Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo
Habe einen Gast, der für eine Person gebucht hat und plötzlich mit seinen Kindern (7 und 10 Jahre) vor der Tür steht. Das kleine Appartement ist nur mit einem Doppelbett bestückt und wirklich klein. Wie ist die beste Reaktion?
Das die Hausregeln oft nicht gelesen werden ist bekannt, aber sich darauf berufen zu können immer sehr hilfreich.
die Hausregeln werden mit der Buchung zugestimmt...
Gut gemeint, @Pascal210, aber das muss nicht in den Hausregeln stehen, um ein Vertragsverstoß zu sein.
@Denis-Mark0 natürlich muss es nicht extra in den eigenen Hausregeln stehen um ein Vertragsbruch zu sein , vereinfacht aber Diskussionen, zumal da das wichtigste eingetragen werden kann...
Das nicht jeder die Airbnb AGBs komplett durchstöbert kann jeder verstehen, kennen selbst viele Gastgeber ja nicht ihre Pflichten, daher sollte recht wichtiges einfach dort eingetragen sein.
Damit die Chance zumindest etwas höher ist, das der ein oder andere dies doch gelesen hat...
Sehr oft mussten die Airbnb Gäste noch nie einen Meldeschein ausfüllen...
Daher steht das sogar in unsere checkin Anleitung...
Bevor man bei airbnb bucht, klappt ein Fenster auf, wo steht Erwachsene - Kinder - Kleinkinder und daneben ein + und ein -. Es ist also ersichtlich, dass man alle Personen angeben muß.
Aber Geiz ist geil - und so versuchen die Gäste gerne uns übers Ohr zu hauen.
Das war schon in der Vor-airbnb-Zeit so. Sie buchen für 2 Personen und es checken auch zuerst nur 2 Personen ein. Die anderen Personen warten an der nächsten Straßenkreuzung und schleichen sich später rein. So hatte ich am nächsten Tag in einem 24 qm-Studio mit 16 qm Terrasse 6 Leute wohnen, die sich ein Zelt auf der Terrasse aufgestellt hatten.
Null Toleranz! Wenn ein Beherbergungsvertrag mit nur einer Person besteht, sind weitere Personen, auch wenn es Kinder sind unzulässig. Wenn die Gäste einmal damit durchkommen, versuchen sie es bei ihren nächsten Buchungen immer wieder.
Danke @Ilona18 Wenn ich jetzt auch noch anfange, solche selbstverständlichen Dinge in die Hausregeln zu schreiben, dann kann ich auch gleich ein gebundes Buch vorab vor der Buchung versenden. An der Stelle sehe ich überhaupt keinen Anlass, mir das Verschulden des Gastes zu eigen zu machen!
Ich zitiere hier auch nochmal die Nutzungsbedingungen von AirBnb:
8. Besondere Bedingungen für Gäste 8.1 Bedingungen, die für alle Buchungen gelten
8.1.1 Vorbehaltlich der Erfüllung aller von Airbnb und/oder vom Gastgeber festgelegten Anforderungen (wie Abschluss eines Verifizierungsverfahrens) können Sie ein auf der Airbnb-Plattform verfügbares Inserat buchen, indem Sie den jeweiligen Buchungsprozess abschließen. Sämtliche Kosten, einschließlich Inseratspreis, Kaution (falls zutreffend), Gastgebühren und aller anfallenden Steuern (zusammen die „Gesamtgebühren“) werden Ihnen vor der Buchung eines Inserats angezeigt. Sie stimmen zu, die Gesamtgebühren für jede von Ihnen in Verbindung mit Ihrem Airbnb-Account getätigte Buchung zu bezahlen.
8.1.3 Wenn Sie einen Gastgeber-Dienst für zusätzliche Gäste buchen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder zusätzliche Gast die vom Gastgeber festgelegten Anforderungen erfüllt und dass er auf diese Nutzungsbedingungen sowie auf alle vom Gastgeber festgelegten Bedingungen, Regeln und Einschränkungen hingewiesen wird und diesen zustimmt. Wenn Sie für einen zusätzlichen Gast buchen, der minderjährig ist, müssen Sie rechtlich befugt sind, im Namen des Minderjährigen zu handeln. Minderjährige können nur an Entdeckungen, Veranstaltungen oder sonstigen Gastgeber-Diensten teilnehmen, wenn Sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der für sie verantwortlich ist.
Eine korrekte Anzahl an Gästen beim Buchungsprozess anzugeben ist so unabdingbar und verbindlich wie das Amen in der Kirche!
@Pascal210 Das macht bei Dir ja auch sicherlich Sinn, weil die Gäste selbst einchecken.
Aber bei mir checken die Leute mit persönlicher Begrüßung ein. Ich sehe also, zu wie vielen die Gäste anreisen und ich drücke Ihnen den Meldeschein persönlich in die Hand, um bei diesen beiden Beispielen zu bleiben.
Also können wir nochmal klar stellen:
Einige Dinge bedürfen keiner Aufnahme in die Hausregeln, weil sie in in den Richtlinien von AirBnb geregelt sind, und davon abgesehen teilweise über andere Gesetze.
Trotzdem ist es jedem Gastgeber selbst überlassen, wie er das Vertragsverhältnis zwischen ihm und seinem Gast ausgestaltet.
Hierzu gibt es viele Beiträge
alte wie neue Threads, wenn jeder Tags zu seiner Frage einfügt ist es leichter diese Posts zu finden.
an bei ein recht junger Post vllt sind da auch noch Hilfestellungen drin.
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Falsche-Personenanzahl-bei-Buchung/m-p/755208
Auch sehr hilfreich, @Patricia741 , aber wie wir bisher feststellen, scheint das Problem für denjenigen, der den Thread eröffnet, dann doch nicht so akut gewesen zu sein, weil wir ja seit gestern null Feedback erhalten haben.
Eigentlich schade. Der Austausch untereinander ist zwar interessant, aber der Zweck ist ja, dem Verfasser des Threads zu helfen und nicht uns. Hätte gerne erfahren, wie in der Sache nun verfahren wurde.
Stell dich schon mal drauf ein, dass hier seltenst ein Danke schön für die Hilfe gibt....
Wenn du darauf aus bist, wirst du wohl ziemlich schnell nichts mehr "helfen"....