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Ich vermiete fast nur an internationale Messegäste. Für die kommenden 3 Monate habe ich Sofort Buchungen von Geschäftsleuten ...
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Ich vermiete fast nur an internationale Messegäste. Für die kommenden 3 Monate habe ich Sofort Buchungen von Geschäftsleuten aus Frankreich,
Nord Italien, Bulgarien, Argentinien usw. erhalten. Nun mache ich mir etwas Sorgen wegen des Virus und habe bei airbnb (Hilfe) angefragt, ob ich bei sich weiter verschlechtender Situation die Buchungen evtl. stornieren könnte. Die Antwort war für mich unfassbar ! "Wegen reiner Spekulationen ist eine Stornierung nicht oder nur unter Strafe möglich"! Anschließend hatte ich einen intensiven Chat mit diesem "Helfer". Ich sagte ihm, es seien z.B. in Barcelona oder Köln große internationale Messen wegen des Virus abgesagt worden, aber bei airbnb gehe es offensichtlich um "Geschäft VOR Gesundheit. Seine Antwort: ich könnte doch im Verdachtsfalle mit meinem Besucher zum Arzt gehen und bei einem positiven Ergebnis den Besuch abbrechen. Airbnb müsste dann aber auch ein Attest vom Arzt bekommen...……… Da hat es mir doch wirklich die Sprache verschlagen.
Auf meine Antwort, ein solches Ansinnen sei doch hirnrissig, nicht durchführbar und dann auch viel zu spät, meinte er nur, eine andere Möglichkeit gäbe es nicht und ich sollte mich daran halten. Ich teilte ihm dann nur noch mit, daß ich dieses geradezu abartige Verhalten in den sozialen Medien zur Diskussion stellen werde.
Da es sich aber um Sofort Buchungen handelt, habe ich wohl das Recht, 3 Buchungen / Jahr zu stornieren mit der Maßgabe, daß ich mich bei diesen nicht wohlfühlen würde. Ich haben meinen "Helfer" deswegen noch einmal angesprochen und gefragt, wie lange im voraus ich dann stornieren könnte. Darauf hat er mir bis zur Stunde (noch) nicht geantwortet....
Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem unmöglichen Vorgehen hören. Wer hatte ähnliche Erfahrungen? Danke.
Manfrerd
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Die Lufthansa streicht auch 7000 innerdeutsche Fluege:
Unsere IT-Firma bekaempft den potentiellen Virus, indem Sie Chlor in die Klimanalage leitet.
Wenn ich nur etwas Chlor rieche, (in Schwimmbädern oder in Putzmitteln) dann muß ich sofort husten.
@Ilona18 .. aber bitte doch bloss in die Ellbeuge : DD
Apropos Chlor .. ich habe letztlich Javelwasser (welches ja letzlich aus Wasser und einem Viertel Chlorirgendwas besteht) verwendet gegen Schimmelflecken in den Silikonfugen meiner Dusche.
Ich hatte ja ix jahrelang kein Problem mit Schimmel, aber seit airbnb und seit ich Leute kenne, die denken, dass es sinnvoll ist nach stundenlangem, heissen Duschen die Badezimmertür zu schliessen, um ja das Mikroklima für Schimmelsporen schön aufrecht zu erhalten, hat sich leider auch in den Fugen meines Badezimmers Schimmel breitgemacht. Nun, was soll ich sagen, in Javelwasser getränktes Haushaltspapier ein paar Stunden auf die Fugen gelegt, und die schwarzen Punkte waren weg : D
@Monika--Elisabeth0 .. ach ist das etwa son Schweizerding? Hier kennt wohl jeder Javelwasser (zumindest meines Alters) ... früher brauchten wir dies um Jeans und Tshirts zu bleichen. Allgemein ist es auch zur Reinigung/Desinfektion gebräuchlich, allerdings da langhaltig schädlich für Wasserorganismen find ich dies nicht so prickelnd. Und ich hatte mal eine Putzfrau, die anstelle das Klo einfach zu schrubben eine Javel-Tablette (gibts auch in dieser Form) in die Toilette warf, was absolut unnötig ist bei regelmässiger Reinigung.
