@Stefan3805, einen Steuerberater kann ich Dir zwar nicht empfehlen. Ich denke auch nur wegen der Vermietung brauchst Du auch nicht unbedingt einen.
In Deiner Steuerklärung musst nur die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) mit einreichen und Deine Einnahmen deklarieren.
Kennst Du diesen Link hier? Hier ist eigentlich alles sehr gut erklärt, auch die Berechnung für die anteilige Wohnfläche bei Gemeinschaftsräumen.
Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Vielleicht hilft Dir das weiter?
Die Zweckentfremdungssatzung für München betrifft Dich ja nicht, da Du in Deiner eigenen Wohnung ausschließlich 1 Zimmer zeitweise an Gäste vermietest. Du kennst sicher die Satzung.
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt, sonst würdest Du zwingend auch das Einverständnis des Vermieters für Untervermietung an wechselnde Gäste benötigen. Ansonsten riskierst Du die fristlose Kündigung.