Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Meine Gäste haben sich illegal (bittorrent, Peer-to-Peer Netzwerk) Filme gestreamt über meinen Internetanschluss. Nun habe ich eine Abmahnung mit einer Forderung über 1.680 € bekommen. Meine Frage ist nun, wie diese Art von Vergehen von AirBnB abgesichert ist? Ich konnte dazu nur diese Aussage dazu finden:
"Wir raten dir, dein Netzwerk durch ein Passwort zu schützen (habe ich).
Es könnte hilfreich sein, Gästen mitzuteilen, dass sie mit der Nutzung deines Netzwerkes zustimmen, es nur für legale Zwecke zu nutzen und nicht für illegales Hochladen oder Herunterladen von Inhalten oder für andere illegale Aktivitäten.
Wenn du in einem Brief darüber informiert wirst, dass du eine Geldstrafe zahlen musst, ist es immer besser nachzuprüfen, ob der Brief authentisch und kein Betrug ist."
Für mich war das eine Selbstverständlichkeit - das Internet eines anderen nicht für illegale Zwecke zu verwenden. Von meiner Naivität mal ganz abgesehen - hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Und wie kann ich mich hier verhalten?
Danke für eure Hilfe!
Hallo ihr beiden,
ich habe jetzt ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer bekommen und würde denen gerne auch mitteilen, dass ich zur der angegeben Zeit nicht anwesend war, sondern meine Wohnung vermietet wurde. Habe auch den Reiseplan abgespeichert. Kann ich euer Schreiben auch verwenden?
Liebe Grüße,
Kenan
Lieber @Kenan0, wenn du möchtest, dass jemand von deiner Nachricht erfährt, musst du den Namen mit dem Klammeraffen zitieren und ihn dann aus dem Pulldown-Menü auswählen, z.B. @Michael-and-Eva0.
@Kenan0 Hallo, es geht um die sog Störerhaftung, eine Diskussion in Hotels, Pensionen und Internet Cafes seit Jahren.
Offiziell ist diese zwar seit 1. Juli d.J. weggefallen, würde trotzdem jedem raten, den Gast eine formlose Erklärung unterschreiben zu lassen, dass er Internet nicht illegal nutzt - dazu gibt es Vordrucke. Der Hinweis mit dem PW ist natürlich Unsinn, denn das muss der Gast natürlich haben.
Jetzt kannst Du nur hoffen, dass die Kanzlei Deine Aussage akzeptiert, dass Du überhaupt nicht da warst. Grundsätzliches Problem ist es natürlich, wenn Du keinenNamen / Adresse des Gastes hast.
Helmut
Schon interessant das diese Schreiben immer von Waldorf und Frommer kommen und dies bei Air BNB nutzer passiert
Bin schon fast soweit zu glauben das die welche los schicken die das nur zum zwecke der Anwälte betreiben,wer war das bei euch und von wo kamen sie?
Ich hatte ein französisches Pärchen welches mit einem Hamburger Auto für 1 Monat zu Gast war bei uns
Gruß
Hallo Janine! Wir haben auch eine Zahlungsaufforderung von Waldorf und Frommer bekommen. Auch wg eines Verstosses eines französischen Pärchens gegen die Urheberrechte von Universal. Sollten wir mal Airbnb diesbezüglich informieren?
@Michael-and-Eva0 Ich habe leider genau die gleiche Erfahrung mit meinem vermieteten Internet Anschluss machen müssen. Könnte ich euer Schreiben auch für meinen Fall verwenden?
HALLO
Wir haben das gleiche Problem,wie komme ich überhaupt in Kontakt mit AirBnB??
Bzw wie komme ich an die Adresse meine Besucher
Wir hatten ein Pärchen aus Frankreich da für ca 4 Wochen und in dieser Zeit ist über bittorent Filme online gestellt worden,wie war das bei euch?
