es geht um meine Steuererklärung für 2017, wo ich erstmalig die Mieteinnahmen durch Airbnb in der Anlage V eintragen muss u möchte. Gibt es mehr einzutragen als Zeile 8 (m2), Zeile 11 (gesamt-Einnahmen) und eventuell Zeile 13 (Umrechnung der Betr.kosten auf Tage Vermietungen)??
@Patricia741@Till-and-Jutta0 ich würde sagen dass ein allgemeiner Hinweiß zum Ausfüllen eines öffentlich zugänglichen Steuerfolmulars (ohne persönliche Angaben) keine Rechtsberatung darstellt sondern in einem Forum durchaus diskutiert werden dürfte.
Ich selbst kann @Alma323 leider nicht helfen, da ich für solche Angelegenheiten einen Steuerberater habe und mir seit Einführung des ELSTER-Programms die Lust auf Steuererklärungen komplett vergangen ist...
Ich habe wahrscheinlich ein ähnliches Problem. Wenn ich nur die Einkünfte unter 3. Andere Einkünfte angebe, erhalte ich eine Fehlermeldung, dass bei den normalen Mieteinnahmen nichts eingetragen sei. Ich habe dann einfach 1€ eingetragen und dann ging das Formular durch.