@Axel31
Also bezüglich bewertungen läuft es folgendermaßen ab: Das Prinzip des prozentuals-Bewertungssystems (durch Sterne) ist teil einer Konvention. Durch seiner Definition ist eine Konvention nicht auslegungsfähig.
Du, als Gastgeber (nachfolgend Auftragnehmer genannt) stellst ein Angebot zur Verfügung. Teil des Angebots sind natürlich auch die AGB's und alle zusatzleistungen die Teil der Abwicklung über der Airbnb Platform sind. Wie das Bewerten.
Nimmt ein Kunde dein Angebot in Anspruch, und du wiederrufst das nicht, dann kommt ein Vertrag zustande. Alle Rechte des Auftragnehmers sind Pflichten des Auftraggebers und alle Rechte des Auftraggebers sind Pflichten des Auftragnehmers. Da das Bewerten ein Teil der Abwicklung und somit des Hauptvertrages ist, und dessen Anwendung durch die AGB's und die Zusatzinformationen bezüglich "wie man Bewertet" geregelt ist, haben beide Parteien sich bei der Anwengund an diese zu halten.
Teil deines Angebots sind auch alle Beschreibungen und Fotos deiner Wohnung oder deines Zimmers. Zusatzleistungen wie zum Beispiel das Abholen vom Bahnhof, das Fahren in den Park oder die Vorbereitung eines Orangensafts sind freiwillige Leistungen, jedoch kein Teil des Vertrages. Keine der Parteien hat einen Anspruch auf freiwillige Leistungen. Leistungen die im Voraus besprochen wurden, wie zum Beispiel das Abholen vom Bahnhof vor dem Abschluss des Vertrages werden Teil des Vertrages und somit bindend.
Erfüllt der Auftragnehmer alle seine Pflichten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, als teil seiner Pflicht, den Auftragnehmer zu bewerten. Falls der Auftragnehmer seine Pflichten zu 100% erfüllt hat, sollte die entsprechede Bewertung wahrheitsgemäß natürich 100% betragen.
Erfüllt der Auftragnehmer alle seine Pflichten und zusätzlich freiwillige pflichten, so ist er immernoch mit 100% zu bewerten, denn das Bewerten bezieht sich auf vereinbarte Leistungen. Nur im Falle dass der Auftragnehmer seine Pflichten nicht zu 100% erfüllt hat, so hat der Auftraggeber die möglichkeit, um Nachbesserung zu bitten, oder auch eine zusätzliche gleichwertige Leistung zu evrlangen. Kommt der Auftragnehmer (Gastgeber) dieser Aufforderung nicht nach, so hat er seine Pflicht nicht zu 100% erfüllt. In diesem Fall bleibt dem Auftraggeber (dem Gast) die möglichkeit, eine entsprechende prozentuale Bewertung in Form von Sternen, für Dich (den Auftragnehmer) zu geben.
Dem Gast ist also nicht gestattet, das Sternenbewertungssystem nach seiner eigenen Vorstellung und Prinzipien zu Interpretieren und so Bewertungen abzugeben, denn diese waren vor dem Abschluss des Vertrages festgelegt- er hat diese Konvention auch akzeptiert, als er das Angebot angenommen hat.