Wenn du dir die Zweckentfremdungssatzung der LH München durchliest, wirst du schnell selbst entscheiden können, ob du deine ganze Wohnung zwar ohne Vorsatz und wie es aussieht, unwissentlich, aber dennoch, vielleicht gesetzwidrig zu großflächig, zu oft über den erlaubten Zeitraum hinaus (unter)vermietet und damit das Zweckentfrem-dungsverbot übertreten hast. In jedem Fall gilt leider wie immer :
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit allen in Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum über Internetportale in München und anderswo stehenden Gesetze vertraut zu machen und diese strikt einzuhalten:
Zweckentfremdungssatzungen haben nur wenige Städte, aber alle anderen Gesetze müssen überall in Bayern, oder Deutschland befolgt werden.
Steuergesetz:
Einkommensteuer
Mehrwertsteuer
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Reinigungsgebühen)
Gesetz über Zweckentfremdung von Wohnraum
Zweckentfremdungssatzung der LH München oder anderer Städte
Gaststättengesetz..für die, die (irrtümlich unwissend) Frühstück oder Halbpension anbieten (Gesundheitszeugnis)
Meldegesetz.( Meldezettel)
Wendet euch direkt an die zuständigen Ämter und Behörden, die haben euch gegenüber eine Auskunftspflicht und diese Auskünfte aus erster Hand kosten nichts, oder geht zu einem darauf spezialisierten Anwalt, das kostet , oder macht euch selbst im Internet schlau.. das dauert, aber man findet alles, was man braucht..
Alles Gute und viel Glück!