Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ein Gast hatte vergessen (wie leider viele andere auch), eine Bewertung für seinen Aufenthalt in meiner Wohnung im Oktober abzugeben. Er möchte dies nun nachholen, weiß aber nicht, wie er
"technisch" vorgehen muss. Ich weiß es leider auch nicht und bitte daher um Hilfestellung.
Danke Euch.
Grüße Manfred
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Guten Morgen @Manfred16,
die Bewertungsfrist ist 14 Tage lang.
Für den Aufenthalt Deines Gastes im Oktober also abgelaufen.
Er kann demnach leider keine Bewertung mehr abgeben.
Ich wünsche Dir einen angenehmen Tag und angenehme Gäste.
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Gute Gespräche sind nur aus der Position
„Ich bin ok, Du bist ok.“ heraus möglich.
Das ist aber echt doof ! Mein Gast war ein Geschäftsmann aus New York, der erst jetzt wohl die Zeit gefunden hart, eine Bewertung abzugeben. Dem müsste man doch stattgeben können. Es geben sowieso bei mir viele keine Bewertungen ab. Am "schlimmsten" sind die Franzosen. Von 6 Gästen hat nur einer eine Bewertung abgegeben. Das müsste man eigentlich sanktionieren, da sie die einfachsten Spielregeln nicht einhalten.
Hallo @Manfred16, lt. dem Hilfetext, ist die Frist zur Abgabe von Bewertungen strikt 14 Tage und keine Ausnahmen möglich.
https://www.airbnb.de/help/article/995/how-long-do-i-have-to-write-a-review-after-a-trip-has-ended
@Manfred16 .. die einzige Möglichkeit ist, die Bewertung als 'Referenz' zu verfassen (und darin erklären, dass es sich eigentlich um eine Bewertung handelt). Ich finde es i.O. dass sich der Support nicht mit solchen Dingen beschäftigen lässt.
@Mika8 schrieb:
@Manfred16 .. die einzige Möglichkeit ist, die Bewertung als 'Referenz' zu verfassen (und darin erklären, dass es sich eigentlich um eine Bewertung handelt). Ich finde es i.O. dass sich der Support nicht mit solchen Dingen beschäftigen lässt.
airbnb ist in vielen Dingen mehr als pingelig! Durch eine "Referenz" erhält man keine Punkte. Eine Bewertung ist meistens eine Würdigung der Service- Leistungen des Gastgebers, die er sich sicher auch verdient hat. Es gibt schon genug Besucher, die keine Bewertung abgeben, obwohl man sich um sie gekümmert hat und z.B. mit ihnen zum Essen gegangen ist. Diese sollte man sanktionieren können und
eine nächste Anfrage ablehnen dürfen!
.
Es muß für die Abgabe von Bewertungen irgend eine Zeitgrenze geben, und die ist bei airbnb 14 Tage.
Beim Finanzamt gibt es auch eine 14-Tage Zeitgrenze. Wenn du per Fax gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen willst, dann kannst du den am 14. Tag nach Zugang bis 23 Uhr 59 Minuten und 59 Sekunden abgeben. Wenn dein Fax 2 Sekunden später eingeht, also am 15. Tag, wird dein Einspruch abgelehnt, weil er zu spät einging.
Was soll das Finanzamt deiner Meinung nach machen - mit jedem Steuerpflichtigen eine Diskussion anfangen ob ein Einspruch auch noch mit einer Verspätung von 2 Sekunden, 2 Minuten, 2 Stunden, 2 Tagen, 2 Wochen usw gilt? Wie soll das gehen?
Wenn man einen Termin verschnarcht, hat man verloren.
Entschuldigung, aber das ist ein seltsamer Vergleich. Beim Steuerbescheid geht es um Geld, das der
Steuerpflichtige dem Finanzamz schuldet. Bei den Bewertungen geht es nicht um Geld, sondern eine beiderseitige Anerkennung der "Leistung", nicht mehr und nicht weniger. Ich werde keinen Gast mehr aufnehmen, der sich aus Faulheit oder Unhöflichkeit selbst disqualifiziert hat.
@Manfred16 ICH STIMME DIR VOLL ZU - EIN SELTSAMER VERGLEICH - DER REIN GAR NICHTS MIT DEINER FRAGE ZU TUEN HAT
Ich verstehe Deinen Kommentar nicht.
Es ist ok etwas nicht gut zu finden.
Was ich seltsam finde, ist, dass Du das was Du nicht gut findest, durch Schreien artikulierst.
Welches Ziel möchtest Du damit erreichen?
Wenn ich Dein Ziel kennen würde, würde ich vielleicht auch Deinen Kommentar verstehen. 🙂
Angenehmen 1. Advent wünsche ich.
LG
Markus
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Gute Gespräche sind nur aus der Position
„Ich bin ok, Du bist ok.“ heraus möglich.
@Evi-and-Markus0 .. du weisst wirklich nicht, wieso er schreit? ... das ist doch offensichtlich 😉
nun @Evi-and-Markus0, wissen kann ich es natürlich nicht ... und ich könnte mir gar vorstellen, dass es selbst Raoul nicht so wirklich weiss ..
und weiter habe ich eine Ahnung, dass sich unsere beiden Ahnungen ziemlich decken 😉
@Manfred16, Du hast wirklich eine wunderschöne Unterkunft, daran wird es wohl nicht liegen. Ich spreche dieses leidige Thema bei der persönlichen Verabschiedung der Gäste an mit sinngemäß, "airbnb wird Dich auffordern, eine Berwertung über den Aufenthalt abzugeben. Ich freue mich, wenn ihr ein paar Zeilen über die Zeit in meiner Unterkunft schreibt. Es war schön, Dich/euch hier zu haben und ich werde jedenfalls eine Bewertung verfassen." Dann hoffe ich, dass das neutral genug von mir formuliert wurde und niemand sich zu irgend etwas gedrängt, sondern zu einer Bewertung ermutigt fühlt.
Meine Bewertungsquote ist erfreulich hoch.
@MariaAnna2 schrieb:@Manfred16, Du hast wirklich eine wunderschöne Unterkunft, daran wird es wohl nicht liegen. Ich spreche dieses leidige Thema bei der persönlichen Verabschiedung der Gäste an mit sinngemäß, "airbnb wird Dich auffordern, eine Berwertung über den Aufenthalt abzugeben. Ich freue mich, wenn ihr ein paar Zeilen über die Zeit in meiner Unterkunft schreibt. Es war schön, Dich/euch hier zu haben und ich werde jedenfalls eine Bewertung verfassen." Dann hoffe ich, dass das neutral genug von mir formuliert wurde und niemand sich zu irgend etwas gedrängt, sondern zu einer Bewertung ermutigt fühlt.
Meine Bewertungsquote ist erfreulich hoch.