@Meret0: toll Dein Engagement zur Rechtssicherheit und dass Du das auch hier kommunizierst.
Ich muss zugeben, ich bin ein wenig verwirrt.
Ich sage meinen Gaesten immer die Meldepflicht basiert auf dem Schengenabkommen und nach dem muessen sie den
Meldeschein ausfuellen.
Schweiz ist zwar nicht EU aber im Schengenraum.
"Auszug aus dem Uebereinkommen zur Durchfuehrung des Uebereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, Aktualisierung Stand 31.03.2006),"
sogenanntes Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen,
Links:
Oesterreich: Bundesnormen und Gesetzesnummer=10006045
Deutschland: Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen
Auszug:
"Artikel 45
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass
a) der Leiter einer Beherbergungsstaette oder seine Beauftragten darauf hinwirken, dass beherbergte Auslaender, einschliesslich der Angehoerigen anderer Vertragsparteien sowie anderer
Mitgliedstaaten der Europaeischen Gemeinschaften, soweit es sich nicht um mitreisende
Ehegatten und minderjaehrige Kinder sowie Teilnehmer von Reisegesellschaften handelt, Meldevordrucke eigenhaendig ausfuellen und unterschreiben und sich dabei gegenueber dem Leiter
der Beherbergungsstaette oder seinem Beauftragten durch Vorlage eines gueltigen Identitaetsdokuments ausweisen;"