man oben sehen kann. Nur so als Tipp. LG

                             
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Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany


@Ute42  schrieb:

.

Hallo @Patricia741 ,

 

ich schlage vor wenn Du eine Geschichte wie diese erzählst, daß Du alle posts chronoligisch hintereinander einstellst. Vor 2 Stunden hast Du wieder etwas neues auf Seite 1 geschrieben, man verliert da einfach den Überblick.

 

Wenn Du auf etwas antworten willst was vor ein paar Tagen mal geschrieben wurde, kannst Du ja die Funktion "zitieren" verwenden.

 

- Ute - 29.10.2018 / 11 Uhr

 


Guten Abend,   um "meinen Roman"  zusammenhängend darzustellen  kopiere ich alle meine Beiträge  und verlängere sie dann um den neuen Zusatz     oder zitiere ich mich selber ?   Warum der Thread etwas zerrissen ist schrieb ich dir auch am Montag.   Danke für deine Geduld und Tipps.  Patricia 3-11-2018   @Ute42Warum kann ich hier Uwe nicht @ ?? Anfänglich ging es, er hat mir ja auch geantwortet !  s.o.   Seite 1 des threads

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