Kostenerstattung Rauchmelderwartung - Mieter lässt den Prüfer nicht herein
Hallo,
ich habe nun 50€ Kosten für die Wartung des Rauchmelders, da mein einmonatiger Mieter den Servicemitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen hat. Jetzt musste ich einen Sondertermin vereinbaren, dieser kostet 50€. Wie kann ich den ehemaligen Mieter
Es ist ein Wohnhaus mit vielen Mietparteien. Ich bin selbst nicht vor Ort, während ein Mieter in meiner einen Wohnung ist. Die Hausverwaltung veröffentlicht (wie auch Schornsteinfeger etc.) seinen Termin für die Wartung. Wenn der Mieter nicht angetroffen wird, gibt es einen zweiten Termin. Ist dieser auch erfolglos, ist der Vermieter verpflichtet einen individuellen Wartungstermin zu vereinbaren, die Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Rechnungsstellung erfolgt über die Hausverwaltung an den Vermieter.
@Maxx1 Meine ganz persönliche Meinung: Davon wird sich Dein Gast nicht angesprochen gefühlt haben. Wahrscheinlich weil er sich als Dein Gast und nicht als Dein Mieter gefühlt hat. Wenn Du möchtest, dass Gäste normalen "Mieterpflichten" nachkommen und auf das achten, was die Hausverwaltung ankündigt, dann solltest Du darauf in Deiner Hausordnung hinweisen.
Bist Du bei längeren Aufenthalten wie diesem nicht wenigstens hin und wieder vor Ort, um Deine Post abzuholen? Dann könntest Du auf so etwas hinweisen.