Mehrwertsteuer auf Übernachtung?

Mehrwertsteuer auf Übernachtung?

Hallo,

 

da ich für einige Monate auswärts tätig bin suche ich eine Übernachtungsmöglichkeit. Die Übernachtungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Bevor ich jedoch auf den Kosten sitzen bleibe:

So wie ich es verstanden habe wird die Mehrwertsteuer nur auf den "Service"erhoben? Oder wird die Übernachtung ebenfalls mit Mehrwertsteuer ausgewiesen?

 

5 Antworten 5
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Michael161 Bei einem Aufenthalt von mehreren Monaten sind nicht alle Gastgeber Umsatzsteuer-pflichtig. Wenn Dich das interessiert, musst das ggf. nachfragen. 

Hallo @Michael161,

 

mir ist aufgefallen, dass Dein Profil verbesserungsfähig ist: Wohnort, aktuelles Foto, ein paar Infos zu Diener Person wären auch nicht schlecht.

 

Das mit der Umsatzsteuer ist so ein Problem bei Airbnb. Die deutschen Gastgeber sind in der Regel verpflichtet, die Mieteinkünfte bei kurzfristigen Vermietungen mit 7% USt zu versteuern, gewisse Nebenleistungen werden mit 19% versteuert, Langzeitvermietungen unterliegen in der Regel nicht der Umsatzsteuer. Das hängt natürlich noch von gewissen Aspekten ab, wie gewerbliche oder private Vermietung und auch vom Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen, etc. 

 

Fraglich ist die Rolle des Vertragspartners, ist Airbnb Vertragspartner des Gastes und andererseits auch des Gasgebers? oder ist der Gast selber Vertragspartner des Gasgebers und Airbnb wurde im Rahmen deren AGB's dazu bevollmächtigt, im Namen des Gastgebers zu agieren (so etwas ähnliches habe ich irgendwo im Kleingedruckten mal gelesen)? Jedenfalls ist das Ganze nicht eindeutig formuliert und müsste meiner Meinung nach dringend klarer dargestellt und erläutert werden.

 

Fakt ist jedenfalls, dass die Gastrechnung im Airbnb System sich tatsächlich nur auf die Servicegebühr bezieht. Die Gesamtkosten (also Übernachtung und Airbnb Gebühr) werden in "Beleg anschauen" angezeigt und können auch gedruckt werden, hierin ist keine Mwst enthalten, also kann Deine Firma den tatsächlichen Betrag erstatten, jedoch keine Vorsteuer daraus geltend machen.

 

Wie das Finanzamt die ganze Sache sieht, steht auf einem anderen Blatt, es könnte sein, dass fürs Finanzamt der Gast als Vertragspartner des Gastgebers und Airbnb lediglich als Vermittler eingestuft wird. Wahrscheinlich sieht Airbnb dies in steuerlicher Hinsicht ebenso, denn sonst wäre ja die Gastrechnung nicht nur auf die Servicegebühr beschränkt. Aber dann müsste der Gastgeber (sofern er umsatzsteuerpflichtig ist) auch die Möglichkeit haben, dem Gast eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis auszustellen (auch wenn die Zahlung über Airbnb eingozogen wird).

 

Es bleibt abzuwarten, ob es hier irgendwann mal ein Urteil der Finanzgerichte gibt und entsprechende Richtlinien im Umsatzsteuerrecht...

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Dimitri sollte diese Diskussion in den geschlossenen Bereich "Verantwortungsvoll Gastgeben" verschieben. Hier kann jedes Finanzamt mitlesen.

@Dimi0, ich schließe mich der Bitte von @Till-and-Jutta0 an, könntest diese Diskussion bitte in den Bereich "Verantwortungsvoll Gastgeben" verschieben, dort finden sich meines Wissens auch die anderen Steuer-Themen.

 

Danke

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

@Till-and-Jutta0
re: "Hier kann jedes Finanzamt mitlesen."

Das FA kann überall mitlesen. Das sollte es auch mal!
Dazu fehlen dem FA aber die Kapazitäten. So bleibt der Steuerpflichtige Gastgeber der Gelackmeierte.

 

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