Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Das Finanzamt will den Vorsteuerabzug nicht akzeptieren, weil wir auf den Rechnungen, beide (meine Frau Dagmar und ich) oder nur ich draufstehen, Dagmar aber Hauptvermieterin ist. Es wäre schon hilfreich, wenn airbnb mich als Mit-Haupvermieter seit 2016 vermerken würde. Irgendwie lässt sich das aber nicht machen, weil airbnb da unflexibel ist. Dabei müssten die doch großes Interesse daran haben, alles zu tun und einem zu helfen, dass man Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, auch umsatzsteuermäßig angeben und gegenrechnen kann!??
von welchen Rechnungen sprichst Du denn? Von der Airbnb Servicegebühr Rechnung oder den Rechnungen für die Ausgaben für Deine Unterkunft?
Es ist nun mal so, dass die Rechnungsanschrift genau der Anschrift entsprechen muss, wie das "Unternehmen" bei der Umsatzsteuer gemeldet ist. Da hat AirBnB ja nix damit zu tun, es ist Deine Aufgabe das sicherzustellen.
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Was Gabi schreibt ist richtig.
Im UStG § 2 steht:
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Wenn deine Frau Dagmar die Vermieterin ist und Steuererklärungen abgibt, also sie die Unternehmerin ist, dann muß natürlich ihr Name auf der Rechnung stehen. Das gilt auch für die Geltendmachung von Werbungskosten bei der EKSt.
Zu diesem Thema wird vermutlich @Ralf5 noch mehr sagen können.
kannst Du etwas mehr Hintergrund-Info zur Sachlage geben?
Handelt es sich bei dem über Airbnb vermieteten Objekt um Eigentum oder um ein selbst angemietetes Objekt? Wer ist Eigentümer bzw. Mieter? beide oder nur Deine Frau?
Oder bezieht sich das Finanzamt auf die Vermietungstätigkeit? Wer erklärt die Einkünfte aus Vermietung in der privaten EKST? beide? Oder hat einer von Euch hierfür ein Gewerbe angemeldet?
Ich denke nicht, dass das Finanzamt sich daran stört, dass der Airbnb-Account nur auf einen von Euch beiden läuft, wenn doch, dann könnte man den vielleicht ändern von Edgar in xxx & Edgar ...