Wasserschaden durch Gast

Beantwortet!
Niels36
Level 3
Interlaken, Switzerland

Wasserschaden durch Gast

Hallo Zusammen

 

Ich bin etwas ratlos und mittlerweile auch frustriert. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht wie ich und kann mir hier tipps geben.

Ich hatte einen gast in meiner Unterkunft, der meinen Waschtisch im Bad demoliert hat. Der Waschtisch wurde von der Wand gelöst und musste neu fixiert werden. Die Reparaturkosten habe ich vom Gast innerhalb der Kaution eingefordert, dies wurde zunächst vom Gast zurückgewiesen. Nach langem hin und her wurde ein Teil der Reparaturkosten erstattet.

Rund 3 Wochen nach dem Schaden wurde ich von der Gebäudeverwaltung informiert, dass es zusätzlich zu einem Wasserschaden in der Wohnung unter mir gekommen ist. Das Wasser aus den Abflussrohren lief aus der Decke des Nachbarn. Es musste ausgetrocknet, neue Elektrikt verlegt werden und neu gestrichen werden.

Meine Wohnung liegt in einem grösseren Mehrfamilienhaus und gehört mir im Stockwerkeigentum. Die Gebäudeverwaltung verlangt verständlicherweise die Übernahme der Instandstellungskosten.

Am 28.06.2018 habe ich den Schaden bei Airbnb gemeldet. Mir wurde mitgeteilt, dass die Meldung an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.

Nach 1 Monat habe ich einen Link erhalten zur host-protection-insurance mit einem Schadenformular zum ausfüllen.

Das Formular beinhaltet diverse Felder die ich nicht ausfüllen kann, so zum Beispiel einen Bestätigungscode den ich nicht kenne oder "Land des Vorfalls" wo die Schweiz nicht anwaählbar ist. Ich habe dies dem Absender des Formulars mitgeteilt und mittlerweile 3 mal beim Support angerufen, dort wird mir jeweils gesagt, das dies nicht über ihre Abteilung laufe.

Die Meldung des Schadens liegt mittlerweile 2 Monate zurück und die Gebäudeverwaltung macht Druck. Ich fühle mich von Airbnb im Stich gelassen,

da ich keine Reaktion erhalte.

Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich weiter vorgehen könnte? Bin um jede Hilfe dankbar.

 

Gruss Niels



 

11 Antworten 11
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Niels36 unabhängig vom Verursacher des Schaden in der anderen Wohnung must du eine Hausratversicherung haben und überdies würde ich es vorerst laufen lassen.

 

Du kannst den weiteren Schaden über das Mediations Center von Gast einfordern. 

 

Viel Glück... 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

@Niels36

 

Leider ist die Werbepraxis von ABB, Schäden durch Gäste durch die ABB Versicherung zahlen, in der Realität nicht vorhanden.

 

Neben den Zugriff auf deinen Versicherungen wird dir am Ende nur bleiben, den Gast auf Zahlung zu verklagen, sofern er für dich greifbar ist oder den Schaden, sofern Du nicht versichert bist, aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

 

Angenommen den Fall, nicht einem Gast, sondern von Dir wäre das Waschbecken beschädigt worden und es wäre ein Wasserschaden in der untenliegenden Wohnung entstanden.

 

Wer würde in den Fall bezahlen?

 

Beantworte die Frage, und Du hast deinen Kostenträger.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Niels36, bei uns wäre der erste Ansprechpartner die Leitungswasserschadenversicherung.

Als nächstes ist dann die Haftpflichtversicherung des Gastes dran. Denn ER haftet für seine Schäden.

 

Alle "Garantie"-Versicherungen seitens des Buchungportals sind eine reine Kulanzleistung, die du nicht einklagen kannst.

Martin27
Level 10
Berlin, Germany

Hallo @Niels36,

 

in Deutschland wird dies als Leitungswasserschaden über die Gebäudeversicherung abgewickelt. Eine Weiterberechnung auf den Sondereigentümer/Besitzer/Mieter der Wohnung erfolgt hierbei nicht. Vielleicht hilft dies weiter im Gespräch mit der Verwaltung. Ob die grundsätzliche rechtliche Situation in der Schweiz genauso ist, weiß ich nicht und sollte von Dir geklärt werden.

 

@Uwe25: Das ist zumindest in Deutschland anders. Hausratversicherung deckt nur Schäden an Deinem Eigentum ab (hier z.B. der Waschtisch). Schäden, die von Dir anderen zugefügt werden, sind über eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Ich vermute, dass dies in der Schweiz und auch in Portugal ähnlich geregelt ist.

 

Ich hoffe, dass es eine gütliche Einigung gibt und würde mich über ein Update zum weiteren Verlauf freuen.

 

Beste Grüße

 

Martin

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Martin27 danke das habe ich dann nicht so genau geschrieben... Hausrat beinhaltet eine Haftpflicht ... Sozusagen eine Kombinationsversicherung.

 

Raoul3
Level 10

gibt es news ? über eine Rückantwort würde das cc sich sehr freuen 🙂

Niels36
Level 3
Interlaken, Switzerland

Hallo Zusammen

 

Danke zunächst für die regen Reaktionen.

