Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich habe eine Unterkunft gebucht und danach haben sich meine Pläne leider extrem geändert. Deshalb habe ich den Gastgeber angeschrieben, ob er mit einer Stonierung einverstanden wäre. Da er dabei die Bedingungen "streng" hat, würde ich aber auch 50% der Kosten sitzen bleiben. Mein Gastgeber hat sich aber bereiterklärt, dass er mir die restlichen 50% erstatten würde bzw. er auf die 50% verzichten würde. Nun wollte ich fragen, ob dies möglich ist. Muss ich dafür einfach die Buchung stonieren und dann kann mein Gastgeber mir die 50% zurücksenden? und wie ist es denn dann mit den Gebühren für Airbnb? Bekommt man die immer erstattet, wenn es die erste Stonierung ist? oder muss dafür die Stonierung innerhalb der ersten 48h erfolgen?
Ich hoffe ich konnte meine Lage deutlich machen und jemand kann mir helfen.
Vielen Dank 🙂
Hallo @Timon1, um von hinten anzufangen: Würdest du denn überhaupt noch innerhalb der 48-Stunden-Frist liegen?
Ja, würde ich 🙂
Auf der Suche nach Infos habe ich jetzt unsere alte Diskussion gefunden.
Und im Blog heißt es u.a. ... Wir haben auch die bestehenden Bedingungen von Airbnb geändert: Bis zu dreimal im Jahr erstatten wir Gästen bei Stornierungen die Servicegebühren. Wenn also ein Gast in dem Zeitfenster storniert, in dem Rückerstattungen möglich sind, ist die Buchung nun auch wirklich voll erstattungsfähig – inklusive der Servicegebühr für Gäste...
Möglicherweise kannst du also stornieren und bekommst alles zurück, ohne dass der Gastgaber eingreifen muss.
Verbindlich erfährst du das möglicherweise erst, wenn du in deine Buchungsbestätigung schaust und mal den Stornierungsprozess anfängst: Da sollten dir vor dem letzten Klick deine Konditionen auf Heller und Pfennig angezeigt werden.
Versuchs mal - und berichte.
Also die Servicegebühr + Reinigungsgebühr erhalte ich zurück. Aber eben nur die 50% der Kosten der Unterkunft.
Diese kann aber der Gastgeber an mich zurückerstatten? (die Bestätigung, dass er dies machen würde, habe ich von ihm im Chat bereits erhalten)
Die Rückerstattung der restlichen 50% wäre eine freiwillige Leistung des Gastgebers. Auch wenn du das im Nachrichtenverlauf festgehalten hast, ist der Gastgeber dazu nur moralisch verpflichtet.
Du kannst das gleich nach deiner Stornierung anfordern, musst aber u.U. damit rechnen, dass du die Zahlung erst nach ursprünglichem Buchungsbeginn bekommst. Denn erst dann erhält dein ex-Gastgeber seine Zahlung (so war es früher zumindest - kann sich aber auch geändert haben, denn die Stornierungen haben sich geändert. Ist alles nicht so eindeutig.
Ich meine aber auch schon Fälle gelesen zu haben, wo man innerhalb der 48 Stunden 100% zurück bekommt. Da gibt es ja auch Streng (Nachfrist) - das hatte dein Gastgeber nicht zufällig aktiviert?
Hast du das bestätigt, dass du dennoch 50% bezahlen musst? Hast du den Stornierungsprozess mal begonnen (und wieder abgebrochen)?
Das habe ich online auf der Seite von Airbnb gefunden. Verstehe das schon so, dass man die Rückerstattung sehr wahrscheinlich bekommt, wenn man einen Nachweis mit Einverständnis im Nachrichtenverlauf mit dem Gastgeber hat?
Ich denke, ich habe bei der Buchung den Stornierungsbedingungen zustimmen müssen, weiß es aber nicht mehr sicher.
Ja, habe die Stornierung bis zum letzten Schritt schon durchgeführt und es kam immer nur die Erstattung der 50%.
Ja, die vom Gastgeber gewählte Bedingung ist "streng" und nicht "streng (Nachfrist)"
Ja das verstehst du richtig.
Und ich verstehe das jetzt so: Wenn dein ex-Gastgeber dir die vollständige Erstattung über den Nachrichtenverlauf bestätigt hat, und du dann übers Mediations-Center diese dann anforderst, und dein ex-Gastgeber dies wider Erwarten ablehnen sollte, kannst du Airbnb einschalten: diese entscheiden dann (hoffentlich) zu deinen Gunsten.
Ok, das verstehe ich auch so 🙂
Vielen Dank für die tolle Hilfe 🙂