Verifizierung des Gastgebe-Nutzerkontos

Beantwortet!
Karin373
Level 2
Linz, Austria

Verifizierung des Gastgebe-Nutzerkontos

Ich werde von Airbnb aufgefodert, mein Nutzerkonto zu verifizieren. Ich zahle seit Beginn Steuern für meine Airbnb-Einkünfte, habe aber weder ein Unternehmen noch eine gewerbliche Registierung etc. Ohne diese Angaben kann ich mein Konto aber nicht verifzieren.

 

Wer weiß Rat?

27 Antworten 27
Markus214
Level 10
Dornbirn, Austria

@Karin373 

meines Wissens kannst Du unter 35k Geaamtumsatz pro Jahr in Österreich keine UID anmelden. Wenn Du darunter liegst, betrifft dich das meiner Ansicht nach nicht. Da ich kein Steuerberater bin, empfehle ich Dir diese Frage mit deinem Steuerberater aufgrund der aktuellen Steuergesetze nochmals zu klären. LG Markus

@Markus214  das werde ich machen 🙂 Vielen Dank für deine Mühe und schöne Vorweihnachtstage 🙂

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Karin373,  ich versteh dich und es ist gut dass du dich noch einmal gemeldest hast.  Ich habe mir auch überlegt, ob ich auf das posting von @Jörg8  und @Gerlinde0  reagieren soll.  Sehr freundlich war das ja nicht.

Ich bin auch umsatzsteuerbefreit und habe noch keine UID Nummer.  War bisher auch nicht gefordert. Ich hätte mich eher gefragt, ob sich im Abrechnungsmodus gegenüber dem FA dadurch etwas ändern würde.  Weil Firmen ja vierteljährliche Abrechnungen machen müssen und wir ja nur einmal jährlich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

Und so wie du sagst: Bisher hat niemand das niemand urgiert.  Für mich erledigt das Ganze darüber hinaus eine Steuerberatungskanzlei.  Da nehme ich doch an, dass sie wissen was sie in die Einkommenssteuererklärung mit aufnehmen müssen.

Danke, Monika-Elisabeth, für deine Antwort.

 

Ich kriege von Airbnb immer wieder die Aufforderung, dass ich mein Gastgeberkonto verifizieren und allerhand Daten eingeben muss, die ich einfach nicht habe wie Geschäftsdaten, wirtschaftlicher Eigentümer etc. - kriegst du die Aufforderung auch?

 

Mir hat ein Schulfreund, der Steuerberater ist, bei der ersten Einkommenssteuererklärung für Airbnb geholfen - der hätte sicher auch drauf hingewiesen, wenn ich Umsatzsteuer zahlen müsste für die Servicepauschale. Irgendwie mag ich nicht schon wieder auf seiner Matte stehen mit diesem Anliegen und hatte gehofft, hier Infos zu kriegen, die mir weiterhelfen. Die Verifizierung des Gastgeberkontos wird ja vermutlich alle Hosts betreffen ....

@Monika--Elisabeth0 @Karin373  ich hab meinen Steuerberater gefragt wie es in DE ist .. ob es auch so in Östereich ist kann ich nicht sagen aber ich gehe davon aus dass es ähnlich ist.

 

Wenn du als Privatperson eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) beantragst, musst du auch eine Umsatzsteuererklärung  abgeben da dich das Finanzamt dadurch automatisch als Umsatzsteuerpflichtig registriert.

Da die Umsatzsteuer in vielen Fällen bei Airbnb (etc)-Vermietungen eher gering ist, kann man sich nach einem Jahr wieder davon befreien lassen eine USt-erklärung abzugeben.

 

Auch diejenigen die ein Kleingewerbe haben und bis jetzt keine USt-erklärung machen mussten weil sie unter der Freigrenze waren, müssen dann eine  abgeben.

 

Man hat also wieder mal Arbeit für nichts...

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Monika--Elisabeth0 , @Karin373 

Ich bin kein Steuerberater und werde mich hüten, hier steuerliche Ratschläge zu geben!

Außerdem mache ich meine Steuererklärung in DE und nicht in A.

