Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo Community,
ich weiß das ist immer noch eine Grauzone, aber wie ist das denn jetzt nun mit dem Privatzimmer in der eigenen Wohnung an Touristen zu geben? Ist das jetzt verboten oder legal? Ich frage, weil meine Hausverwaltung darauf aufmerksam wurde, wahrscheinlich durch Nachbarn, und mir mündlich am Telefon sagte, ich wolle das doch unterlassen. Muss ich das wirklich? Ich mache das nur gelegentlich und muss ich deswegen Panik schieben, dass die Hausverwaltung mir fristlos kündigen kann?
Ich finde keine genaue Antwort darauf im Internet. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Anna
@Anna68: ohne Erlaubnis des Vermieters (in dem Fall der Hausverwaltung) darfst nicht untervermieten - nicht an airbnb und nicht anders.
Aber vermiete ich denn überhaupt unter? Ich gehe ja keinen Vertrag ein und es sind ja nur ein paar Tage. Und hat denn hier wirklich jeder, der ein Privatzimmer vermietet, die Erlaubnis der Hausverwaltung? Und alles waren damit einverstanden? Geht das denn so einfach?
@Anna68 bei dir übernachtet jemand gegen Bezahlung, damit kommt ein Vertrag zustande, bei Airbnb sowieso, außerhalb von Airbnb mündlich. Ist die Untervermietung in deinem Vertrag verboten, oder wie bei Dir wurde das Verbot direkt mitgeteilt, ist ein Verstoß dagegen ein Grund für eine fristlose Kündigung, die können dich theoretisch morgen auf die Straße setzen wenn du heute untervermietest. Das ist einfachstes deutsches Mietrecht und hat nicht mal was mit Airbnb zu tun.
Gruß Jörg
P.S bei 123 Bewertungen von Gästen kann man nicht mehr von gelegentlich reden, da kann es sogar sein dass du bereits im gewerblichen Bereich bist. Ich hoffe für dich, dass du wenigstens deine Steuererklärung machst und du die Steuer für deine Übernachtungen ordnungsgemäß an das Finanzamt abführst, bei deiner Dimension reagiert das Finazamt ziemlich allergisch auf Steuerhinterziehung. Du hast immhin schon weit über 10 000 € mit Airbnb eingenommen.
@Anna68 ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn du hier eine Frage stelltst, erwartest du sicherlich auch eine ehrliche Antwort. In meiner ersten Antwort habe ich den Sachverhalt nur in Bezug auf deinen Vermieter beantwortet, aber nach genauer Prüfung habe ich festgestellt, dass du vermutlich auch unter das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Berlin fällst.
Du bewohnst offensichtlich allein eine 3 Zimmerwohnung in Berlin, und hast laut deinen Bewertungen häufig 2 Gäste. Da ein Schlafzimmer von dir bewohnt wird, und 1 Schlafzimmer von deinen Gästen, wird von den Gemeinschaftsräumen 2/3 deinen Gästen zugeordnet und 1/3 dir. Damit nutzen deine Gäste mehr als 50 % der Wohnung, und fällt unter §2 Absatz 5 des Zweckentfremdungesetzes der Stadt Berlin.
Dafür hat die Stadt Berlin eigens eine eigene Seite, damit Nachbarn sich gegenseitig Anzeigen wenn solche Fälle vorkommen.
Das Formular dafür kann man von der Stadt herunterladen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/
Du wolltest wissen was Dir im schlimmsten Fall passieren kann. Für den Gesetzesverstoß sind Bußgelder bis 100 000 € vorgesehen falls dich jemand anzeigt (was ja offensichtlich schon bei deinen Vermietern passiert ist, damit solltest du also rechnen). Du kannst wie bereits geschrieben, im schlechtesten Fall morgen ohne Wohnung dastehen. Da du meiner Meinung nach relativ naiv an die Sache herangegangen bist, vermute ich, dass du keine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgibst. Sollte die Stadt dich erwischen, erfolgt automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Solltest du die Steuer nicht angegeben und abgeführt haben, drohen dir auch hier mit Nachzahlung, Bußgeld und Zinsen eine 5stellige Nachzahlung. Diese ist aber automatisch mit einer Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis verbunden.
Ich hätte dir lieber bessere Nachrichten mitgeteilt.
Gruß Jörg