Kleingewerbe anmelden?

Jacqueline-and-Robby0
Level 2
Overath, Germany

Kleingewerbe anmelden?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen 🙂

Laut unserem Gewerbeamt müssen wir kein Gewerbe lt. Kleinunternehmerregelung anmelden, da wir kein Frühstück anbieten etc.

Jedoch laut unserem Finanzamt müssen wir ein Gewerbe anmelden.

Jetzt sind wir eigentlich nur noch verwirrt was wir machen sollen 😕

Wir sieht es bei euch aus? Habt ihr alle ein Gewerbe angemeldet?

Vielen Dank schon mal vorab 🙂

113 Antworten 113
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Raoul3  schrieb:

In Deutschland ab 8 Betten in Baden - Würtemberg


Vorsicht mit der "8-Betten-Grenze": Diese existiert nur scheinbar. Da gibt es ganz andere und viel wichtigere Unterscheidungskriterien:

www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/gewerbeanzeige-und-steuern.html

@Jacqueline-and-Robby0@Ute42@Raoul3@Claudia-Simone0

.

@Till-and-Jutta0,

 

der DTV Artikel ist wesentlich besser als der von Jaqueline & XY, Fehler sind aber auch drin. Aber das geht nun doch zu weit, das hier ist kein Rechtsseminar.

So, das wars für heute.

 

Raoul3
Level 10

Und was für dich richtig ist und wie du besteuert wirst hängt ganz allein von deinen Privaten  Verhältnisseen ab !!!! 

UND WER HIER WAS ANDERES SCHREIBT KANN NUR VON SEINER POSITION AUSGEHEN 

Deswegen noch mal Steuerberater Fragen bzw. Finanzant evtl. Gewerbehörde !!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist eine selbsthilfe Gruppe und wer hier seine eigene Meinung schreibt gibt einfach nur seine peröhnlichen Erfahrungen wieder ! 

UND kann dir keinen Ratschlag geben, der auf dich passt , weil hier ist keiner vom Finazamt und keiner vom Gewerbeamt und keine Steuerberater und schon gar keiner der deine persöhnlichen Finanzen kennt ! , weil sollte das jemand machen dir eine verbindlichen Tip geben , könntest du IHN , falls der Tip falsch war auf ......verklagen !

@Raoul3: im Prinzip richtig, aber wer 2 Steuerberater fragt bekommt 3 verschiedene Antworten.

Ich nein, ich frage nie das Finanzamt. es sind definitiv Feinde des Steuerzahlers und es ist bekannt, dass bis zu 1/3 der Steuerbescheide rechtswidrig zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgelegt werden.

Wie soll ich da je einer Aussage des Finanzbeanten trauen???

NIEMAND kommt am Finazamt vorbei , egal ob der Steuerbesvheid stimmt oder nicht - dafür ist ein Steuerbreater zuständig . Und wer meint sich selbständig zu machen ohne Steuerberater - bitte soll er das doch machen  viel erfol im Steuerjungel 

( ganz ehrlich ich lach mich hier langsam tot über all die tollen tips - von Vermietern die auch gleichzeitig Steuerberater und Finazamt sind !)

Und zu guter letzt deine Peröhnlichen Verhältnisse zählen NIX anderes !

.

Hallo @Raoul3 ,

 

ich befürchte, daß Du das was wir hier alle geschrieben haben nicht richtig verstanden hast.

 

Niemand von denen die hier geschrieben haben erteilen einen konkreten Rat wie @Jacqueline-and-Robby0  in ihrem konkreten Fall vorgehen sollen.

 

Ich selbst schildere die Rechtslage allgemein, ich rate nicht daß die beiden ein Gewerbe anmelden sollen oder nicht, ich empfehle nicht für die USt zu optieren oder nicht, das ist deren Entscheidung. Ich werde nur an einer Stelle konkret wo ich schreibe: „Gewerbeanmeldung für mich: Niemals.“ Verstehtst Du: mich mich mich, ich ich ich, wie andere das entscheiden, dazu kann ich keinen konkreten Rat geben.

 

@Monika--Elisabeth0 machen das auch nicht. Die beschreiben allgemein die Lage in Österreich. Und das was @Veronica-and-Richard0 schreibt, ist ja nun ganz allgemein

 

Hier kann niemand verklagt werden, weil er in Verstoß gegen die Regelungen des Steuerberatergesetzes einen „falschen Tip“ gegeben hat.

 

Hier kann jeder schreiben was er will - un wie er BESTEUERT wird ENTSCHEIDT  DAS FINAZAMT und seine persöhnlichen verhältnisse und ob ein Gewerbe angemeldet werden mus oder nicht ENTSCHEIDET dad Gewerbeamt 

UND ZUM SCHLUSS jeder zahlt STEUERN egal wo bei jder Dienstleistung bei jedem Produkt ond ob Du einen Steuervorteil oder Nachteil hast ENTSCHEIDETNT- ist dein persöhnliche Verhältnis und das weist nur DU selber 

AM STEUERN ZAHLEN (Finanzamt kommt keiner vorbei !)