Nur soviel, ich bleibe nachwievor Kleinunternehmer und zahle somit keine UST, ein Eintrag einer UST-ID auf Airbnb hat damit auch nicht das geringste zu tun.

Steuerliche Beratung, da würde ich mich nur an einen versierten Steuerberater wenden. 

 

@Gerlinde0  keinerlei Auswirkungen kann man nicht sagen...(siehe oben)...,

wenn dir dein Steuerberater was anderes gesagt hat würde mich das wundern.. Ich hab sogar beim Finanzamt angerufen und die haben mir das gleiche gesagt.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0  und @all.   Ich bezweifle ja nicht, dass es diese gesetzlichen Vorschriften gibt. 

Ich nehme an dass sowohl das Finanzamt als auch meine Steuerberatungskanzlei genug Informationen darüber haben, dass airbnb keine österreichische Firma ist und dass ich als Gastgeberin Servicegebühren zahle.  (liegt ja durch die Steuererklärung auf). 

Es war in all den Jahren nie Thema und solange es keine offizielle Aufforderung gibt, werde ich es so machen wir bisher auch.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jörg8,  leider werden wir es nicht erfahren, ob in Deutschland alle Gastgeber dies richtig machen.  Und ja - schließen wir diese Diskussion.

 

@Karin373 @Monika--Elisabeth0 @Markus214 

Das Problem ist doch dass Airbnb (und inzwischen auch andere Plattformen) die Eingabe einer USt-ID verlangen.

Sinn macht es für 95% der Vermieter überhaupt keinen und wie oben bereits erwähnt hat es auch Nachteile.

 

@Jörg8  kannst du einfach mal freundlich sein ? Deine ständigen Genickschläge gegenüber harmlosen Fragen nerven mich auch !

Vielen lieben Dank @Sabine-Ingrid0 , du sprichst mir aus der Seele ❤️

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Karin373das mit den Grundstücken hatte ich in meinem Text extra ausgenommen, da hier ja der Bezug zum Grundstück besteht.

 

Und bei Renten gibt es eine Vielzahl von Regelungen, z.B. ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und ob du einen Antrag auf unbeschränkte Besteuerung gestellt hast, dann hast du schon 9000 € Freibetrag, ....

 

@Monika--Elisabeth0die gleiche Diskussion habe wir dieses Jahr bereits geführt. Und weißt du noch was der Auslöser war? Das Finanzamt München hat von einem Kleinunternehmer die MwSt. für die Servicerechnungen für viele Jahre nachgefordert, obwohl der Gastgeber diese an airbnb bezahlt hatte, und er als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung machte.

 

Das war dem Finanzamt egal, am Ende hat er doppelt bezahlt. Und ich denke das Finanzamt in München war das Erste welches die Stuktur durchschaut hat, und nun die Gelder eintreibt. Andere werden sicher folgen.

 

P.S. Wenn du Diskussion nochmal durchliest wirst du feststellen dass ich es am Anfang auch nicht glauben konnte, seit ich mich fachkundig gemacht habe ist der Sachverhalt klar.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Umsatzsteuer-auf-Service-Geb%C3%BChr-abf%C3%BChren/td-p/14...

 

 


@Sabine-Ingrid0  schrieb:

Das Problem ist doch dass Airbnb (und inzwischen auch andere Plattformen) die Eingabe einer USt-ID verlangen.

Sinn macht es für 95% der Vermieter überhaupt keinen und wie oben bereits erwähnt hat es auch Nachteile.

 

@Sabine-Ingrid0 

Das habe ich noch gar nicht mitbekommen, dass das bei AirBnB so ist. Wahrscheinlich deswegen, weil wir eine UID für unsere Vermietung haben.

Aber da gebe ich dir vollkommen recht, eine UID zwingend von jedem AirBnB Vermieter zu verlangen ist völliger Schwachsinn. Was Sinn macht, ist die verpflichtende Angabe der Einkommenststeuernummer, mehr aber auch nicht...
AirBnB kann ja nicht davon ausgehen, dass nur Großvermieter oder Unternehmen dort Unterkünfte anbieten. Ich kann das kaum fassen, dass AirBnB das so macht...

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts