Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo ins Forum, habe gerade einen unnetten Brief von einer Kanzlei bekommen bezüglich unerlaubtem Filesaharing. Da ich dies nicht war und sonst nur meine allerersten Gäste bei Airbnb sich in der Wohnung aufgehalten haben, bin ich ziemlich ratlos was man da nun machen soll. Aber grosse Lust auf 915€ zu zahlen für andere habe ich eigentlich nicht.
Ideen, Erfahrungen?
Stimmt @Sabrina31 , ich muss mich korrigieren:
Die 250 € hatte ich nicht dem Gegner sondern nur meinem Anwalt bezahlt.
Der Gegner bekam gar nichts.
Das klingt doch gut, hoffe bei mir läuft es auch so. Lieber 250 € in einen guten Anwalt investiert!
Wenn der denn was taugt, solls recht sein. Meinen könnte ich jetzt nicht weiterempfehlen, denn die Unterlassungserklärung war mir nicht modifiziert genug.
Ja ja, da scheint wieder mal die Kanzlei Waldorf & Frommer unterwegs zu sein. Wir hatten das auch schon mal vor etwa 3 Jahren. Beim Googlen gibt es zig Tausende von Artikeln darüber. Es ist ganz einfach so, File Sharing von Urheberrecht geschützten Materialien ist strict verboten. Wenn du, so wie wir auch, in deiner Ferienwohnung Leuten die Möglichkeit erteilst das Internet zu benutzen ... Musst du dich unbedingt vor illegalem File Sharing beschützen ... um sicher zu gehen das deine Gäste keinen Unfug anstellen.
Gästen kein Internet anzubieten ist einfach bloß töricht. Heute geht alles Online ab, inklusive Buchungen für Flüge, Urlaube, Hotels, Pensionen, Entertainment, usw. usf. Kein Internet zu haben ist absoluter Unfug heutzutage. Also als erstes im Router ... (das funktioniert auch mit Repeater & Powerline) ... einen Gastzugang einrichten der einzig und allein den Gästen dient. Fantastische Fritzbox Router gibt es im Internet unter 100 Euro. Privat bist du mit dem Gastzugang geschützt, weil du diesen Zugang selber nicht benutzen tust. Das langt aber noch nicht, da du ja für dein Internet trotzdem eine Gewisse Verantwortung trägst. VPN Verbindungen sind nicht sicher genug. Die Leute (Kanzlei) verwenden ihre eigene Software .... (Augen Roll)
Als nächstes mit Geschriebenen, nicht zu übersehenden Bemerkungen in der Wohnung, darauf hinweisen das File Sharing von rechtlich geschützten Inhalten wie Musik, TV Sendungen, Kino Filme, usw. verboten ist, deine Gäste sich daher bitte unbedingt an die Gesetze halten sollen. Youtube Kanäle, eigene Netflix Konten (die dem Gast gehören) usw. können selbstverständlich Jederzeit im Web Browser betrachtet werden, aber das File Sharing bzw. solche Inhalte mit anderen zu teilen ist verboten. Du musst dich absolut und zu 100% vom Internet Zugriff deiner Gäste trennen können und auch vorbeugen. Nur so kannst du dich ... ab heute ... beschützen, was dir aber leider mit dem Abmahnbrief nicht hilft.
Ich würde die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Wenn es die Kanzlei ist an die ich denke, sind diese Leute gnadenlos. Wir machten eine Schriftliche Stellungnahme komplett mit Beweisen (hatten damals aber keinen Gastzugang eingerichtet), und trotzdem wurden weiterhin Forderungen gemacht. Wir nahmen erneut Stellung, wiesen darauf hin das jemand etwas tat was in Amerika von Warner Brothers für 3.99 US Dollar sogar frei käuflich ist, derjenige mit dem File Sharing ein Amerikaner war ... aber totzdem wurden immer noch 500 US Dollar gefordert. Warner Brothers, eine USA Firma, hat in Deutschland einen Sitz aus einem einzigen Grund ... Leute zu verklagen !!!
In Amerika würden die mit solchen Frechheiten gar nicht durchkommen. Ich empfinde es als Schande, das unsere Regierung keinen besseren Schutz mit bessere Gesetze für die Bürger hat, um solche Frechheiten von dieser Firma mit ihrer Kanzlei hier in Deutschland zu verbieten. Am Ende sind wir zum Anwalt gegangen, haben 165 Euro bezahlt. Der Gast war inzwischen wieder in Amerika, schrieb uns sogar einen Brief das der Download von nur einem einzigen Film ein versehentliches Vergehen war, und das der Gast bereit wäre, gegen Erstattung der Reisekosten nach Deutschland und zurück, diesbezüglich auszusagen. Der Anwalt bekam noch einen Brief mit Forderung von 350 Euro. Der Brief wurde quasi identisch beantwortet wie die letzte Forderung, dann war endlich Ruhe. Das war vor etwa 18 Monaten ...
Das soll eine Lehre hier für alle mit Internet sein !!! Man muss sich unbedingt beschützen und man kann die Abmahnungen nicht einfach ignorieren. Allerdings muss man auch Internet haben, ohne Internet geht gar nichts. Schließlich finden eure Gäste euch ja auch über das Internet.
Hilfe, mich hat es nun auch erwischt. 😞 Frommer Legal meint, es hätte jmd bei mir Filesharing gemacht. Zu dem Datum war auch ein Gast da und hat auch zugegeben, dass er Streaming Dienste nutzt (torent oder so) Was soll ich nun machen? Ich habe denen schon geschrieben , dass ich so etwas nicht nutze und auch nicht zuhause war. Nun haben sie die Kosten auf 750 gesenkt... Ich kann doch nicht 750 € für einen AIRBNB Gast zahlen. Bin gerade echt verzweifelt und kann es nicht fassen, dass das hier immer wieer funktioniert. Allein wieviele Gastgeber hier geschrieben haben. Da muss AIRBNB doch echt mal Verantwortung übernehmen... Wer hat noch einen Tipp für mich hat, darf sich gern bei mir melden. 😞
Bei uns hats der Gast erstattet, @Caro7196 . Die Abmahnung als solche bleibt aber hängen. Deshalb haben ich mir https://www.sorglosinternet.de/ zugelegt. Ist besser für einen ruhigen Schlaf.
Aber Airbnb ist nicht für die Benutzung deines Anschlusses verantwortlich. Die Beachtung von Gesetzen und Vorschriften ist Sache der Gastgebenden und Gäste.