Über Infos wäre ich sehr dankbar
habt ihr auch aus München von Waldorf und Frommer dieses Schreiben bekommen?
grüße
Liebe @Janine26, wie du an die Anschrift deiner Gäste kommst und mit Airbnb Kontakt aufnehmen kannst, ergibt sich aus den obigen Antworten und aus den FAQ.
Hallo Janine!Wir hattenauch ein französisches Paar,dass wohl etwas hochgeladen hat. Und jetzt Post von den gleichen münchener Anwälten. Wie hiessen denn Deine Gäste? Viele Grüsse, Angi und Max
@Michael-and-Eva0 würde mich auch über dieses schreiben freuen um es als Vorlage für meinen Fall zu benutzen.
Dank im voraus
Hallo @Michael-and-Eva0 ,
ich habe am Samstag ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen. Bei mir hat auch ein Gast irgendwelche Filme über bittorrent geladen.
Habt Ihr denn einfach direkt an die Kanzlei geschrieben mit dem Reiseplan als Nachweis? Ich frage nur, weil ich gelesen habe, dass man nicht direkt mit so einer Abmahn-Kanzlei Kontakt aufnehmen sollte - also ohne Anwalt... Der würde aber ja auch erstmal nur wieder Geld kosten und ich würde das gerne "billigst" klären. Gibts evtl. eine Vorlage für so ein Schreiben?
Danke für eine Info...
Viele Grüße aus Hamburg
Sascha
Hallo Sascha,
das erstes mal, dass ich die Abmahnung bekommen habe, habe ich es mit zwei Anrufe erledigt.
1 Anruf: ich bin nicht in Berlin gewesen. Kanzlei: Haben Sie Zeugen?
Ich habe eine Zeugein gesucht.
2 Anruf: Ja ich habe eine Zeugin.
Die Kanzlei hat mich in Ruhe gelasen.
Das war November 2013 gewesen.
Jetzt haben wir April 2017 und habe ich wieder eine zweite Abmahnung bekommen. Dabei hat die Kanzlei geschrieben, dass ich schon bekannt bin. Morgen Montag werde ich wieder anrufen. Mal gucken in wie weit auch AirBnB mir helfen kann.
Hallo Eva,
mir ist zum zweiten Mal passiert. Im den Brief steht, dass ich schon dafür bekannt bin. Das erstes Mal hat es einen Anruf gereicht. Ich habe gesagt, dass ich in Berlin nicht war und ich Zeugen dafür hätte. Jetzt befinde ich mich nicht in Deutschland.
Das erstes Mal hat AirBnB gesagt, dass sie mir nicht helfen konnten, weil in der ABGs keine Warnung von der illegale Downloads vorhanden war.
Mal gucken, was diesmal passiert.
Wie kann man sich davor schützen?
Wie kann man verhindern, dass diese Filesharing benutzt wird?
Grüße
Ana
Liebe @Adriana177, Airbnb wird dir nicht helfen. Dies und viele Tipps um dich selbst zu schützen findest du dort.
@Adriana177zu"schon bekannt bin":
ich an meiner Stelle wuerde diese Abmahnjungs auffordern, mein
Recht gemaess Bundes/Landesdatenschutz wahrzunehmen und mir
- mitzuteilen, von wem diese Jungs meine Daten haben
- mir mitzuteilen an wen diese weitergeleitet wurden
- meine gespeicherten Daten unverzuglich zu loeschen und die Loeschung
schriftlich zu bestaetigen.
Wenn die innerhalb 8 Wochen nicht reagieren, dann natuerlich Anzeige beim Landesdatenschutzbeauftragten machen.
Dessen Daten findet ihr im Internet.
Der macht dennen dann schon Feuer unter dem Arsch; drohen denen doch wegen
Verstoss des Datenschutzgesetzes bis EUR 50000 Strafe.
Dies war eine Verhaltensweise aus meiner Praxis (aus anderen Faellen), keine Rechtsberatung