@Raul24: danke, dass Du unsere Meinung als ehrliche Steuerzahler teilst, dass wir rechtlich verpflichtet sind Steuern zu zahlen und dies auch tun. Aber letztlich entscheidet nicht das Finazamt ueber Deine Steuerhoehe sondern die Finanzgerichte als Judikative und die entscheiden anhand der geltende Gesetze und DEINEN Angaben (sofern die korrekt sind).

Deshalb ist es unerlaesslich, sich stets fortzubiilden um seine Rechte und Moeglichkeiten bei der Steuerzahlung zu kennen, nicht der Willkuer der Finanzaemter zu folgen und sich immer weiterzu bilden und seine Meinung dann von Steuerberatern verifizieren zu lassen.

Darum ist es von Vorteil, einen Informationsaustausch wie hier im CC zu haben.

.

Hallo @Raoul3 , Du hast recht: Hier kann jeder schreiben was er will.

Ich versteh zwar nicht was daran so schlimm ist, einfach mal andere Leute nach ihren Erfahrungen zu fragen etc. aber gut...

Ich kann nur danke an die Leute sagen, die hier normal reagiert haben und hilfsbereit waren 🙂

 

Zum Abschluss hier eine interessante Seite finde ich:

https://www.mietrecht.org/ferienwohnung/ferienwohnung-als-kleinunternehmer-vermieten/

 

🙂

Tja sicher kannst du fragen - nur - ausgerechnet diese Frage  - ist schon so oft kontruvers dikuttiert worden - und - jeder meint er weis es besser  , deswegen ja auch die verschiedenen 

Meinungen  - verschiedenen Ansichten - und zu guter letzt alle scheine hier Steuer und Paragrhen Experten zu sein - jeder hat hier von sich gesprochen - nur ob das auf dich zutriffst wie DU Besteuert wirst das wirst nur Du Ehrfahren und zwar durch dein Finazamt / Steuerberater , viel spass noch bei airbnb - 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jacqueline-and-Robby0, sorry, ich wollte euch nicht verwirren. 

 

1. Kleinunternehmerregelung betrifft, wenn jemand mit dem Einkommen unter dem gesetzlich festgelegten Jahresbetrag bleibt. 

Ich habe einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt gestellt und bin Umsatzsteuerbefreit, kann aber im Gegensatz dazu auch keinen Vorsteuerabzug machen. 

 

2. Ob jemand eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung seiner Tätigkeit braucht, hängt von den gesetzlichen Regelungen ab.  Kurzzeitvermietung bis zu 10 Betten  benötigt keine rechtliche Bewilligung (zumindest in Österreich).

 

 

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

Ich denke nicht, dass dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, du musst halt nur die Einkünfte auf deiner Einkommen-Steuererklärung als Mieteinkünfte angeben.

Erst ab einem Jahresumsatz über 17.500 sind Umsatzsteuer usw. fällig.

Ich würde mich in diesem Fall auf die Auskunft vom Gewerbeamt verlassen, dass du kein Gewerbe anmelden musst.

Wie kam es denn zu dieser Forderung vom Finanzamt? Hast du dort nachgefragt, oder sind die von sich aus auf dich zugekommen?

Meine eigene Erfahrung (sogar als ehemalige Beamtin): Bei Behörden soll man nicht zu viele Fragen stellen, sonst riskiert man immer, auf einen "Erbsenzähler" zu stossen, der irgendeinen Paragrafen dahingehend interpretiert, dass man jede Menge Formulare ausfüllen muss 🙂

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Jacqueline-and-Robby0 ,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich habe mir den Artikel durchgelesen zu dem Euer link führt und bin entsetzt. Da stehen so viele Falschinformationen drin, daß mir schwarz vor Augen wird.

 

Schon der erste Satz ist falsch: "Ein Kleinunternehmer ist gewerblich tätig". Das Kleinunternehmertum nach §19 USt hat mit der Gewerblichkeit nichts nichts nichts zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Derjenige der diesen Artikel geschrieben hat, würde an der Uni dafür eine glatte 6 bekommen.

 

Mein Mann hat studiert, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht. Ich werde ihm den Text heute abend zu lesen geben, ich bin überzeugt, dem stehen die Haare zu Berge.

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ute42, wir hatten ja schon früher Diskussionen darüber und das Schwierige dabei sind einfach die Definitionen. 

 

"Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird ist ein Gewerbe" . (https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe).

 

So gesehen ist auch die Kurzzeitvermietung (Ferienwohnung) de facto eine gewerbliche Tätigkeit, weil auf eigene Rechnung und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

 

Ob diese gewerbliche Tätigkeit auch einer gewerberechtlichen Genehmigung bedarf, hängt von anderen Rechtsvorschriften ab. 

 

So gesehen ist der Satz oben "ein Kleinunternehmer ist gewerblich tätig" für sich allein nicht so ganz falsch.

 

Jetzt lass ich es, sonst gibt es noch mehr Verwirrung. 😉

 

 

 

 

 

 

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