Ich denke nicht, dass dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, du musst halt nur die Einkünfte auf deiner Einkommen-Steuererklärung als Mieteinkünfte angeben.
Erst ab einem Jahresumsatz über 17.500 sind Umsatzsteuer usw. fällig.
Ich würde mich in diesem Fall auf die Auskunft vom Gewerbeamt verlassen, dass du kein Gewerbe anmelden musst.
Wie kam es denn zu dieser Forderung vom Finanzamt? Hast du dort nachgefragt, oder sind die von sich aus auf dich zugekommen?
Meine eigene Erfahrung (sogar als ehemalige Beamtin): Bei Behörden soll man nicht zu viele Fragen stellen, sonst riskiert man immer, auf einen "Erbsenzähler" zu stossen, der irgendeinen Paragrafen dahingehend interpretiert, dass man jede Menge Formulare ausfüllen muss 🙂