Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, liebes Team,
es geht um meine Steuererklärung für 2017, wo ich erstmalig die Mieteinnahmen durch Airbnb in der Anlage V eintragen muss u möchte. Gibt es mehr einzutragen als Zeile 8 (m2), Zeile 11 (gesamt-Einnahmen) und eventuell Zeile 13 (Umrechnung der Betr.kosten auf Tage Vermietungen)??
Vielen lieben Dank vorab, Bonnie
Hallo!
Mir geht es wie Bonnie146, leider kann ich den Link von @Till-and-Jutta0 nicht öffnen!
Ich bin selbst Mieterin und habe an 126 Tagen ein Zimmer meiner Wohnung untervermietet.
Konkret habe ich 2 Fragen:
1.) Muss ich den Gewinn in der Anlage V unter dem ersten Punkt "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angeben oder unter dem dritten Punkt "Andere Einkünfte".
2.) Wenn ja: ich habe keine Information zu den abgefragten Daten (Einheitswert-Aktenzeichen, angeschafft am.., Zeile 4-6). Was soll ich dort eintragen?
Außerdem: Ist diese teilweise Vermietung a) Zeile 7: Ferienwohnung oder b) teilweise untervermietet
Ich würde mich sehr über Tipps und Tricks freuen!!
Tausend Dank!
Alma
@Alma323 du musst als Gastgeber eingeloggt sein um diesen Link öffnen zu können !
Rechts oben muss dein Bild erscheinen.
@Alma323 hat kein aktives Inserat und kann sich deshalb nicht in den geschlossenen Bereich einloggen.
Bitte beachtet: Wir DÜRFEN hier keine Rechtsberatung geben, nur über unsere persönlichen Erfahrungen berichten. Das tue ich (im geschlossenen Bereich, denn Google geht das nichts an).
@Alma323 magst du uns deine Geschichte erzählen warum du mit vermieten aufgehört hast ? Du bist ja immer noch als Superhost gelistet.
Ah! Genau das ist es. Danke @Till-and-Jutta0
Die Geschichte heißt erst mal Corona 😉
Deshalb habe ich aufgehört zu vermieten.
Auch jetzt bin ich mir gerade noch unsicher wie ich weiter machen soll.
Deshalb habe ich vorübergehend das Inserat erst mal deaktiviert.
@Alma323 Ich konnte den Link von @Till-and-Jutta0 ohne Schwierigkeiten öffnen. Der thread ist etwas älter.
Vllt kannst du diesen thread öffnen
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Bericht-Workshop-Steuern-in-Konstanz-am-17-September-2... und findest Ideen.
Alternativ in die Suchmaske das keyword eintragen z.B. Steuer.
Viel Erfolg
Danke, da konnte ich leider nichts finden, ich suche mal weiter 😉
Selbst das Finanzamt hat keine Antwort auf meine Frage.
Ich denke ich werde nun alles einfach in der Anlage V unter "3 Weitere Einnahmen" eintragen
@Till-and-Jutta0 wird der Workshop schon als Rechtsberatung angesehen ? Wo muss man hier die Grenzen setzen ? Danke für einen Tipp
Unser Workshop wurde von einem zugelassenen Steuerberater durchgeführt.
Es gab auch von Airbnb - auch dort waren eine unabhängige Steuerkanzlei am Werk - einen Workshop (leider nicht so tiefgehend wie unserer). Ausgehend von diesem hatte Airbnb im Februar 2020 an alle Gastgeber (welche dem nicht widersprochen haben) ein Dokument verschickt:
DEUTSCHLAND – STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN ZU KURZFRISTIGEN VERMIETUNGEN (Stand Januar 2018). Du kannst es dort herunterladen (Link gültig bis 11.7.2020).
Alle andere Rechtsberatung ist immer mit der Gefahr verbunden, sich eine kostenpflichtige Abmahnung einzuhandeln. Oder eine kostenfatale Falschberatung.
Meine Antwort wurde gerade gelöscht...😔 der Wurm ist drin!
Danke @Till-and-Jutta0 .
Leider nein!
Es geht wirklich nur um die spezifischen Fragen zum Ausfüllen der ersten Seite der Anlage V.
Ich habe auch schon beim Finanzamt angerufen und auch das Airbnb Webinar angeguckt....leider keine Hilfe!
Nochmal zum Problem
- Ich habe keine Information zu den abgefragten Daten (Einheitswert-Aktenzeichen, angeschafft am, veräußert am, Zeile 4-6). Was soll ich dort eintragen? Ohne Datum kommt man nicht weiter. Die Fragen beziehen sich auf Eigentümer, ich bin aber selbst Mieterin.
- Außerdem: Ist diese teilweise Vermietung a) Zeile 7: Ferienwohnung oder b) teilweise untervermietet
Danke euch!
Hallo @Alma323 , das meine Antwort verschwindet wird, passiert mir auch, wenn ich mich nicht vorher eingeloggt habe. Vor Drücken des Antwort-Knopfes kopiere ich deshalb alles sicherheitshalber in die Zwischenablage.
Einheitswert-Zeichen habe ich manchmal auch keines, lasse ich dann leer. Ebenso das Anschaffungsdatum. Notfalls einen Phantasiewert reinschreiben, und eine Erklärung in die Erläuterungen.
Ferienwohnung verneine ich (da Privatzimmer). Habe das aber auch dem FA erläutert.
Meine persönliche Erfahrung: Immer möglichst offenlegen - wenn die Fragen haben, werden sie sich melden.
Wow, vielen Dank!! So werde ich es machen!! Tausend Dank!
Lieben Gruß
Alma