Mittlerweile habe ich dazu Neuigkeiten. Selbstverständlich habe nach Feststellung des Schaden umgehend sämtliche Ablärungen betreffend Versicherungsschutz getroffen.

Eine Hausratversicherung habe ich vor dem Vermieten abgeschlossen, wie der Name schon sagt ist dabei jedoch nur der Hausrat, sprich Einrichtungsgegenstände bis zum versicherten Betrag gedeckt.

Beispiel Sofa, Bett, Schränke, etc. In der Schweiz ist zudem eine Privathaftpflichtversicherung für jeden Bürger obligatorisch, diese ist jedoch nicht in der Hausratversicherung enthalten.

Nun das Problem bei der Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden die der versicherte persönlich einem Dritten zufügt. Da ich den Schaden jedoch nicht persönlich verursacht habe, müsste die Haftpflichtversicherung des Gastes aufkommen. Bei Gästen aus dem Ausland ist dies sehr schwierig einzufordern.

Meine Wohnung besitze ich im Stockwerkeigentum, d.h. mit den anderen Wohnungseigentümern zusammen. Grundsätzlich sind Wasserschäden daran durch die Gebäudeversicherung gedeckt, der Selbstbehalt beträgt dabei jedoch CHF 2'000.-, dies kann auch nicht angepasst werden. Heisst also, wenn ich den Gast nicht belangen kann bleibt das bei mir hängen.

Zu meiner Erleichterung habe ich vor einigen Tagen die erfreuliche Nachricht erhalten, dass der Schaden innerhalb des Selbtbehalts vollumfänglich durch die Airbnb Host Garantie übernommen wird! wie Till & Jutta geschrieben haben, handelt es sich hier um Kulanz durch Airbnb.

Es hat bedeutet einigen administrativen Aufwand, bis man an der richtigen Stelle landet und die

mit Übersetzungsprogrammen übersetzten Formulare können zur nervlichen Zerreisprobe werden,

aber die Airbnb community hält schlussendlich was sie verspricht! Ein grosses Danke dafür.

 

Ich habe mich eingehend mit meinem Versicherungsberater unterhalten, was ich tun kann um mich besser abzusichern. Er hat mir empfohlen eine Rechtsschutzversicherung mit Einschluss von vermieteten Ferienwohnungen abzuschliessen. Ich hoffe ich werde sie in Zukunft nicht benötigen, sollte es aber wieder soweit kommen, wird die Rechtsschutzversicherung beurteilen ob es sich lohnt die Streitsumme über den Rechtsweg einzufordern. Falls nicht wird die Streitsumme durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Da ich mit 99.9% der Gäste bisher keine Probleme hatte, freue ich mich auch weiterhin Gäste aus aller Welt kennenzulkernen und zu beherbergen. In diesem Sinne euch allen viel Erfolg und viel Spass beim vermieten eurer Unterkünfte.

Gabi37
Level 10
Germany

@Niels36

 

Gratuliere, dann hat sich deine Hartnäckigkeit ja gelohnt, vielen Dank für Deine Rückmeldung.

 

Aber noch eine Frage:

Welche Rechtschutzversicherung ist das, die ggfs. die Streitsumme übernimmt? Das habe ich ja noch nie gehört, diese Rechtschutzversicherung hätte ich dann auch gerne.

Niels36
Level 3
Interlaken, Switzerland

Hallo Gabi

 

Rechtsschutzversicherungen werden bei uns in der Schweiz von allen grösseren Versicherungen angeboten. Weiss nicht ob es erlaubt ist Werbung für Anbieter zu platzieren, daher verzichte ich darauf dir meinen Versicherer zu nennen. Einfach mal bei deinem Versicherungsvertreter ein Angebot einholen. Wichtig ist, dass Rechtstreitigkeiten mit Mietern/ Feriengäste explizit in die Police integriert wird. Die Versicherung deckt je nach Police Kosten wie Verfahrens- und Anwaltskosten. Ist mir nicht bekannt ob dies in Deutschland auch angeboten wird.

@Niels36ja eben, die Verfahrens- und Anwaltskosten werden durch die Rechtsschutz übernommen, das ist auch so in D.

Du hast aber geschrieben, es wird auch die Streitsumme übernommen, das kenne ich so nicht. (Vielleicht habe ich dein Statement auch falsch verstanden)

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Niels36 ,

 

"Zu meiner Erleichterung habe ich vor einigen Tagen die erfreuliche Nachricht erhalten, dass der Schaden innerhalb des Selbtbehalts vollumfänglich durch die Airbnb Host Garantie übernommen wird! "

 

Gratulation, manchmal klappt es dann doch. Wie hoch ist denn die Summe die über die Host Garantie übernommen wird? Haben die schon bezahlt oder wollen die erst noch bezahlen.

 

Oder mußtest Du einem "non disclosure agreement" zustimmen nach dem Du zu dieser Garantieleistung in der Öffentlichkeit nichts sagen darfst?

 

 

 

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