Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo zusammen!
Wir vermieten ein Zimmer in Südfrankreich in einem kleinen Weinbauerndorf mit rund 1000 Einwohnern.
Wir sind verunsichert, weil ein Bekannter uns sagte, dass man diesbezüglich nur dann eine Beherbungssteuer erheben/deklarieren muss, wenn der Ort eine Einwohnerzahl hat, die über 2000 liegt. Oder spielt diese Zahl überhaupt keine Rolle, sondern ist es abhängig vom Umsatz?
Kann uns irgendwer diesbezüglich helfen bzw.. aufklären.
Vielen Dank und Grüße von Jutta
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Hallo @Jutta49, in Deutschland ist dies abhängig von der zuständigen Gemeinde bzw. Kommune. Ich könnte mir vorstellen, dass das in Frankreich ähnlich ist. Ich würde mich bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung vor Ort erkundigen. Die sollten Dir eigentlich kompetente Auskunft geben können. Vielleicht tummelt sich hier im deutschsprachigem CC noch jemand, der auch in Frankreich vermietet und Dir näheres sagen kann. Ansonsten würde ich auch mal im französischem CC nachfragen.
Hallo @Jutta49, in Deutschland ist dies abhängig von der zuständigen Gemeinde bzw. Kommune. Ich könnte mir vorstellen, dass das in Frankreich ähnlich ist. Ich würde mich bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung vor Ort erkundigen. Die sollten Dir eigentlich kompetente Auskunft geben können. Vielleicht tummelt sich hier im deutschsprachigem CC noch jemand, der auch in Frankreich vermietet und Dir näheres sagen kann. Ansonsten würde ich auch mal im französischem CC nachfragen.
@ Christa und Anja & Paul:
Vielen Dank, wir wollten nicht unmittelbar eine hochoffizielle Anfrage beim Finanzamt starten. Aber der Rat mit der Gemeindeverwaltungklingt ganz gut.
Vielen Dank und schönen Sonntag
Ebenfalls....:-)
Und das Gemeindeamt ist ja nicht gleich das Finanzamt. Zumindest ist es hier in Nordspanien so...:-)