@Olaf9 ,
Ich hatte selber mehrere Jahre ein Ferienhaus in Frankreich (Ile d'Oléron / Charente Maritime). Es gibt in Frankreich zwar einen Zweitwohnsitz, dieser wird aber nicht melderechtlich/behördlich erfasst, sondern als Nachweis hierfür genügt eine auf Deinen Namen und auf die französiche Adresse ausgestellte Rechnung der France Telekom (für Festnetz/Internet) oder der EDF oder der Régie des Eaux oder einer ähnlichen Institution.
Mittlerweile habe ich das Haus an der Antlantikküste wieder verkauft und kann daher über die aktuelle steuerrechtliche Lage nichts sagen (ich hatte anfangs gar nicht vermietet, erst die letzten 3 Jahre über Airbnb, allrdings auch nur ca. 3 bis 4 Vermietungen pro Jahr). Da diese Gegend generell touristisch ist, gab es dortkeine Nächtigungsbegrenzung, zumindest gab es damals noch keine.
Du könntest auch versuchen, Dein Anliegen mal im französichsprachigen CC zu posten.