Unterkunft falsch dargestellt: Rückerstattung?

Anonymous
Nicht anwendbar

Unterkunft falsch dargestellt: Rückerstattung?

Hallo Community!

 

Ich habe zusammen mit meiner Freundin kürzlich eine Unterkunft auf der Insel Brac, Kroatien bezogen. Vor Ort hat uns der Gastgeber darauf aufmerksam gemacht, dass Warmwasser und Strom nur zur Verfügung steht, wenn auch ausreichend Sonne vorhanden ist (Wassertanks stehen frei außerhalb des Hauses, Strom nur über Solarpanel mit Mini-Batterie). Leider hatten wir dann mehrere Tage lang schlechtes Wetter, Temperaturen um die 13 Grad und Regen und bewölkter Himmer. Auf warmes Wasser mussten wir demnach verzichten und der Strom hat gerade dazu ausgereicht, 2 Handys über den Tag zu laden, sodass am Abend noch 1 Glühbirne angeschaltet werden kann. Ein Föhn, Fernseher, Laptopanschluss hätte die Batterie nach ein paar Minuten wieder auf den Nullstand gebracht. Uns wurde dann auch relativ schnell kalt, da dies ein freistehendendes Steinhaus war. Obwohl eine Heizung, Heizlüfter angegeben war, suchten wir diesen vergeblich. Auf Nachfrage und Unterstützungshilfe beim Gastgeber, konnte uns keine andere Lösung angeboten werden.

 

In der Inseratsbeschreibung waren weder die einschränkenden Gegebenheiten (Wasser+Strom nur bedingt verfügbar) dargestellt, dazu kommt dass angegebene Ausstattungsmerkmale fehlten. 

 

Ich hatte dann nach Sammlung der Beweise und Vorfälle während unserer Reise um Teilrückerstattung über die Airbnb Plattform gebeten. Normalerweise hätte sich binnen 24 Stunden jemand bei mir melden sollen. Auf Anfrage hat sich dann erst nach 6 Tagen jemand bei mir gemeldet und die Rückerstattung abgelehnt, da wir nicht direkt nach unserer Anreise eine Meldung gegeben hatten. Selbst nach mehrmaliger Begründung wurde meinem Anliegen nicht nachgegangen. 

 

Habt ihr schon mit ähnlichen Erfahrungen zutun gehabt und keine Rückerstattung erhalten? Ich finde, dass dies unter Betrug fällt und vorallem sehr schade, dass die Inseratsanzeige immernoch unverändert veröffentlicht ist!

18 Antworten 18
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Anonymous  ... tja .. meines Erachtens sind dies klar Einschränkungen, die erwähnt sein müssten. Auch der angepriesene Heizlüfter ist ja ein Witz, wenn der auch über die spärlichen Solarkollektoren laufen muss.

 

Ich habe - vom Lesen im Forum - schon öfters von solchen Dingen gehört .. allerdings in der Regel, dass Gäste Wochen nach Auszug irgendwelche ganz offensichtlich falsche Anschuldigungen vorbringen und aribnb diesen stattgibt. Du scheinst leider an einen Mitarbeiter geraten zu sein, der die Regeln kennt. 

 

Die Regel ist ganz klar: Missstände sollen innert 24h gemeldet werden. Ich finde diese Regel sehr fair. Leider liest man nur zu oft, dass Gäste 2 Wochen im Haus verbringen und dann melden, der Wasserhahn im dritten Badezimmer hat getropft, wir wollen 50 % refund .. und airbnb gibt diesen. 

 

Nun, in deinem Fall finde ich eine Rückerstattung vollkommen angemessen, denn ich finde, all diese Einschränkungen waren nicht zwingend innerhalb der ersten 24h erkennbar. Sowie habt ihr erst mit dem Gastgeber versucht eine Lösung zu finden (finde ich persönlich 'top'... aber ich bin nicht airbnb). 

 

Ich würde versuchen, an einen anderen Bearbeiter zu gelangen, der die Sachlage neu beurteilt. ...  und ich hoffe, du hast ein ehrliches feedback hinterlassen. 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Mika8, vielen Dank für deine Antwort!

 

Vollkommen richtig, die Missstände konnten nicht direkt nach 24h entdeckt werden. Am Anreisetag war das Wetter nämlich noch ganz okay. Die Probleme häuften sich dann erst nach und nach und die Temperatur in der Unterkunft sank von Tag zu Tag. Nach der erwähnten Heizung hatten wir dann auch erst nach einigen Tagen angefangen zu suchen.

 

Nichtsdesto trotz habe ich Airbnb höflich gebeten, den Fall von einem weiteren Mitarbeiter prüfen zu lassen. Ich hoffe, dieses Recht steht mir (ähnlich wie das Einholen einer 2. Meinung von einem anderem Arzt) zu. Bisher warte ich allerdings noch auf eine Rückmeldung.

@Anonymous  könnstest du uns bitte den Link zu dieser Unterkunft zur Verfügung stellen ?

Es fällt manchmal schwer eine Stellung zu beziehen wenn man nicht beide Seiten kennt.

Ausserdem könnte man auf den Gastgeber einwirken seine Unterkunftsbeschreibung wahrheitsgetreu zu gestalten so dass es den nächsten Gästen nicht genauso geht.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo Sabine, na klar 🙂 Hier der Link zu der Unterkunft:

 

 

Wie gesagt, nichts gegen die Unterkunft an sich! Aber die Ausstattungsmerkmale sollten korrekt angegeben sein und ich finde, dass eine Grundversorgung, die nur wetterabhängig zur Verfügung steht, auch in der Inseratsbeschreibung erwähnt sein sollte 😞 

 

 

[unsichtbarer Inhalt]

@Anonymous  naja, es steht ja klipp und klar drin dass es eine Heizung gibt, sogar an erster Stelle.... üblicherweise sind das Gasheizungen in diesen Häusern und vielleicht war das Gas ausgegangen was ja nicht eure Schuld sein kann.

Auf dem Dach sieht man zwei kleinere Solarpanels , damit kann man bestimmt nicht heizen.... und nur die schwarzen Boiler bringen auch nichts wenn die Sonne weg bleibt. Mit was wurde denn der Herd in der Küche betrieben ?

Es gibt laut Inserat eindeutig eine Küche und einen Fernseher und ich sehe keinen Hinweiß auf eine sonnenbedingte Einschränkung.

 

Ich würde Euch also auf jedenfall empfehlen dran zu bleiben um eine Ermäßigung wegen angebotener aber nicht erbrachter Leistung zu bekommen !

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Sabine-Ingrid0, ja das dachten wir auch. Leider war garkeine Heizung verbaut, weder Heizkörper noch die Heizanlage oder Heizlüfter (hätte der Strom garnicht ausgereicht) waren vorhanden. Unter dem Herd war eine kleine Gasflasche angebracht, also das war ein Gasherd mit 2 Flammen. Das war soweit okay und das bat uns die einzige Möglichkeit, Wasser warm zu machen 🙂 

Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

@Anonymous @Sabine-Ingrid0 @Mika8 

Auffällig finde ich, das sich hinter dem Profil Adriagate eine Agentur mit über 200 Bewertungen verbirgt, welcher es wohl auch ziemlich egal ist schlechte Bewertungen zu erhalten.

Das mag wohl legitim sein, aber hier wird meiner Meinung nach auch der wirklich Gastgeber abgezockt.

Gabi37
Level 10
Germany

@Sybille-and-Harry0 

bei 561 Unterkünften kann man schon mal den Überblick verlieren 😉  Da drückt man dann bei AirBnB wohl auch mal ein paar Augen zu.

 

@Anonymous   warum hast Du denn nicht bewertet?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Sybille-and-Harry0  ich war in der Hoffnung auf eine Einigung durch den Reklamationsprozess und das im Nachhinein das Inserat durch den Gastgeber bzw Vermittler korrekt dargestellt wird, bevor ich eine schlechte Bewertung hinterlasse. Mal sehen wie der Prozess nun weiter verläuft! 

@Sybille-and-Harry0 @Gabi37 @Mika8  @alle ..man kann ja ein Inserat melden wenn etwas damit nicht in Ordnung ist. Sollten wir das in diesem Fall tun ?

Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

https://www.agentur-fischmarkt.de/de/renters

@Sabine-Ingrid0 Das scheint alles legal zu sein.

Die o.g. Agentur hat über 200 Airbnbs in Betreuung.

Gut finde ich das nicht.

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Sabine-Ingrid0 

Ich hab das Inserat gemeldet (Fehlende Ausstattungsmerkmale und Einschränkungen nicht beschrieben). Da ich persönlich nicht in dieser Unterkunft war, habe ich noch den Link zu diesem Threat eingefügt.

Vielleicht hilft es ja, wenn das noch ein paar machen.

@Anonymous  Du kannst Deine Story auch nochmals auf Facebook posten, dort wird in der Regel recht schnell von AirBnB reagiert:

https://www.facebook.com/pg/AirbnbDeutschland/posts/?ref=page_internal

 

@Gabi37  ich habe das Inserat auch gemeldet !

@Anonymous 

Anonymous
Nicht anwendbar

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung! Leider besitze ich keinen Facebook-Account 😞 Ich hatte mich gestern nochmal an den normalen Airbnb-Kundenservice gewendet und angefragt, ob die Überprüfung unserer Reklamation nochmal durch einen weiteren Mitarbeiter durchgeführt wird. Warte allerdings noch auf Rückmeldung. Von dem ersten Mitarbeiter habe ich bis heute keine Antwort mehr bekommen.

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