Hallo!
Mir geht es wie Bonnie146, leider kann ich den Link von @Till-and-Jutta0 nicht öffnen!
Ich bin selbst Mieterin und habe an 126 Tagen ein Zimmer meiner Wohnung untervermietet.
Konkret habe ich 2 Fragen:
1.) Muss ich den Gewinn in der Anlage V unter dem ersten Punkt "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angeben oder unter dem dritten Punkt "Andere Einkünfte".
2.) Wenn ja: ich habe keine Information zu den abgefragten Daten (Einheitswert-Aktenzeichen, angeschafft am.., Zeile 4-6). Was soll ich dort eintragen?
Außerdem: Ist diese teilweise Vermietung a) Zeile 7: Ferienwohnung oder b) teilweise untervermietet
Ich würde mich sehr über Tipps und Tricks freuen!!
Tausend Dank!
Alma