ich bin nicht völlig up-to-date bzgl. der Angelegenheit inwiefern AirBnb die Host-/Benutzer-Daten an Berliner (Bezirks-) Ämter freigibt, wenn dererseits eine Anfrage erfolgt - im Rahmen des Zweckentfremdungsgesetzes. Vielleicht kann mir freundlicherweise seine Erfahrungen oder die aktuelle Rechtslage mitteilen.