Liebe Mitgastgeber,
vor zwei Wochen hat es mich nach vielen Jahren als Gastgeber auch erwischt. Schreiben vom Anwalt wegen illegalen Downloads im Juli 2016 über meinen Internetanschluss - gewünschter Zahlbetrag 2.400 Euro und Unterlassungserklärung.
Was dann geschah:
1) Griff in den Aktenordner von 2016 mit den von meinen Gästen unterzeichneten Internetnutzungsvereinbarungen und Meldebescheinigungen
2) Über Anwalt ein Schreiben mit Kopie dieser Internetnutzungsvereinbarung an den Abmahnanwalt geschickt
3) Gestern Schreiben vom Abmahnanwalt erhalten, dass das Verfahren eingestellt ist
Da es sich bei dem Anwalt um einen Freund von mir handelte, Kosten auf meiner Seite keine (bis auf ne Tüte Haribo als Dankeschön).
Warum schreibe ich das hier rein? 🙂 Auf Gastgebertreffen rede ich immer wieder mit anderen Gastgebern und stelle fest, dass diese weder Internetnutzungsvereinbarungen noch Meldebescheinigungen von Ihren Gästen ausfüllen lassen.
Dann habt Ihr bei Abmahnschreiben kaum eine Chance und müsst wahrscheinlich zahlen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wer die Internetnutzungsvereinbarung zur Nutzung haben will, melde sich bitte bei mir. Ich habe eine englische und eine deutsche Version da.
Ich hoffe, Euch damit helfen zu können und wünsche weiterhin Happy Hosting.
Beste Grüße,
Martin