Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall -...
Letzte Antwort
Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall - mal vorsorglich reinfragen:
Der Fall ist gemeldet und Airbnb p...
Letzte Antwort
Ich sehe, du hast auch im englischsprachigen CC hier gepostet. Vielleicht haben einige der Antworten dort schon weitergeholfen?
@Patricia741 hat da ja auch schon ein paar Zusatzfragen gestellt. Etwas mehr Kontext könnte helfen, den Grund erraten zu können. Und auch das häufigere Nachhaken beim Support. Bearbeitungszeiten können bei so etwas etwas länger dauern. Vielleicht hat sich da ja auch in der Zwischenzeit etwas getan?
Wir sind hier mit dem Support nicht verbunden, weswegen ich da auch keine Einblicke habe und auf Nachfrage auch keine erhalten würde.
Ich drücke die Daumen, dass es sich bald klären lässt und halte uns gerne auf dem Laufenden. Vielleicht hat ja dann auch noch der ein oder andere eine Idee dazu. 😊
Du hast dich jetzt gar nicht weiter gemeldet. Hat sich die Sache dann doch geklärt? 🤔
Ich glaube, ich sollte den Rufen des Wochenendes folgen. Daran habe ich nicht gedacht, dort zu schauen. Danke dafür! 😁
Ich wäre aber trotzdem noch daran interessiert, was da vorgefallen ist. Aber super, dass es sich scheinbar dann doch wenigstens irgendwie geklärt hat.
Hallo an alle, Airbnb hatte sich nun bei uns gemeldet und wir wurden von einem Gast gemeldet, weil wir ihn über unsere Camera die an der Hofeinfahrt angebracht ist, informiert haben. Aber das stand ja sowieso schon bei unseren Hausregeln im Inserat. Nun wollte Airbnb wissen ob wir noch Cameras haben oder Ton Aufnahme Geräte und sie wollten Bilder davon. Wir schrieben Ihnen, dass wir nur diese eine Camera haben und dass es so auch schon von Anfang an in unserem Inserat stand. Airbnb hat uns dann wieder frei gegeben aber gesagt, dass sie es in unserem Konto vermerkt haben und wenn so etwas nochmal passiert, dann werden wir rausgeschmissen. Wir haben dann noch mehrmals mit Airnbnb geschrieben und erklärt, dass es so von Anfang an drin stand und nur weil ein Gast spinnt bekommen wir vielleicht eine richtige Sperre... Ich verstehe es nicht, aber gut.
Lieber @Birko0 ,
der Gast spinnt nicht, aber kennt sich mit dem DSGVO aus. Ein verstoß gegen die Airbnb-Richtlinien ist es nicht, aber es verstößt geltendes EU-Recht (Persönlichkeitsrechte haben Vorrang).
siehe Beitrag von @Veronica-and-Richard0 @Juliane
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Fake-Kamera-kann-rechtswidrig-sein/m-p/982099#M35290
Der von dir verlinkte Thread ist ja schon etwas älter und bezieht sich auf Attrappen. Aber wenn da was Nützliches für @Birko0 mit dabei ist. Super!
Ich weiß jetzt nicht genau, was hier dem Gastgeber vorgeworfen wird, aber selbst wenn, kann/darf ich keine verbindliche Äußerung dazu machen. Interessieren tut es mich aber trotzdem, was hier jetzt genau los ist. 😅
Liebe @Juliane ,
auch wir sind gewillt dazu zulernen "Schwarmwissen" und haben entsprechend den sehr guten Beitrag von @Veronica-and-Richard0 verwiesen. Die Vorschriften für eine Attrappe sind ja schon nicht ohne, allerdings kommt bei einer echten Kamera noch ein wenig drauf 🤗.
Dem Gastgeber wird wahrscheinlich eine unzulässige oder nicht vorhanden Ausschilderung vorgeworfen (Vermutung, kann sich ja der Gastgeber zu äußern).
Eine Videoüberwachung des eigenen, allein genutzten Grundstücks ist grundsätzlich zulässig. Diese Maßnahme ist von der Wahrnehmung des Hausrechts gedeckt, welches als ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO anzusehen ist
Allerdings nutzt ja der Gastgeber eben nicht alleine sein Grundstück, denn er vemietet es ja.😉
Handelt es sich also zwar um ein Privatgrundstück oder Privatbesitz, müsste dem Gastgeber die Einwilligungen aller betroffener Personen vorliegen oder eine andere Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 6 DSGVO gegeben sein.
Hinsichtlich der Einwilligung ist aus praktischer Sicht der entsprechende Aufwand der Einholung der einzelnen Erklärungen zu bedenken, wobei konkludentes Einwilligen durch schlichtes Betreten des überwachten Bereiches nicht ausreicht. Aus rechtlicher Sicht ist die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligungserklärung durch die betroffene Person problematisch, da das Risiko besteht, dass ein möglicher Widerruf der Einwilligung der Datenverarbeitung nachträglich den (rechtlichen) Boden entzieht.
Zudem gibt es noch das Recht am eigenen Bild.😉
Hoffe es war jetzt nicht zu Umfangreich, wir wollten nur einmal verdeutlichen, dass Airbnb-Richtlinien nebst einwandfreier Inseratebeschreibung und der einwandfreiem Hinweis in der Hausordnung von @Birko0 problematisch werden kann! Denn jeder Gastgeber ist dafür verantwortlich und trägt die Konsequenzen.
P.S.: Von inhaltlichen Fehlern ist bitte Abzusehen, da es lediglich unsere Meinung zum Datenschutz und laienhafte rechtliche Auffassung ist. Nützliche Ergänzung können jederzeit geteilt werden
Happy hosting
Liegt das Spinnen des Gastes darin, dass er behauptet hat, nichts von der Kamera gewusst zu haben, oder dass ihr ihm gesagt habt, da sei eine? 🤔
So wie du es beschreibst, klingt die Androhung einer Sperre äußerst unangebracht und wenig konstruktiv, oder hat man dir gesagt, was in Zukunft zu tun sei?