Jedenfalls Inhalt ist eine Natriumhypochloritlösung mit 24,9 g Aktivchlor pro Liter ... und es riecht dann auch wie im Schwimmbad ... und der Gast, der zu der Zeit gerade da war, meinte, dass dies wie ein Schimmelentferner rieche. Der Gast war easy und so konnte ich dies auch durchführen, obwohl es natürlich noch roch, als er nach Hause kam und ich eigentlich dadurch erst recht auf den Schimmel aufmerksam machte, da man den wohl eher nicht so sehr bemerkt. Insofern dürfte es in den Schimmelentfernern wohl auch Chlor drin haben als Hauptwirkungsmittel ... mit dem Preis von Javelwasser, ich glaube die 2 Liter Flasche kostete CHF 1.70, können sie aber wahrscheinlich nicht mithalten.
Auch unsere Gaeste aus Nordmazedonien sind von Corona betroffen!
Sie arbeiten am Flughafen in der Autovermietung und haben durch den Rueckgang des Reisebetriebs erheblich weniger Autos abzufertigen.
Ueblicherweise haben die Stewards/Stewardessen die hier Ausbildung machen, eine 100-% Wahrscheinlichkeit den Job auch auszuueben.
Jetzt berichten unsere Gaeste aber, dass sie zwar die Ausbildung fertig machen sollen, aber erstmal von der Lufthansa keinen Arbeitsvertrag bekommen - wegen Corona
@Mary-and-Dete0, die Höhe der Stornogebühren hängt ja wohl davon ab, wie kurzfristig vor Anreise storniert wird. Bei euch anscheinend doch im "letzten Moment".
Bei der bisher einzigen Stornierung wäre die Anreise im April gewesen und da ist der Betrag nur die Hälfte.
gestern wird die Stornierung ohne Sanktionen von Air BnB angeboten - heute wird die Sanktion trotzdem verkündet als ich einem Gast stornieren musste.
Und meine Posts hier sind laufend gelöscht worden, damit das nicht veröffentlicht wird.......
@Axel206 es kommt auf die Daten der Buchung an.
"Für Buchungen, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, und für bestehende Buchungen, die am oder vor dem 14. März 2020 mit Check-in-Datum bzw. Termin nach dem 14. April 2020 getätigt wurden, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen. "
Der ganze Text ist hier zu finden:
Es geht in den Medien um Gefaehrdung bei Volksfesten, Bewirtung und Beherbergung.
So ist in den letzten grossen Volksfesten immer wieder eine stark erhoehte
Infektionszahl mit Corona festgestellt worden.
Das Gaeubodenfest Mitte August (zweitgroesstes Volksfest in Bayern)
wird als Massstab benutzt werden, um die Absage des Oktoberfests 2022 in
Muenchen voranzutreiben.
Man stelle sich vor, ein Amerikaner infiziert sich dort und
verklagt den Zeltbetreiber in Millionenhoehe!
Tatsaechlich sind zahlreiche solche Klagen aus den USA bekennt,
siehe etwa
Handelsblatt April 2021:
Fuer uns als private Vermieter in shared home ein wesentlicher
Grund, von der Vermietung bis zur Loesung des Coronaproblems abzusehen.
Gerichtsort wäre Deutschland.
Bei uns gibt es immer noch die Beweispflicht des Klägers , solchen Anklagen würde ich gelassen entgegen sehen... Wer kann beweisen wann und wo exakt er/sie infiziert wurde ??
In Österreich dürfen seit 1.8. auch Erkrankte ohne Symptome mit Maske in die Öffentlichkeit. Das ergibt die kuriose Situation, dass Menschen, die aus Vorsicht in Geschäften Maske tragen, unter Umständen verdächtigt werden infiziert zu sein.
@Sabine-Ingrid0 und @all