@Guido66 ,
wenn deine Reinigungskraft Ihre Tätigkeit angemeldet hat und Rechnungen stellt, warum kann sie denn nicht die Rechnungen an Dich stellen. Du kannst diese Rechnungen doch als Kosten gegenrechnen.
Im Grunde genommen bist Du doch der Auftraggeber und nicht der Gast, der Gast kennt ja die Reinigungskraft gar nicht und warum sollte er diese denn beauftragen?
Weiterhin bleibt es Dir überlassen, die Dir in Rechnung gestellten Reinigungskosten entweder generell in Deinen Übernachtungspreis mit einrechnest oder an den Gast weiter zu berechnen indem Du diese in dem entsprechenden Preisfeld hinterlegst. In beiden Fällen erhöhen sich hierdurch die Airbnb Gebühren und ggf. fällt auch noch Umsatzsteuer an.
Meines Erachtens ist dies der richtige Weg, da die Reinigung eine Nebenleistung zu Deinem Übernachtungsangebot ist. D.h. die Reinigung kann eigentlich nicht von der Übernachtung abgekoppelt werden, da ohne Übernachtung wohl nie ein Reinigungsauftrag zu Stande käme und schon gar nicht zwischen Gast und Reinigungskraft.
Mir ist klar, dass Deine Reinigungskraft wohl nach Stunden abrechnet, die je nach Aufwand variieren können, daher musst Du wohl einen Durchschnittsbetrag ermitteln.