Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, kann man sich irgendwo im System Notizen zu Gästen machen? Falls die Leute wieder Anfragen stellen und man bestimmte Erfahrungen gemacht hat, wäre es toll, wenn man diese Notizen sehen würde.
Beste Grüsse
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@Siegfried4 Nope, so richtig geht das nicht. Allerdings siehst Du die komplette Kommunikation mit dem Gast, wenn er wieder anfragt, auch von vorherigen Buchungen.
@Siegfried4 Nope, so richtig geht das nicht. Allerdings siehst Du die komplette Kommunikation mit dem Gast, wenn er wieder anfragt, auch von vorherigen Buchungen.
Ich bin mir nicht sicher, ob und welche Notizen personenbezogen sind und
somit dem Datenschutzgesetz unterliegen, also nach gewisser Zeit geloescht werden muessen.
Vielleicht hilfreich:
Was darf denn ein Hotelbesitzer denn alles wissen
Ob und was davon auch fuer private Uebernachtungsangebote gilt sollte jeder fuer sich herausfinden; ich bin kein Datenschutzrechtsexperte.
So, nach Lesen der Links scheint es mir auch so zu sein, dass auf den obligatorischen Meldescheinen laut
P4 Abs. 3 BDSG eine Hinweispflicht auf die Zweckbestimmung und auf die gesetzliche Grundlage der Erhebung der Meldedaten
besteht.
Ich muss zugeben, dass ich gesetzwidrig die Zweckbestimmung und Grundlage zwar in meiner Kommunikation mit dem Gast vorab erwaehne aber nicht explizit auf meinen Meldescheinen stehen habe.
Und das mit dem Meldegesetz bitte beherzigen, auch wenn das viele Hoteliers auch
nicht machen: